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Document 61985CJ0259

Leitsätze des Urteils

Schlüsselwörter
Leitsätze

Schlüsselwörter

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1 . GEMEINSCHAFTSRECHT - GRUNDSÄTZE - RECHTLICHES GEHÖR - GELTUNG FÜR VERWALTUNGSVERFAHREN VOR DER KOMMISSION - PRÜFUNG VON BEIHILFEVORHABEN - UMFANG

( EWG-VERTRAG, ARTIKEL 93 ABSATZ*2 )

2 . STAATLICHE BEIHILFEN - BEGRIFF - SEKTORIELLE BEIHILFEN, DIE DURCH EINE PARAFISKALISCHE ABGABE AUF DIE INLÄNDISCHE ERZEUGUNG IN DEM BETREFFENDEN SEKTOR FINANZIERT WERDEN - UNERHEBLICHKEIT DIESES MERKMALS FÜR DIE ANWENDUNG VON ARTIKEL 92 EWG-VERTRAG

( EWG-VERTRAG, ARTIKEL*92 )

3 . STAATLICHE BEIHILFEN - VERBOT - AUSNAHMEN - VERÄNDERUNG DER HANDELSBEDINGUNGEN IN EINER WEISE, DIE DEM GEMEINSAMEN INTERESSE ZUWIDERLÄUFT

( EWG-VERTRAG, ARTIKEL 92 ABSATZ 3 BUCHSTABE*C )

Leitsätze

1 . DIE GEWÄHRUNG DES RECHTLICHEN GEHÖRS IST IN ALLEN VERFAHREN, DIE ZU EINER DEN BETROFFENEN BESCHWERENDEN MASSNAHME FÜHREN KÖNNEN, EIN FUNDAMENTALER GRUNDSATZ DES GEMEINSCHAFTSRECHTS UND IST AUCH DANN SICHERZUSTELLEN, WENN EINE BESONDERE REGELUNG FEHLT .

ANGEWANDT AUF DIE PRÜFUNG VON BEIHILFEVORHABEN DURCH DIE KOMMISSION GEBIETET ES DIESER GRUNDSATZ, DEM BETROFFENEN MITGLIEDSTAAT GELEGENHEIT ZU GEBEN, ZU DEN ÄUSSERUNGEN STELLUNG ZU NEHMEN, DIE BETEILIGTE DRITTE NACH ARTIKEL 93 ABSATZ 2 EWG-VERTRAG ABGEGEBEN HABEN UND AUF DIE DIE KOMMISSION IHRE ENTSCHEIDUNG STÜTZEN WILL . SOLL DAS RECHTLICHE GEHÖR NICHT VERLETZT WERDEN, DARF DIE KOMMISSION SOLCHE ÄUSSERUNGEN IN IHRER ENTSCHEIDUNG GEGEN DIESEN STAAT NICHT BERÜCKSICHTIGEN, SOWEIT DIESER KEINE GELEGENHEIT HATTE, HIERZU STELLUNG ZU NEHMEN . EINE SOLCHE VERLETZUNG DES RECHTLICHEN GEHÖRS FÜHRT JEDOCH NUR DANN ZU EINER NICHTIGERKLÄRUNG, WENN DAS VERFAHREN OHNE DIESE VERLETZUNG ZU EINEM ANDEREN ERGEBNIS HÄTTE FÜHREN KÖNNEN .

2 . DER UMSTAND ALLEIN, DASS EINE SUBVENTIONSREGELUNG ZUGUNSTEN GEWISSER WIRTSCHAFTSTEILNEHMER EINES BESTIMMTEN SEKTORS DURCH EINE PARAFISKALISCHE ABGABE FINANZIERT WIRD, DIE AUF ALLE LIEFERUNGEN EINHEIMISCHER ERZEUGNISSE DIESES SEKTORS ERHOBEN WIRD, GENÜGT NICHT, DIESER REGELUNG DEN CHARAKTER EINER STAATLICHEN BEIHILFE IM SINNE VON ARTIKEL 92 EWG-VERTRAG ZU NEHMEN . DIE BEURTEILUNG EINER SOLCHEN REGELUNG IM HINBLICK AUF DIE BESTIMMUNGEN DIESES ARTIKELS HÄNGT VON DER AUSGESTALTUNG UND DEN WIRKUNGEN DER REGELUNG AB .

3 . DIE KOMMISSION ÜBERSCHREITET IHR ERMESSEN NICHT, WENN SIE ZU DER AUFFASSUNG GELANGT, DASS VERHÄLTNISMÄSSIG GERINGE BEIHILFEN GLEICHWOHL GEEIGNET SIND, DIE HANDELSBEDINGUNGEN IM SINNE VON ARTIKEL 92 ABSATZ*3 BUCHSTABE*C EWG-VERTRAG IN EINER WEISE ZU VERÄNDERN, DIE DEM GEMEINSAMEN INTERESSE ZUWIDERLÄUFT, WENN DIESE BEIHILFEN IN EINEM DURCH NIEDRIGE GEWINNSPANNEN GEKENNZEICHNETEN SEKTOR DEN BEGÜNSTIGTEN UNTERNEHMEN DAZU DIENEN, INVESTITIONEN IN TECHNOLOGISCH HOCHENTWICKELTE AUSRÜSTUNGEN ZU FINANZIEREN, UM DIE PRODUKTIVITÄT UND DIE QUALITÄT DER ERZEUGNISSE MIT DEM ZIEL ZU STEIGERN, DIESEN SEKTOR GEGENÜBER DEN EINFUHREN, DIE IN ERSTER LINIE AUS DEN ANDEREN MITGLIEDSTAATEN STAMMEN, WETTBEWERBSFÄHIGER ZU MACHEN .

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