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Document 61983CJ0293

Leitsätze des Urteils

Schlüsselwörter
Leitsätze

Schlüsselwörter

1 . EWG-VERTRAG - SACHLICHER GELTUNGSBEREICH - BERUFSAUSBILDUNG - ZUGANG ZUR AUSBILDUNG - ANWENDBARKEIT DER BESTIMMUNGEN DES VERTRAGES

( EWG-VERTRAG , ARTIKEL 128 )

2 . GEMEINSCHAFTSRECHT - GRUNDSÄTZE - GLEICHBEHANDLUNG - DISKRIMINIERUNG AUS GRÜNDEN DER STAATSANGEHÖRIGKEIT - BERUFSAUSBILDUNG IN EINEM MITGLIEDSTAAT - EINSCHREIBE- ODER STUDIENGEBÜHR ( ' ' MINERVAL ' ' ) ALLEIN FÜR DIE STAATSANGEHÖRIGEN DER ANDEREN MITGLIEDSTAATEN - VERBOT

( EWG-VERTRAG , ARTIKEL 7 )

3 . SOZIALPOLITIK - GEMEINSAME BERUFSAUSBILDUNGSPOLITIK - BERUFSAUSBILDUNG - BEGRIFF - UNTERRICHT IN DER FACHRICHTUNG COMIC STRIPS - EINBEZIEHUNG

( EWG-VERTRAG , ARTIKEL 128 )

Leitsätze

1 . ZWAR GEHÖREN DIE ORGANISATION DES BILDUNGSWESENS UND DIE BILDUNGSPOLITIK ALS SOLCHE NICHT ZU DEN MATERIEN , DIE DER VERTRAG DER ZUSTÄNDIGKEIT DER GEMEINSCHAFTSORGANE UNTERWORFEN HAT ; GLEICHWOHL STEHEN DER ZUGANG ZUM UND DIE TEILNAHME AM UNTERRICHT IM BILDUNGSWESEN UND IN DER LEHRLINGSAUSBILDUNG , INSBESONDERE WENN ES SICH UM DIE BERUFS AUSBILDUNG HANDELT , NICHT AUSSERHALB DES GEMEINSCHAFTSRECHTS . AUS DEN VERSCHIEDENEN RECHTSAKTEN UND PROGRAMMEN , DIE DER RAT AUF DIESEM GEBIET AUFGESTELLT HAT , GEHT HERVOR , DASS DIE IN ARTIKEL 128 EWG-VERTRAG ANGESPROCHENE GEMEINSAME POLITIK IM BEREICH DER BERUFSAUSBILDUNG SICH SCHRITTWEISE ENTWICKELT . SIE IST IM ÜBRIGEN EIN UNENTBEHRLICHER BESTAND TEIL DER TÄTIGKEIT DER GEMEINSCHAFT , ZU DEREN ZIELEN UNTER ANDEREM DIE FREIZUEGIGKEIT , DIE MOBILITÄT DER ARBEITSKRÄFTE UND DIE VERBESSERUNG DER LEBENSBEDINGUNGEN DER ARBEITNEHMER GEHÖREN . DARAUS ERGIBT SICH , DASS DIE VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN ZUGANG ZUR BERUFSAUSBILDUNG IN DEN ANWENDUNGSBEREICH DES EWG-VERTRAGS FALLEN .

2 . EINE ABGABE , EINSCHREIBE- ODER STUDIENGEBÜHR FÜR DEN ZUGANG ZUM BERUFSBILDENDEN UNTERRICHT STELLT EINE GEGEN ARTIKEL 7 EWG-VERTRAG VERSTOSSENDE DISKRIMINIERUNG AUS GRÜNDEN DER STAATSANGEHÖRIGKEIT DAR , WENN SIE VON STUDENTEN AUS ANDEREN MITGLIEDSTAATEN , NICHT ABER VON INLÄNDISCHEN STUDENTEN ERHOBEN WIRD .

3 . JEDE FORM DER AUSBILDUNG , DIE AUF EINE QUALIFIKATION FÜR EINEN BESTIMMTEN BERUF ODER EINE BESTIMMTE BESCHÄFTIGUNG VORBEREITET ODER DIE DIE BESONDERE BEFÄHIGUNG ZUR AUSÜBUNG EINES SOLCHEN BERUFES ODER EINER SOLCHEN BESCHÄFTIGUNG VERLEIHT , GEHÖRT ZUR BERUFSAUSBILDUNG , UND ZWAR UNABHÄNGIG VOM ALTER UND VOM AUSBILDUNGSNIVEAU DER SCHÜLER ODER STUDENTEN UND SELBST DANN , WENN DER LEHRPLAN AUCH ALLGEMEINBILDENDEN UNTERRICHT ENTHÄLT . DER BEGRIFF DER BERUFSAUSBILDUNG UMFASST DAHER DEN AN EINER KUNSTHOCHSCHULE ERTEILTEN UNTERRICHT IN DER FACHRICHTUNG COMIC STRIPS .

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