Durchführungsbeschluss (EU) 2024/340 der Kommission vom 22. Januar 2024 über harmonisierte Frequenznutzungsbedingungen für den Betrieb von Mobilfunkdiensten an Bord von Schiffen in der Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2010/166/EU (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 236)