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Document 52007DC0002

Strategie zum Klimawandel: Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels bis 2020 und darüber hinaus

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Strategie zum Klimawandel: Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels bis 2020 und darüber hinaus

Die Kommission gibt einen Überblick über die Kosten und den Nutzen der Bekämpfung des Klimawandels und schlägt verschiedene Maßnahmen vor, mit denen die Erwärmung der Erde auf 2°C begrenzt werden soll. Einige dieser Maßnahmen kommen in der europäischen Union zum Tragen (verbindliches Ziel der Senkung der Treibhausgasemissionen, Verabschiedung energiepolitischer Maßnahmen), andere haben internationale Bedeutung (vor allem die Verhandlungen über eine internationale Vereinbarung).

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 10. Januar 2007: „Begrenzung der globalen Klimawandels auf 2 Grad Celsius - Der Weg in die Zukunft bis 2020 und darüber hinaus" [COM(2007) 2endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Es gibt unwiderlegbare wissenschaftliche Belege dafür, dass zur Bekämpfung des Klimawandels dringender Handlungsbedarf besteht. Aktuelle Studien bestätigen, dass der Klimawandel eine Tatsache ist, wobei bestimmte Anzeichen auch darauf hinweisen, dass sich diese Entwicklung beschleunigt. In Folgenabschätzungen wird bereits genauer beziffert, welche Kosten Untätigkeit oder auch nur die Fortsetzung der gegenwärtigen Politik zur Folge hätte.

Im Jahr 2005 formulierte die Kommission die Grundlagen der Strategie der Europäischen Union (EU) für die Bekämpfung der Klimaänderung. In dieser Mitteilung schlägt sie konkretere Maßnahmen vor, mit denen die Auswirkungen des Klimawandels begrenzt und die Wahrscheinlichkeit schwer wiegender und irreversibler Störungen des globalen Ökosystems verringert werden sollen. Diese kurz- und mittelfristigen Maßnahmen betreffen sowohl die entwickelten Länder (die EU und die übrigen Industrieländer) als auch die Entwicklungsländer.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben ihr Ziel bekräftigt, den durchschnittlichen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf weniger als 2°C über dem vorindustriellen Niveau begrenzen, d. h. auf ein Niveau, oberhalb dessen die Auswirkungen des Klimawandels dramatisch zunehmen. Untersuchungen ergaben, dass die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen auf 450 ppmv (Teile je Million Volumen CO2-Äquivalent) eine 50-prozentige Wahrscheinlichkeit dafür bietet, dass das Ziel der Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 2° Celsius erreicht werden kann (demgegenüber läge die Chance bei Konzentrationen von 550 ppmv nur bei 1:6 und bei einer Konzentration von 650 ppmv gar nur bei 1:16).

Kosten und Nutzen der anstehenden politischen Entscheidungen

Neuere Forschungsarbeiten, insbesondere die PESETA-Untersuchung - die unter Federführung des Gemeinsamen Forschungszentrums durchgeführt wurde - oder der Stern-Bericht, zeigen die aus wirtschaftlicher und sozialer Sicht hohen Kosten auf, die anfallen würden, wenn die Bekämpfung des Klimawandels unzureichend bleibt. Der Stern-Bericht schätzt diese Kosten auf 5 bis 20 % des globalen BIP.

Der Anstieg der Sterblichkeit und Morbidität (Krankheitshäufigkeit) infolge der auftretenden Temperaturschwankungen, die durch häufige Hochwasser und den Anstieg des Meeresspiegels hervorgerufen werden, die fortschreitende Wüstenbildung in den Ländern der Südhalbkugel und der Rückgang der Süßwasserreserven verdeutlichen die Vielfalt der mit dem Klimawandel einhergehenden verheerenden Konsequenzen für die Bevölkerung, die Ökosysteme und die Ressourcen wie auch für die Infrastrukturen und die Lebensqualität. Thema der PESETA-Studie sind dabei insbesondere die Auswirkungen auf Landwirtschaft, Volksgesundheit, Fremdenverkehr, Flusseinzugsgebiete und Küstensysteme.

