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Document 32016D1741

    Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht

    Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht

     

    ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

    Abkommen und Beschlüsse 2009/478/EG und 2009/896/EG zwischen der EU und Antigua und Barbuda

    Abkommen und Beschlüsse 2009/479/EG und 2009/898/EG zwischen der EU und Barbados

    Abkommen und Beschlüsse 2009/480/EG und 2009/899/EG zwischen der EU und der Republik Mauritius

    Abkommen und Beschlüsse 2009/481/EG und 2009/897/EG zwischen der EU und dem Commonwealth der Bahamas

    Abkommen und Beschlüsse 2016/431 und 2016/2044 zwischen der EU und der Volksrepublik China (Inhaber von Diplomatenpässen)

    Abkommen und Beschlüsse 2009/482/EG und 2009/900/EG zwischen der EU und der Republik Seychellen

    Abkommen und Beschlüsse 2009/483/EG und 2009/901/EG zwischen der EU und der Föderation St. Kitts und Nevis

    Abkommen und Beschlüsse 2010/622/EU und 2012/508/EU zwischen der EU und der Föderativen Republik Brasilien

    Abkommen und Beschlüsse 2011/157/EU und 2010/621/EU zwischen der EU und der Föderativen Republik Brasilien (Inhaber von Diplomatenpässen)

    Abkommen und Beschlüsse 2015/2399 und 2016/1743 zwischen der EU und der Republik Kolumbien

    Abkommen und Beschlüsse 2016/1888 und 2017/235 zwischen der EU und den Salomonen

    Abkommen und Beschlüsse 2016/1363 und 2017/233 zwischen der EU und der Republik Marshallinseln

    Abkommen und Beschlüsse 2016/1342 und 2017/225 zwischen der EU und Tuvalu

    Abkommen und Beschlüsse 2016/1197 und 2017/232 zwischen der EU und der Republik Kiribati

    Abkommen und Beschlüsse 2016/1879 und 2017/234 zwischen der EU und den Föderierten Staaten von Mikronesien

    Abkommen und Beschlüsse 2016/437 und 2016/1744 zwischen der EU und der Republik Peru

    Abkommen und Beschlüsse 2015/2377 und 2016/1741 zwischen der EU und der Republik Palau

    Abkommen und Beschlüsse 2015/2226 und 2016/1742 zwischen der EU und dem Königreich Tonga

    Abkommen und Beschlüsse 2015/1033 und 2016/270 zwischen der EU und Grenada

    Abkommen und Beschlüsse 2015/1030 und 2016/273 zwischen der EU und der Demokratischen Republik Timor-Leste

    Abkommen und Beschlüsse 2015/1037 und 2016/275 zwischen der EU und der Republik Trinidad und Tobago

    Abkommen und Beschlüsse 2015/1031 und 2016/268 zwischen der EU und St. Lucia

    Abkommen und Beschlüsse 2015/1032 und 2016/269 zwischen der EU und dem Commonwealth Dominica

    Abkommen und Beschlüsse 2015/1035 und 2016/272 zwischen der EU und der Republik Vanuatu

    Abkommen und Beschlüsse 2015/1036 und 2016/274 zwischen der EU und dem Unabhängigen Staat Samoa

    Abkommen und Beschlüsse 2015/1034 und 2016/271 zwischen der EU und St. Vincent und die Grenadinen

    Abkommen und Beschlüsse 2015/785 und 2016/267 zwischen der EU und den Vereinigten Arabischen Emiraten

    WAS IST DER ZWECK DIESER ABKOMMEN?

    • Sie sind Teil der gemeinsamen Visumpolitik der Europäischen Union (EU) und haben zum Ziel, legal Reisenden die Reise zwischen der EU und bestimmten Nicht-EU-Ländern auf der Grundlage der Gegenseitigkeit zu erleichtern.
    • Die Abkommen sehen für die Bürger der EU und die Bürger eines Nicht-EU-Landes die Befreiung von der Visumpflicht vor, wenn sie für höchstens 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen in das Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei reisen.

