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Document 61983CJ0092
Leitsätze des Urteils
Leitsätze des Urteils
GEMEINSAMER ZOLLTARIF - TARIFPOSITIONEN - VLIESSTOFFE UND WAREN DARAUS IM SINNE DER TARIFNUMMER 59.03 - EINZELFALL
EINE WARE , DIE EIN FLÄCHENGEBILDE IST , DAS AUS 0,9 MM STARKEN MONOFILEN AUS PVC BESTEHT , DIE UNMITTELBAR AUS DER SPINNDÜSE SCHLINGENFÖRMIG GELEGT UND AUF THERMISCHEM WEGE MIT EINER DISPER SION MITEINANDER VERFESTIGT WORDEN SIND , GEHÖRT ALS VLIESSTOFF ZUR TARIFNUMMER 59.03 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS , UND ZWAR AUCH DANN , WENN SIE ALS BODENBELAG VERWENDET WERDEN SOLL .