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Document 61981CJ0110
Leitsätze des Urteils
Leitsätze des Urteils
1 . HANDLUNGEN DER ORGANE - ZEITLICHE GELTUNG - RÜCKWIRKUNGSVERBOT - AUSNAHMEN - VORAUSSETZUNGEN
( EWG-VERTRAG , ARTIKEL 191 )
2 . HANDLUNGEN DER ORGANE - BEGRÜNDUNG - VERPFLICHTUNG - GEGENSTAND - UMFANG
( EWG-VERTRAG , ARTIKEL 190 )
3 . EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFTEN - EIGENE MITTEL - BESCHLUSS DES RATES VOM 21 . APRIL 1970 - GEGENSTAND - HAUSHALTSRECHTLICHE MASSNAHME , DIE DER EINFÜHRUNG EINER ABGABE AUF DIE ISOGLUCOSEPRODUKTION NICHT ENTGEGENSTEHT
( BESCHLUSS DES RATES VOM 21 . APRIL 1970 )
1 . ZWAR VERBIETET ES IM ALLGEMEINEN DER GRUNDSATZ DER RECHTSSICHERHEIT , DEN BEGINN DER GELTUNGSDAUER EINES RECHTSAKTS DER GEMEINSCHAFT AUF EINEN ZEITPUNKT VOR DESSEN VERÖFFENTLICHUNG ZU LEGEN ; DIES KANN ABER AUSNAHMSWEISE DANN ANDERS SEIN , WENN DAS ANGESTREBTE ZIEL ES VERLANGT UND DAS BERECHTIGTE VERTRAUEN DER BETROFFENEN GEBÜHREND BEACHTET IST .
2 . DIE IN ARTIKEL 190 DES VERTRAGES VERLANGTE BEGRÜNDUNG MUSS DER RECHTSNATUR DES BETREFFENDEN RECHTSAKTS ANGEPASST SEIN . SIE MUSS DIE ÜBERLEGUNGEN DER GEMEINSCHAFTSBEHÖRDE , DIE DEN ANGEFOCHTENEN RECHTSAKT ERLASSEN HAT , KLAR UND UNZWEIDEUTIG ERKENNEN LASSEN , SO DASS DIE BETROFFENEN DIE GRÜNDE FÜR DIE ERLASSENE MASSNAHME ERFAHREN KÖNNEN UND DER GERICHTSHOF SEINE KONTROLLE AUSÜBEN KANN . DIES IST BEI DER PRÄAMBEL EINER VERORDNUNG DER FALL , DIE , SO KNAPP SIE AUCH SEIN MAG , DAS WESENTLICHE DES VON DEM ORGAN , DAS DEN ANGEFOCHTENEN RECHTSAKT ERLASSEN HAT , VERFOLGTEN ZIELS ERKENNEN LÄSST .
3 . MIT DEM RATSBESCHLUSS VOM 21 . APRIL 1970 ÜBER DIE ERSETZUNG DER FINANZBEITRAEGE DER MITGLIEDSTAATEN DURCH EIGENE MITTEL DER GEMEINSCHAFTEN SOLLTEN DIE IN DEN HAUSHALT DER GEMEINSCHAFT EINZUSETZENDEN EIGENEN MITTEL BESTIMMT WERDEN UND NICHT DIE FÜR DIE FESTSETZUNG VON ZÖLLEN , STEUERN , ABSCHÖPFUNGEN , ANDEREN ABGABEN UND SONSTIGEN FORMEN VON EINNAHMEN ZUSTÄNDIGEN GEMEINSCHAFTSORGANE . ALS HAUSHALTSRECHTLICHE MASSNAHME VERBIETET ES DIESER BESCHLUSS NICHT , DASS DER RAT EINE ABGABE WIE DIE FÜR DIE ISOGLUCOSEPRODUKTION VORGESEHENE EINFÜHRT , DA SEINE ZUSTÄNDIGKEIT FÜR DIE EINFÜHRUNG DIESER ABGABE IHRE GRUNDLAGE IN DEN VORSCHRIFTEN DES VERTRAGES ÜBER DIE GEMEINSAME AGRARPOLITIK FINDET .