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Document 61986CJ0264
Leitsätze des Urteils
Leitsätze des Urteils
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Fischerei - Gemeinsame Marktorganisation - Ausgleichsentschädigung für die Erzeuger von Thunfisch für die Konservenindustrie - Berechnung des Hoechstbetrags - Berücksichtigung der erzeugten Mengen und des Einkommensniveaus - Vom Rat festgesetzte Beurteilungskriterien - Abschließender Charakter - Festsetzung einer zusätzlichen Hoechstgrenze durch die Kommission - Rechtswidrigkeit
( Verordnung Nr . 1196/76 des Rates; Verordnungen Nr . 2469/86, Artikel 2 Absatz 3, und Nr . 2470/86 der Kommission )
Die Verordnung Nr . 1196/76 des Rates zur Festlegung der Grundregeln für die Gewährung der Ausgleichsentschädigung an die Erzeuger von Thunfischen für die Konservenindustrie ist, was die Berücksichtigung der Entwicklung der erzeugten Mengen und des Einkommensniveaus der Erzeuger für die Festsetzung der Entschädigung und ihres Hoechstbetrags betrifft, als abschließend anzusehen . Die Kommission war somit nicht befugt, im Rahmen des Erlasses von Durchführungsbestimmungen zu der Regelung über die Gewährung der Entschädigung in Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung Nr . 2469/86 Regeln über eine zusätzliche Hoechstgrenze aufzustellen, die auf denselben Kriterien beruhen . Diese Bestimmung sowie die zu ihrer Durchführung erlassene Verordnung Nr . 2470/86 sind somit für nichtig zu erklären .