Nach der Folgenabschätzung der Kommission würden sich die Kosten der Investitionen, die notwendig werden, um die Treibhausgaskonzentration auf 450 ppmv zu halten, im Zeitraum 2013-2030 auf rund 0,5 % des globalen BIP belaufen. Das Wachstum des globalen BIP würde sich also bis 2030 nur um 0,19 % jährlich verringern, was nur einem Bruchteil des geschätzten jährlichen BIP-Wachstums (2,8 %) entspräche. Darüber hinaus betont die Kommission, dass die Gesamtkosten noch zu hoch veranschlagt wurden, da die im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Klimawandels gleichzeitig erzielbaren Nutzeffekte nicht berücksichtigt wurden.

Aus geeigneten Maßnahmen im Bereich des Klimawandels ließen sich durchaus erhebliche Vorteile ziehen, unter anderem hinsichtlich der dadurch vermiedenen Schäden. Durch die Verringerung der Verwendung fossiler Energiequellen (insbesondere Erdöl und Gas) ließen sich die Kosten für die Einfuhr dieser Ressourcen senken und die Energieversorgungssicherheit erheblich steigern. Auch die Senkung der CO2-Emissionen trägt zu einer spürbaren Verbesserung der Luftqualität bei, was wiederum deutliche positive Effekte im Bereich der Gesundheit mit sich bringt. Die meisten Untersuchungen zeigen zudem, dass die Politik der Bekämpfung des Klimawandels auch beschäftigungspolitisch positive Auswirkungen mit sich bringt, beispielsweise im Bereich erneuerbarer Energieträger oder im Bereich der Spitzentechnologien.

Positive Auswirkungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Klimawandels wären nicht nur auf die Grenzen Europas beschränkt. Ähnlicher Nutzen ist auch in anderen Ländern zu erwarten, insbesondere hinsichtlich der Energieversorgungssicherheit und der Luftqualität, sofern ähnliche Maßnahmen wie in Europa ergriffen werden.

Maßnahmen auf EU-Ebene

Die EU bewies durch ihre internen Maßnahmen bereits, dass eine Senkung der Treibhausgasemissionen möglich ist, ohne das Wirtschaftswachstum zu beeinträchtigen. Die Kommission betont, dass noch weitere bedeutende Emissionssenkungen möglich sind, und erinnert an die Verpflichtung der EU, die eingeleiteten Maßnahmen weiter fortzuführen und zu vertiefen und darüber hinaus weitere Maßnahmen einzuleiten.

Die Kommission schlägt vor, dass die EU Ziele zur Senkung der Treibhausgasemissionen verabschiedet. Sie verlangt, das die EU im Rahmen der internationalen Verhandlungen das Ziel setzt, die Treibhausgasemissionen in den entwickelten Ländern bis zum Jahr 2020 um 30 % (gegenüber dem Niveau von 1990) zu senken. Bis zum Abschluss einer internationalen Vereinbarung und unbeschadet der Position, die die EU bei internationalen Verhandlungen einnimmt, müsste die EU bereits jetzt die verbindliche und eigenständige Verpflichtung eingehen, die internen Emissionen bis 2020 um mindestens 20 % zu senken. Beim Europäischen Rat im März 2007 haben sich die Mitgliedstaaten ebenfalls verbindlich zu diesen Zielen bekannt.

Gemäß der strategischen Analyse der Energiepolitik der EU empfiehlt die Kommission die folgenden energiepolitischen Maßnahmen:

Die Kommission ist der Ansicht, dass das System der EU für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten unter anderem durch folgende Maßnahmen gestärkt werden soll:

  • Zuteilung der Quoten für längere Zeiträume als für fünf Jahre, wie es gegenwärtig der Fall ist;
  • Ausdehnung des Systems auf andere Gase und Sektoren;
  • Harmonisierung der Emissionshandelsverfahren unter den Mitgliedstaaten;
  • Verknüpfung des EU-Emissionshandelssystems mit anderen geeigneten obligatorischen Systemen (beispielsweise in Kalifornien und Australien).

