EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 61989CJ0294

Leitsätze des Urteils

Schlüsselwörter
Leitsätze

Schlüsselwörter

++++

Freier Dienstleistungsverkehr - Rechtsanwälte - Richtlinie 77/249 - Durchführung - Persönlicher Geltungsbereich - Ausschluß der eigenen Staatsangehörigen, die den Beruf des Rechtsanwalts in einem anderen Mitgliedstaat ausüben - Unzulässigkeit - Pflicht zu einvernehmlichem Handeln mit einem am Ort zugelassenen Rechtsanwalt - Geltungsbereich - Modalitäten - Auf am Ort zugelassene Rechtsanwälte anwendbarer Grundsatz der Territorialität der Prozeßvertretung - Unanwendbarkeit auf den dienstleistenden Rechtsanwalt

(EWG-Vertrag, Artikel 59 und 60; Richtlinie 77/249 des Rates)

Leitsätze

Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 59 und 60 EWG-Vertrag und aus der Richtlinie 77/249 zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte verstossen,

- daß sie französische Staatsangehörige, die den Beruf des Rechtsanwalts in einem anderen Mitgliedstaat als der Französischen Republik ausüben, von der Inanspruchnahme der Bestimmungen über den freien Dienstleistungsverkehr der Rechtsanwälte in Frankreich ausschließt;

- daß sie die dienstleistenden Rechtsanwälte für die Ausübung von Tätigkeiten vor Behörden und Einrichtungen, die keine Aufgaben der Rechtspflege wahrnehmen, und für die Ausübung von Tätigkeiten, für die das französische Recht keinen Anwaltszwang vorsieht, verpflichtet, im Einvernehmen mit einem einer französischen Anwaltschaft angehörenden Rechtsanwalt zu handeln;

- daß sie vorschreibt, daß ein dienstleistender Rechtsanwalt, der in Zivilsachen, in denen Anwaltszwang besteht, vor einem Tribunal de grande instance auftritt, zur Prozeßvertretung und zur Vornahme von Verfahrenshandlungen einen der Anwaltschaft dieses Gerichts angehörenden oder zur Prozeßvertretung vor diesem befugten Rechtsanwalt hinzuziehen muß.

Top