    WICHTIGE ECKPUNKTE

    Der Schengen-Raum

    Die Abkommen gelten nur für Reisen in und aus den Ländern des Schengen-Raums. 23 der 27 Mitgliedstaaten der EU gehören zum Schengen-Raum. Bulgarien, Zypern und Rumänien sind rechtlich verpflichtet, dem Raum zu gegebener Zeit beizutreten, während für Irland eine „Opt-out-Klausel“ gilt. Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz sind keine Mitglieder der EU, beteiligen sich jedoch am Schengen-Raum.

    Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht

    Bei den genannten Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht handelt es sich um Abkommen zwischen der EU und Nicht-EU-Ländern, die es ihren Bürgern mit gültigem Reisepass ermöglichen, bei Reisen in das Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei während eines Zeitraums von 180 Tagen bis zu 90 Tage lang visumfrei zu reisen.

    Wesentliche Bedingungen

    • Die 90-Tage-Frist wird unabhängig von einem etwaigen Aufenthalt in einem Nicht-Schengen-Mitgliedstaat berechnet.
    • Die Abkommen lassen in der Regel die Möglichkeit für die Vertragsparteien unberührt, die Aufenthaltsdauer im Einklang mit den Bestimmungen der jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften und des EU-Rechts über 90 Tage hinaus zu verlängern.
    • Die Abkommen gelten in der Regel nicht für die außereuropäischen Gebiete Frankreichs oder der Niederlande.
    • Die Befreiung von der Visumpflicht gilt nicht für Personen, deren Reise dem Zweck dient, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, es sei denn, die Vertragsparteien haben auf einer länderspezifischen Grundlage etwas anderes beschlossen.
    • Die beteiligten Länder behalten sich das Recht vor, die Einreise zu verweigern, wenn die Bedingungen für die Einreise oder den Kurzaufenthalt nicht erfüllt sind.
    • Ein Gemischter Sachverständigenausschuss überwacht die Durchführung des Abkommens, wobei die EU durch die Europäische Kommission vertreten wird.
    • Die Vertragsparteien können das Abkommen nur für alle Mitgliedstaaten aussetzen oder kündigen.

    Für Befreiungen von der Visumpflicht für Inhaber von Diplomatenpässen oder sonstigen amtlichen Pässen, die nach oder von China aus reisen, gelten gesonderte Abkommen.

    Die Verordnung (EU) 2018/1806 über die Visumpflicht für Staatsangehörige von Drittländern enthält eine Liste der Länder, deren Staatsangehörige kein Visum für die Einreise in die EU benötigen, und eine Liste der Länder, deren Staatsangehörige bei der Einreise in die EU im Besitz eines Visums sein müssen.

    Der Visakodex der EU legt die Verfahren und Voraussetzungen für die Erteilung von Visa für Kurzaufenthalte in und die Durchreise durch die Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten fest. Sie bestimmt auch die Nicht-EU-Länder, deren Staatsangehörige zur Durchreise durch die internationalen Transitzonen der EU-Flughäfen ein Visum für den Flughafentransit benötigen, und regelt die Verfahren und Voraussetzungen für die Erteilung dieser Visa.

    DATUM DES INKRAFTTRETENS

    Land

    Datum des Inkrafttretens

    Antigua und Barbuda

    1. November 2021

    Barbados

    1. März 2010

    Mauritius

    1. März 2010

    Bahamas

    1. April 2010

    China (Inhaber von Diplomatenpässen)

    1. Januar 2017

    Seychellen

    1. Januar 2010

    St. Kitts und Nevis

    1. August 2015

    Brasilien

    1. Oktober 2012

    Brasilien (Inhaber von Diplomatenpässen)