Zur Verringerung der Emissionen aus dem Verkehr fordert die Kommission den Rat und das Parlament auf, erforderlichenfalls ihre Vorschläge über die Einbeziehung des Luftverkehrs in das EU-Emissionshandelssystem und die Koppelung der Besteuerung der Personenkraftfahrzeuge an deren CO2-Emissionen anzunehmen. Die Verringerung der CO2-Emissionen von neuen Personenkraftwagen wird ebenfalls in Betracht gezogen, vor allem im Hinblick auf die Erreichung des Emissionsziels von 120 g CO2 je Kilometer (g CO2/km). Die Kommission betont darüber hinaus die Notwendigkeit, Maßnahmen bei den Verbrauchern zu intensivieren und die durch den Straßengüterverkehr und die Schifffahrt erzeugten Emissionen zu verringern und Biokraftstoffe zu fördern.

Des weiteren spricht sich die Kommission für eine Senkung der CO2-Emissionen in anderen Sektoren aus, beispielsweise durch Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Außerdem empfiehlt sie eine Verringerung der Emissionen anderer Gase, insbesondere durch die Einführung und Verstärkung von Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft und Forstwirtschaft, die Festlegung von Grenzwerten für Methanemissionen aus Industrie und Gasmotoren sowie die Einbeziehung dieser Emissionsquellen in das EU-Emissionshandelssystem, ferner strengere Maßnahmen im Bereich fluorierter Treibhausgase und Maßnahmen im Hinblick auf Stickoxidemissionen aus Verbrennungsvorgängen und Großfeuerungsanlagen.

Wichtig ist auch eine rasche Mobilisierung der Finanzmittel für Forschungsvorhaben im Bereich der Umwelt, Energie und des Verkehrs im Rahmen des 7. Rahmenprogramms der Gemeinschaft sowie die Aufstockung der nach 2013 für den Forschungssektor bewilligten Mittel, um die Entwicklung sauberer Technologien und des Fachwissens im Bereich des Klimawandels zu fördern. Die Aktionspläne zur Energietechnologie und Umwelttechnologien müssen in vollem Umfang umgesetzt werden.

Die strategischen Leitlinien zur Kohäsion, die einen Beitrag zur Entwicklung nachhaltiger Verkehrs- und Energiesysteme leisten und umweltschonende Technologien fördern, müssen angewandt werden.

Maßnahmen auf internationaler Ebene

Nur durch weltweites Handeln kann der Klimawandel eingedämmt werden. Die internationalen Verhandlungen müssen über Lippenbekenntnisse hinausgehen und in konkrete Verpflichtungen münden.

Nach Auffassung der Kommission müssen sich die entwickelten Länder verpflichten, ihre Treibhausgasemissionen im Rahmen eines internationalen Systems „für die Zeit nach 2012" bis zum Jahr 2020 um 30 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Die entwickelten Länder verfügen zudem über die technologischen und finanziellen Voraussetzungen zur Senkung ihrer Emissionen. Daher müssen sie den Hauptanteil der Maßnahmen tragen, die in den nächsten zehn Jahren erforderlich sind. Die Emissionshandelssysteme stellen die grundlegenden Werkzeuge dar, mit deren Hilfe die entwickelten Länder ihre Ziele auf rentable Weise erreichen können.

Aufgrund des volkswirtschaftlichen Wachstums und des Anstiegs der Emissionen in den Entwicklungsländern ist es unverzichtbar, dass diese Länder die Zuwachsraten ihrer Emissionen so bald wie möglich begrenzen und ihre Emissionen nach dem Jahr 2020 (absolut gesehen) senken, denn bis zum Jahr 2020 werden auf diese Länder mehr als 50 % der weltweiten Treibhausgasemissionen entfallen.

