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Document 32014R1286

    Basisinformationen über Anlageprodukte

    Basisinformationen über Anlageprodukte

     

    ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

    Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP)

    WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

    • Die Verordnung verpflichtet die Hersteller und Verkäufer von Anlageprodukten, den Kleinanlegern Basisinformationsblätter über die Produkte vorzulegen.
    • Ziel ist es, Kleinanlegern zu ermöglichen, die grundlegenden Merkmale und Risiken dieser Produkte zu verstehen und zu vergleichen.

    WICHTIGE ECKPUNKTE

    Wichtige Informationen für Kleinanleger

    • Der Hersteller eines Anlageprodukts, das für den Verkauf an Kleinanleger vorgesehen ist, muss ein Basisinformationsblatt bezüglich dieses Produkts vorlegen. Die Verkäufer und Berater für diese Anlageprodukte müssen dem Kleinanleger das Basisinformationsblatt vor Vertragsabschluss vorlegen.
    • Basisinformationsblätter sollten maximal drei Seiten lang sein und eindeutige Informationen zu einem Produkt enthalten, damit der Anleger eine fundierte Anlageentscheidung treffen kann.
    • Das Basisinformationsblatt enthält folgende Angaben:
      • den Namen des Produkts und die Identität des Herstellers;
      • die Typen von Anlegern, für die das Finanzprodukt bestimmt ist;
      • das Risiko- und Renditeprofil des Finanzprodukts. Dieses umfasst einen Gesamtrisikoindikator, den möglichen höchsten Verlust an angelegtem Kapital und geeignete Performance-Szenarien des Produkts;
      • die vom Anleger zu tragenden Kosten im Zusammenhang mit der Anlage in das Finanzprodukt;
      • Informationen darüber, wie und bei wem der Anleger eine Beschwerde über das Produkt oder über das Verhalten des Herstellers oder einer Person, die über das Produkt berät oder es verkauft, einlegen kann.

    „Warnhinweis“ für Anlageprodukte, die schwer zu verstehen sind

    Wenn ein Anlageprodukt sehr schwer zu verstehen ist, muss der Anbieter sicherstellen, dass das Basisinformationsblatt die folgende Warnung enthält: „Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.“

    Anlageprodukte im Anwendungsbereich

    • Die Regeln gelten für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (auch unter der Abkürzung PRIIP bekannt). Diese sind standardmäßige Anlageprodukte, die eine Bank oder die Finanzberater üblicherweise ihren Kunden anbieten, um beispielsweise für ein bestimmtes Ziel wie den Hauskauf oder die Ausbildung eines Kindes zu sparen.
    • Dazu gehören Investmentfonds, Versicherungsanlageprodukte, strukturierte Wertpapiere für Kleinanleger, strukturierte Einlagen und strukturierte Produkte.

    Delegierte Rechtsakte

    • Die Delegierte Verordnung (EU) 2017/653, geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2268, ergänzt die Verordnung (EU) Nr. 1286/2014.
    • Anhang I der Verordnung legt eine allgemeine Mustervorlage für das Basisinformationsblatt fest, das den Zweck des Anlageprodukts darlegt, um Anlegern zu ermöglichen, die Art, Risiken, Kosten (Einstieg/Ausstieg, laufende und zusätzliche Kosten) sowie potenzielle Vorteile und Verluste des Produktes zu verstehen und das Produkt mit anderen Produkten zu vergleichen.
    • Das Basisinformationsblatt muss folgende Informationen zur Verfügung stellen:
      • den Namen des Produkts und des Herstellers, die Art des PRIIP, seine Anlageziele, den angestrebten Kleinanleger;
      • Risiken und Rendite – ein Risikoindikator, einschließlich des Risiko- und Renditeprofils, ein Gesamtrisikoindikator, Erläuterungen zum Gesamtrisikoindikator, einschließlich eines möglichen maximalen Verlusts, sowie Mustervorlagen und Erläuterungen für Performance-Szenarien;
      • was passiert, wenn ein PRIIP-Hersteller nicht zahlen kann (Informationen über das Garantie- / Entschädigungssystem, die gedeckten und nicht gedeckten Risiken);
      • Kosten im Zeitverlauf und Zusammensetzung der Kosten;
      • die empfohlene Haltedauer und Informationen über die Desinvestition vor Fälligkeit und gegebenenfalls anfallende Gebühren/Strafen;
      • wie ein Kleinanleger eine Beschwerde einreichen kann.
    • Weitere Aspekte werden in nachfolgenden Anhängen behandelt:
      • Anhang II – Methodik zur Risikodarstellung;
      • Anhang III – Darstellung des Gesamtrisikoindikators;
      • Anhang IV – Performance-Szenarien;
      • Anhang V – Methodik für die Darstellung der Performance-Szenarien;
      • Anhang VI – Methodik für die Kostenberechnung;
      • Anhang VII – Darstellung der Kosten.

    WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

    Sie ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten.

    HINTERGRUND

    Weiterführende Informationen:

    HAUPTDOKUMENT

    Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) (ABl. L 352 vom 9.12.2014, S. 1–23).

    Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 wurden in das Originaldokument eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

    VERBUNDENE DOKUMENTE

    Delegierte Verordnung (EU) 2017/653 der Kommission vom 8. März 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) durch technische Regulierungsstandards in Bezug auf die Darstellung, den Inhalt, die Überprüfung und die Überarbeitung dieser Basisinformationsblätter sowie die Bedingungen für die Erfüllung der Verpflichtung zu ihrer Bereitstellung (ABl. L 100 vom 12.4.2017, S. 1–52).

    Siehe konsolidierte Fassung.

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2023

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