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Document 61989CJ0241

    Leitsätze des Urteils

    Schlüsselwörter
    Leitsätze

    Schlüsselwörter

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    1.Rechtsangleichung - Etikettierung und Aufmachung der Lebensmittel - Richtlinie 79/112 - Nationale Regelung, die bei der Etikettierung synthetischer Süßstoffe alle Angaben verbietet, die das Wort Zucker enthalten - Unzulässigkeit

    (Richtlinie 79/112 des Rates)

    2. Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Nationale Regelung, die bei der Werbung für synthetische Süßstoffe alle Angaben verbietet, die das Wort Zucker enthalten - Unzulässigkeit

    (EWG-Vertrag, Artikel 30 und 36)

    Leitsätze

    1. Die Vorschriften der Richtlinie 79/112 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür, insbesondere Artikel 2 und 15, sind dahin auszulegen, daß sie der Anwendung einer solchen nationalen Regelung auf einheimische wie auf eingeführte Erzeugnisse entgegenstehen, die bei der Etikettierung synthetischer Süßstoffe alle Angaben verbietet, die das Wort Zucker enthalten oder auf die physikalischen, chemischen oder nutritiven Eigenschaften des Zuckers hinweisen, die synthetische Süßstoffe ebenfalls besitzen.

    2. Die Artikel 30 und 36 EWG-Vertrag sind dahin auszulegen, daß sie der Anwendung einer solchen nationalen Regelung auf eingeführte Erzeugnisse entgegenstehen, die bei der Werbung für synthetische Süßstoffe alle Angaben verbietet, die das Wort Zucker enthalten oder auf die physikalischen, chemischen oder nutritiven Eigenschaften des Zuckers hinweisen, die synthetische Süßstoffe ebenfalls besitzen.

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