This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 61981CJ0234
Leitsätze des Urteils
Leitsätze des Urteils
GEMEINSAMER ZOLLTARIF - TARIFPOSITIONEN - ' ' POLYMERISATE ' ' , ' ' MISCHPOLYMERISATE ' ' IM SINNE DER TARIFSTELLEN 39.02 C XII UND 39.07 B V D - BEGRIFF - CORIAN - EINBEZIEHUNG
DIE BESTIMMUNGEN DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS SIND DAHIN AUSZULEGEN , DASS DAS ERZEUGNIS CORIAN , DAS ZU UNGEFÄHR 66 % SEINES GEWICHTS AUS ALUMINIUMHYDROXID , ZU UNGEFÄHR 33 % AUS POLYMETHYLMETHACRYLAT UND ZU EINEM SEHR GERINGEN PROZENTSATZ AUS KATALYSATOREN SOWIE ANDEREN HÄRTUNGSMITTELN BESTEHT , UNTER DIE TARIFSTELLE 39.02 C XII GZT FÄLLT , WENN ES IN FORM VON PLATTEN EINGEFÜHRT WIRD , UND UNTER DIE TARIFSTELLE 39.07 B V D GZT , WENN ES IN FORM VON AUS DIESEM ERZEUGNIS HERGESTELLTEN WAREN EINGEFÜHRT WIRD ; EINE ZUORDNUNG ZU EINER ANDEREN TARIFPOSITION DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS KOMMT NICHT IN BETRACHT .