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Document 52015XG0523(01)
Jugendarbeit - ein wesentlicher Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt
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Jugendarbeit - ein wesentlicher Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt
ZUSAMMENFASSUNG
Im Einklang mit dem erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018) betonen die EU-Minister die Notwendigkeit der Förderung des Ausbaus der Jugendarbeit und ihren Beitrag zur sozialen Inklusion junger Menschen.
WAS IST DER ZWECK DIESER SCHLUSSFOLGERUNGEN?
Die Schlussfolgerungen konzentrieren sich auf die Verstärkung der Jugendarbeit im Interesse des gesellschaftlichen Zusammenhalts in der gesamten EU. Die Zusammenarbeit der EU auf diesem Gebiet ist von großer Bedeutung.
Die Schlussfolgerungen werden in Übereinstimmung mit dem gegenwärtigen Arbeitsplan der EU für die Jugend 2014-2015 vorgestellt, dabei stellt die Entwicklung von Jugendarbeit und nichtformalen Lernens (wie z. B. in Jugend- und Sportvereinen) sowie informellen Lernens ein Schwerpunktthema dar.
Sie berücksichtigen zudem vorangegangene Schlussfolgerungen des Rates zum Beitrag einer qualitätsvollen Jugendarbeit zur Entwicklung, zum Wohlbefinden und zur sozialen Inklusion der europäischen Jugend.
Außerdem wird auf die Erklärung hingewiesen, die die Mitglieder des Europäischen Rates am 12. Februar 2015 kurz nach den Terroranschlägen in Paris abgegeben und in der sie die Bedeutung der Bildung und Integration für die Verhinderung der Radikalisierung und für die Gewährleistung von Werten unterstrichen haben.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Die Schlussfolgerungen betonen, dass Jugendarbeit einen wichtigen Beitrag zur persönlichen Entfaltung leistet und wenn es darum geht, junge Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund zu erreichen. Insbesondere müssen diejenigen jungen Menschen erreicht werden, die ausgegrenzt sind oder sich weder in Arbeit noch in Ausbildung befinden.
Die EU-Länder werden ersucht,
Die EU-Länder und die Europäische Kommission werden aufgefordert,
Die Kommission wird ersucht,
Weiterführende Informationen:
RECHTSAKT
Schlussfolgerungen des Rates zur Verstärkung der Jugendarbeit im Interesse des gesellschaftlichen Zusammenhalts (ABl. C 170, 23.5.2015, S. 2-3)
Letzte Aktualisierung: 24.09.2015