Zahlreiche Entwicklungsländer haben bereits Maßnahmen eingeleitet, die zu einer deutlichen Senkung des Zuwachses ihrer Treibhausgasemissionen führen und auf einer Politik aufbauen, bei der wirtschaftliche Gesichtspunkte, Sicherheit und lokale Umweltprobleme im Mittelpunkt stehen. Den Entwicklungsländern bieten sich verschiedene strategische Optionen, bei denen die Vorteile gegenüber den Kosten überwiegen, unter anderem die Verbesserung der Energieeffizienz, die Förderung erneuerbarer Energieträger, Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität sowie die Methanrückgewinnung, beispielsweise aus Deponien.

Die Stärkung der Maßnahmen in diesen Ländern sollte sich an folgenden Faktoren orientieren:

die Ausweitung und Rationalisierung des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung gemäß dem Kyoto-Protokoll auf ganze Branchen in den einzelnen Ländern:

  • die Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln über eine Kombination unterschiedlicher verfügbarer Instrumente, damit die Entwicklungsländer möglichst „saubere" Stromerzeugungsanlagen errichten können;
  • die Einführung von Emissionshandelssystemen für bestimmte Industriesektoren, die über entsprechende Kapazitäten für die Überwachung ihrer Emissionen verfügen;
  • die Übernahme quantifizierter Verpflichtungen durch jene Länder, die einen mit den entwickelten Ländern vergleichbaren Entwicklungsstand erreicht haben;
  • Verzicht auf Verpflichtungen für die am wenigsten entwickelten Länder.

Darüber hinaus müssten in dem künftigen internationalen Übereinkommen auch Punkte wie beispielsweise die Verstärkung der Zusammenarbeit im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung, die Einstellung der Entwaldung und zugleich die Wiederaufforstung, die Anpassung an die unvermeidlichen Konsequenzen der Klimaänderung sowie der Abschluss einer internationalen Vereinbarung über Energieeffizienznormen Berücksichtigung finden.

Hintergrund

Mit dieser Mitteilung wird die Mitteilung aus dem Jahr 2005 fortgeführt, in der die Grundzüge einer künftigen Strategie für die Bekämpfung des Klimawandels umrissen wurden Jahr 2005). Die in dieser Strategie vorgeschlagenen Maßnahmen sind eng mit dem „Energiepaket" verknüpft, das von der Kommission im Januar 2007 veröffentlicht wurde und eine neue europäische Energiepolitik definiert und eine Festlegung bezifferter Ziele enthält.

Nach wissenschaftlichen Forschungsergebnissen stellen die gegenwärtigen CO2- und Methankonzentrationen in der Atmosphäre den höchsten Stand seit 650 000 Jahren dar, weshalb sich der Treibhauseffekt deutlich beschleunigt. Um die Erwärmung der Erde auf durchschnittlich 2°C zu beschränken, müssten bis zum Jahr 2050 die Emissionen weltweit um fast 50 % gegenüber dem Stand von 1990 zurückgegangen sein, was seitens der entwickelten Länder eine Senkung der Emissionen um 60 bis 80 % sowie die sehr weit reichende Einbindung der Entwicklungsländer in diese Maßnahmen erfordern würde.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Die internationale Klimapolitik nach Kopenhagen: Jetzt handeln, um dem globalen Klimaschutz neue Impulse zu geben [KOM(2010) 86 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission vom 19. Januar 2007 zu einer Energiepolitik für Europa [KOM(2007) 1 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Diese Mitteilung ist der Stützpfeiler des im Januar von der Kommission vorgestellten Maßnahmenpakets („Energiepaket"). Nachdem die Herausforderungen dargestellt wurden, vor denen Europa im Energiebereich steht, insbesondere der Klimawandel und die Energieversorgungssicherheit der EU, beschreibt die Kommission verschiedene Maßnahmen, die unter anderem in Zusammenhang mit dem Energiemarkt, der Versorgungssicherheit, der Energieeffizienz, den erneuerbaren Energiequellen, den Energietechnologien sowie der internationalen Energiepolitik stehen.

Letzte Änderung: 31.08.2011

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