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Document 61964CJ0039
Leitsätze des Urteils
Leitsätze des Urteils
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1 . HANDLUNGEN DER ORGANE - GÜLTIGKEIT - WESENTLICHE FORMVORSCHRIFTEN - SIE BETREFFENDE VORSCHRIFTEN - UNZULÄSSIGKEIT AUSDEHNENDER AUSLEGUNG
2 . GEMEINSAME FINANZIELLE EINRICHTUNGEN - PREISAUSGLEICH FÜR SCHROTT - DISKRIMINIERENDE REGELUNGEN - ÄNDERUNG - NICHTBESTEHEN WOHLERWORBENER RECHTE
( EGKS-VERTRAG, ARTIKEL 53 )
VGL . LEITSATZ NR . 5 DES URTEILS 111/63 .
1 . VORSCHRIFTEN, DIE WESENTLICHE FORMVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE WIRKSAMKEIT BESTIMMTER ENTSCHEIDUNGEN FESTLEGEN, SIND ENG AUSZULEGEN .
*/ 663J0111 /*.
VGL . LEITSATZ NR . 9 DES URTEILS 111/63 .
2 . BEI DER AUF EINE ENGE WECHSELSEITIGE ABHÄNGIGKEIT ZWISCHEN DEN LEISTUNGEN ALLER BETEILIGTEN UNTERNEHMEN GEGRÜNDETEN AUSGLEICHSEINRICHTUNG IST ES ZULÄSSIG, IN RECHTSPOSITIONEN EINZUGREIFEN, DIE DURCH EINE REGELUNG GESCHAFFEN SIND, DEREN BEIBEHALTUNG EINZELNE UNTERNEHMEN ZU UNRECHT BESSER STELLEN WÜRDE ALS ANDERE UND SO DEN ZIELEN DER EINRICHTUNG ZUWIDERLAUFEN WÜRDE .
*/ 663J0111 /*.