    1. April 2011

    Kolumbien

    1. Januar 2017

    Salomonen

    1. Mai 2017

    Marshallinseln

    28. Juni 2016 (vorläufige Anwendung)

    Tuvalu

    1. Februar 2019

    Kiribati

    24. Juni 2016 (vorläufige Anwendung)

    Mikronesien

    Noch nicht in Kraft getreten

    Peru

    15. März 2016 (vorläufige Anwendung)

    Palau

    8. Dezember 2015 (vorläufige Anwendung)

    Tonga

    21. November 2015 (vorläufige Anwendung)

    Grenada

    1. Februar 2019

    Timor-Leste

    1. Mai 2022

    Trinidad und Tobago

    1. Mai 2016

    St. Lucia

    1. November 2023

    Dominica

    28. Mai 2015 (vorläufige Anwendung)

    Vanuatu

    28. Mai 2015 (vorläufige Anwendung), derzeit vollständig ausgesetzt seit 4. Februar 2023 (siehe Beschluss (EU) 2022/2198)

    Samoa

    1. März 2018

    St. Vincent und die Grenadinen

    1. Mai 2023

    Vereinigte Arabische Emirate

    6. Mai 2015 (vorläufige Anwendung)

    HINTERGRUND

    Weiterführende Informationen:

    HAUPTDOKUMENTE

    Antigua und Barbuda

    Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Antigua und Barbuda über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 169 vom 30.6.2009, S. 3-8).

    Nachfolgende Änderungen des Abkommens mit Antigua und Barbuda wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

    Beschluss 2009/478/EG des Rates vom 6. April 2009 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Antigua und Barbuda über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 169 vom 30.6.2009, S. 1-2).

    Beschluss 2009/896/EG des Rates vom 30. November 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Antigua und Barbuda über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 321 vom 8.12.2009, S. 38).

    Barbados

    Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Barbados über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 169 vom 30.6.2009, S. 10-15).

    Beschluss 2009/479/EG des Rates vom 6. April 2009 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Barbados über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 169 vom 30.6.2009, S. 9).

    Beschluss 2009/898/EG des Rates vom 30. November 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Barbados über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 321 vom 8.12.2009, S. 40).

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Barbados zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Barbados über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 109 vom 08.4.2022, S. 13).

    Republik Mauritius

    Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mauritius über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 169 vom 30.6.2009, S. 17-22).

    Beschluss 2009/480/EG des Rates vom 6. April 2009 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mauritius über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 169 vom 30.6.2009, S. 16).

    Beschluss 2009/899/EG des Rates vom 30. November 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mauritius über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 321 vom 8.12.2009, S. 41).

    Commonwealth der Bahamas

    Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Commonwealth der Bahamas über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 169 vom 30.6.2009, S. 24-29).

    Beschluss 2009/481/EG des Rates vom 6. April 2009 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Commonwealth der Bahamas über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 169 vom 30.6.2009, S. 23).

    Beschluss 2009/897/EG des Rates vom 30. November 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Commonwealth der Bahamas über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 321 vom 8.12.2009, S. 39).

    Volksrepublik China

    Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China über die Befreiung der Inhaber von Diplomatenpässen von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 76 vom 23.3.2016, S. 19-25).

    Beschluss (EU) 2016/431 des Rates vom 12. Februar 2016 über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China über die Befreiung der Inhaber von Diplomatenpässen von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 76 vom 23.3.2016, S. 17-18).

    Beschluss (EU) 2016/2044 des Rates vom 18. November 2016 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China über die Befreiung der Inhaber von Diplomatenpässen von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte im Namen der Europäischen Union (ABl. L 318 vom 24.11.2016, S. 1-2).

    Republik Seychellen

    Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 169 vom 30.6.2009, S. 31-36).

    Beschluss 2009/482/EG des Rates vom 6. April 2009 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 169 vom 30.6.2009, S. 30).

    Beschluss 2009/900/EG des Rates vom 30. November 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 321 vom 8.12.2009, S. 42).

    Föderation St. Kitts und Nevis

    Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderation St. Kitts und Nevis über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 169 vom 30.6.2009, S. 38-43).

    Beschluss 2009/483/EG des Rates vom 6. April 2009 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderation St. Kitts und Nevis über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 169 vom 30.6.2009, S. 37).

    Beschluss 2009/901/EG des Rates vom 30. November 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderation St. Kitts und Nevis über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 321 vom 8.12.2009, S. 43).

    Föderative Republik Brasilien

    Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Befreiung der Inhaber gewöhnlicher Reisepässe von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten (ABl. L 255 vom 21.9.2012, S. 4-9).

    Siehe konsolidierte Fassung.

    Beschluss 2010/622/EU des Rates vom 7. Oktober 2010 über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Befreiung der Inhaber gewöhnlicher Reisepässe von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten (ABl. L 275 vom 20.10.2010, S. 3-4).

    Beschluss 2012/508/EU des Rates vom 24. Februar 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Befreiung der Inhaber gewöhnlicher Reisepässe von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten (ABl. L 255 vom 21.9.2012, S. 3).

    Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Befreiung der Inhaber von Diplomatenpässen, Dienstpässen oder sonstigen amtlichen Pässen von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten (ABl. L 66 vom 12.3.2011, S. 2-6).

    Beschluss 2010/621/EU des Rates vom 8. Oktober 2010 über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Befreiung der Inhaber von Diplomatenpässen, Dienstpässen oder sonstigen amtlichen Pässen von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten (ABl. L 273 vom 19.10.2010, S. 2-3).

    Beschluss 2011/157/EU des Rates vom 24. Februar 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Befreiung der Inhaber von Diplomatenpässen, Dienstpässen oder sonstigen amtlichen Pässen von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten (ABl. L 66 vom 12.3.2011, S. 1).

    Republik Kolumbien

    Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Kolumbien über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 333 vom 19.12.2015, S. 3-9).

    Beschluss (EU) 2015/2399 des Rates vom 26. Oktober 2015 über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kolumbien über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens (ABl. L 333 vom 19.12.2015, S. 1-2).

    Beschluss (EU) 2016/1743 des Rates vom 20. September 2016 über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kolumbien über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 264 vom 30.9.2016, S. 25-26).

    Salomonen

    Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Salomonen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 292 vom 27.10.2016, S. 3-9).

    Beschluss (EU) 2016/1888 des Rates vom 24. Juni 2016 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Salomonen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte und die vorläufige Anwendung dieses Abkommens (ABl. L 292 vom 27.10.2016, S. 1-2).

    Beschluss (EU) 2017/235 des Rates vom 7. Februar 2017 über den Abschluss – im Namen der Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Salomonen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 36 vom 11.2.2017, S. 7-8).

    Republik Marshallinseln

    Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Marshallinseln über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 216 vom 11.8.2016, S. 3-9).

    Beschluss (EU) 2016/1363 des Rates vom 24. Juni 2016 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Marshallinseln über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte und die vorläufige Anwendung dieses Abkommens (ABl. L 216 vom 11.8.2016, S. 1-2).

    Beschluss (EU) 2017/233 des Rates vom 7. Februar 2017 über den Abschluss – im Namen der Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Marshallinseln über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 36 vom 11.2.2017, S. 3-4).

    Tuvalu

    Abkommen zwischen der Europäischen Union und Tuvalu über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 213 vom 6.8.2016, S. 3-9).

    Beschluss (EU) 2016/1342 des Rates vom 24. Juni 2016 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Tuvalu über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 213 vom 6.8.2016, S. 1-2).

    Beschluss (EU) 2017/225 des Rates vom 7. Februar 2017 über den Abschluss – im Namen der Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Tuvalu über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 35 vom 10.2.2017, S. 1-2).

    Republik Kiribati

    Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Kiribati über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 198 vom 23.7.2016, S. 3-9).

    Beschluss (EU) 2016/1197 des Rates vom 26. Oktober 2015 über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kiribati über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens (ABl. L 198 vom 23.7.2016, S. 1-2).

    Beschluss (EU) 2017/232 des Rates vom 7. Februar 2017 über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kiribati über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 36 vom 11.2.2017, S. 1-2).

    Föderierte Staaten von Mikronesien

    Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Föderierten Staaten von Mikronesien über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 289 vom 25.10.2016, S. 4-12).

    Beschluss (EU) 2016/1879 des Rates vom 24. Juni 2016 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Föderierten Staaten von Mikronesien über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 289 vom 25.10.2016, S. 2-3).

    Beschluss (EU) 2017/234 des Rates vom 7. Februar 2017 über den Abschluss – im Namen der Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Föderierten Staaten von Mikronesien über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 36 vom 11.2.2017, S. 5-6).

    Republik Peru

    Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Peru über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 78 vom 24.3.2016, S. 4-10).

    Beschluss (EU) 2016/437 des Rates vom 10. März 2016 über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Peru über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens (ABl. L 78 vom 24.3.2016, S. 2-3).

    Beschluss (EU) 2016/1744 des Rates vom 20. September 2016 über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Peru über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 264 vom 30.9.2016, S. 27-28).

    Republik Palau

    Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Palau über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 332 vom 18.12.2015, S. 13-18).

    Beschluss (EU) 2015/2377 des Rates vom 26. Oktober 2015 über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Palau über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens (ABl. L 332 vom 18.12.2015, S. 11-12).

    Beschluss (EU) 2016/1741 des Rates vom 20. September 2016 über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Palau über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 264 vom 30.9.2016, S. 21-22).

    Königreich Tonga

    Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Tonga über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 317 vom 3.12.2015, S. 3-8).

    Beschluss (EU) 2015/2226 des Rates vom 26. Oktober 2015 über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Tonga über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens (ABl. L 317 vom 3.12.2015, S. 1-2).

    Beschluss (EU) 2016/1742 des Rates vom 20. September 2016 über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Tonga über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 264 vom 30.9.2016, S. 23-24).

    Grenada

    Abkommen zwischen der Europäischen Union und Grenada über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 173 vom 3.7.2015, S. 30-36).

    Beschluss (EU) 2015/1033 des Rates vom 7. Mai 2015 über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Grenada über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens (ABl. L 173 vom 3.7.2015, S. 28-29).

    Beschluss (EU) 2016/270 des Rates vom 12. Februar 2016 über den Abschluss des Abkommens – im Namen der Europäischen Union – zwischen der Europäischen Union und Grenada über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 52 vom 27.2.2016, S. 7-8).

    Demokratische Republik Timor-Leste

    Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Republik Timor-Leste über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 173 vom 3.7.2015, S. 3-9).

    Beschluss (EU) 2015/1030 des Rates vom 7. Mai 2015 über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Republik Timor-Leste über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens (ABl. L 173 vom 3.7.2015, S. 1-2).

    Beschluss (EU) 2016/273 des Rates vom 12. Februar 2016 über den Abschluss des Abkommens – im Namen der Europäischen Union – zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Republik Timor-Leste über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 52 vom 27.2.2016, S. 13-14).

    Republik Trinidad und Tobago

    Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Trinidad und Tobago über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 173 vom 3.7.2015, S. 66-72).

    Beschluss (EU) 2015/1037 des Rates vom 7. Mai 2015 über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Trinidad und Tobago über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens (ABl. L 173 vom 3.7.2015, S. 64-65).

    Beschluss (EU) 2016/275 des Rates vom 12. Februar 2016 über den Abschluss des Abkommens – im Namen der Europäischen Union – zwischen der Europäischen Union und der Republik Trinidad und Tobago über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 52 vom 27.2.2016, S. 17-18).

    St. Lucia

    Abkommen zwischen der Europäischen Union und St. Lucia über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 173 vom 3.7.2015, S. 12-18).

    Beschluss (EU) 2015/1031 des Rates vom 7. Mai 2015 über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und St. Lucia über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens (ABl. L 173 vom 3.7.2015, S. 10-11).

    Beschluss (EU) 2016/268 des Rates vom 12. Februar 2016 über den Abschluss des Abkommens – im Namen der Europäischen Union – zwischen der Europäischen Union und St. Lucia über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 52 vom 27.2.2016, S. 3-4).

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und St. Lucia über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L, 2023/2212 vom 19.10.2023)

    Commonwealth Dominica

    Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Commonwealth Dominica über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 173 vom 3.7.2015, S. 21-27).

    Beschluss (EU) 2015/1032 des Rates vom 7. Mai 2015 über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Commonwealth Dominica über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens (ABl. L 173 vom 3.7.2015, S. 19-20).

    Beschluss (EU) 2016/269 des Rates vom 12. Februar 2016 über den Abschluss des Abkommens – im Namen der Europäischen Union – zwischen der Europäischen Union und dem Commonwealth Dominica über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 52 vom 27.2.2016, S. 5-6).

    Republik Vanuatu

    Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Vanuatu über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 173 vom 3.7.2015, S. 48-54).

    Beschluss (EU) 2015/1035 des Rates vom 7. Mai 2015 über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Vanuatu über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens (ABl. L 173 vom 3.7.2015, S. 46-47).

    Beschluss (EU) 2016/272 des Rates vom 12. Februar 2016 über den Abschluss des Abkommens – im Namen der Europäischen Union – zwischen der Europäischen Union und der Republik Vanuatu über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 52 vom 27.2.2016, S. 11-12).

    Unabhängiger Staat Samoa

    Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Unabhängigen Staat Samoa über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 173 vom 3.7.2015, S. 57-63).

    Beschluss (EU) 2015/1036 des Rates vom 7. Mai 2015 über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Unabhängigen Staat Samoa über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens (ABl. L 173 vom 3.7.2015, S. 55-56).

    Beschluss (EU) 2016/274 des Rates vom 12. Februar 2016 über den Abschluss des Abkommens – im Namen der Europäischen Union – zwischen der Europäischen Union und dem Unabhängigen Staat Samoa über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 52 vom 27.2.2016, S. 15-16).

    St. Vincent und die Grenadinen

    Abkommen zwischen der Europäischen Union und St. Vincent und die Grenadinen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 173 vom 3.7.2015, S. 39-45).

    Beschluss (EU) 2015/1034 des Rates vom 7. Mai 2015 über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und St. Vincent und die Grenadinen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens (ABl. L 173 vom 3.7.2015, S. 37-38).

    Beschluss (EU) 2016/271 des Rates vom 12. Februar 2016 über den Abschluss des Abkommens – im Namen der Europäischen Union – zwischen der Europäischen Union und St. Vincent und die Grenadinen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 52 vom 27.2.2016, S. 9-10).

    Vereinigte Arabische Emirate

    Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Arabischen Emiraten über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 125 vom 21.5.2015, S. 3-9).

    Beschluss (EU) 2015/785 des Rates vom 20. April 2015 über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Arabischen Emiraten über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte und die vorläufige Anwendung dieses Abkommens (ABl. L 125 vom 21.5.2015, S. 1-2).

    Beschluss (EU) 2016/267 des Rates vom 12. Februar 2016 über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Arabischen Emiraten über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 52 vom 27.2.2016, S. 1-2).

    VERBUNDENE DOKUMENTE

    Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) (ABl. L 243 vom 15.9.2009, S. 1-58).

    Siehe konsolidierte Fassung.

    Verordnung (EU) 2018/1806 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (ABl. L 303 vom 28.11.2018, S. 39-58).

    Siehe konsolidierte Fassung.

    Antigua und Barbuda

    Beschluss (EU) 2017/2083 des Rates vom 6. November 2017 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Antigua und Barbuda zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Antigua und Barbuda über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 297 vom 15.11.2017, S. 1-2).

    Beschluss (EU) 2019/75 des Rates vom 20. Dezember 2018 über den Abschluss – im Namen der Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Antigua und Barbuda zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Antigua und Barbuda über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 18 vom 21.1.2019, S. 1-3).

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Antigua und Barbuda zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Antigua und Barbuda über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 300 vom 24.8.2021, S. 1-7).

    Barbados

    Abkommen zwischen der Europäischen Union und Barbados zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Barbados über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 18 vom 21.1.2019, S. 11-14).

    Beschluss (EU) 2017/2084 des Rates vom 6. November 2017 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Barbados zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Barbados über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 297 vom 15.11.2017, S. 3-4).

    Beschluss (EU) 2019/76 des Rates vom 20. Dezember 2018 über den Abschluss – im Namen der Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Barbados zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Barbados über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 18 vom 21.1.2019, S. 8-10).

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Barbados über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 56 vom 6.3.2010, S. 1).

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Barbados zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Barbados über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 109 vom 08.4.2022, S. 13).

    Republik Mauritius

    Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mauritius über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 18 vom 21.1.2019, S. 25-28).

    Beschluss (EU) 2017/2087 des Rates vom 6. November 2017 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mauritius über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 297 vom 15.11.2017, S. 9-10).

    Beschluss (EU) 2019/78 des Rates vom 20. Dezember 2018 über den Abschluss – im Namen der Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mauritius über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 18 vom 21.1.2019, S. 22-24).

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mauritius über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 56 vom 6.3.2010, S. 1).

    Commonwealth der Bahamas

    Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Commonwealth der Bahamas zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Commonwealth der Bahamas über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 18 vom 21.1.2019, S. 18-21).

    Beschluss (EU) 2017/2085 des Rates vom 6. November 2017 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Commonwealth der Bahamas zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Commonwealth der Bahamas über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 297 vom 15.11.2017, S. 5-6).

    Beschluss (EU) 2019/77 des Rates vom 20. Dezember 2018 über den Abschluss – im Namen der Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Commonwealth der Bahamas zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Commonwealth der Bahamas über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 18 vom 21.1.2019, S. 15-17).

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Commonwealth der Bahamas über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 56 vom 6.3.2010, S. 1).

    Volksrepublik China

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China über die Befreiung der Inhaber von Diplomatenpässen von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 358 vom 29.12.2016, S. 1).

    Republik Seychellen

    Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 18 vom 21.1.2019, S. 32-35).

    Beschluss (EU) 2017/2088 des Rates vom 6. November 2017 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 297 vom 15.11.2017, S. 11-12).

    Beschluss (EU) 2019/79 des Rates vom 20. Dezember 2018 über den Abschluss – im Namen der Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 18 vom 21.1.2019, S. 29-31).

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 56 vom 6.3.2010, S. 1).

    Föderation St. Kitts und Nevis

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderation St. Kitts und Nevis über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 170 vom 1.7.2015, S. 1).

    Föderative Republik Brasilien

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Befreiung der Inhaber von Diplomatenpässen, Dienstpässen oder sonstigen amtlichen Pässen von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten (ABl. L 113 vom 11.4.2022, S. 3-8).

    Beschluss (EU) 2018/1870 des Rates vom 26. November 2018 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Befreiung der Inhaber gewöhnlicher Reisepässe von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten (ABl. L 306 vom 30.11.2018, S. 4-6).

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Befreiung der Inhaber gewöhnlicher Reisepässe von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten (ABl. L 263 vom 28.9.2012, S. 1).

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Befreiung der Inhaber von Diplomatenpässen, Dienstpässen oder sonstigen amtlichen Pässen von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten (ABl. L 63 vom 10.3.2011, S. 1).

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Befreiung der Inhaber von Diplomatenpässen, Dienstpässen oder sonstigen amtlichen Pässen von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten (ABl. L 179 vom 14.7.2023, S. 1).

    Republik Kolumbien

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kolumbien über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 6 vom 11.1.2017, S. 1).

    Berichtigung der Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kolumbien über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 23 vom 28.1.2017, S. 122).

    Salomonen

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Salomonen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 110 vom 27.4.2017, S. 1).

    Tuvalu

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Tuvalu über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 6 vom 9.1.2019, S. 1).

    Grenada

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Grenada über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 6 vom 9.1.2019, S. 1).

    Demokratische Republik Timor-Leste

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Republik Timor Leste über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 115 vom 13.4.2022, S. 42-42).

    Republik Trinidad und Tobago

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Trinidad und Tobago über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 115 vom 29.4.2016, S. 1).

    Republik Vanuatu

    Beschluss (EU) 2022/2198 des Rates vom 8. November 2022 über die vollständige Aussetzung der Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Vanuatu über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 292 vom 11.11.2022, S. 47-49).

    Unabhängiger Staat Samoa

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Unabhängigen Staat Samoa über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 17 vom 23.1.2018, S. 1).

    St. Vincent und die Grenadinen

    Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Europäischen Union und St. Vincent und die Grenadinen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (ABl. L 105 vom 20.4.2023, S. 1).

    Letzte Aktualisierung: 17.11.2023

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