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Document 52004DC0417

    Rahmenbedingungen für das Engagement EU-Irak

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    Rahmenbedingungen für das Engagement EU-Irak

    Mit dieser Mitteilung soll eine Grundlage für die Beratungen mit der künftigen souveränen irakischen Regierung und der irakischen Gesellschaft im weiteren Sinne geschaffen werden. Es wird ein dreistufiger Rahmen vorgeschlagen für die Intensivierung der Beziehungen zwischen den beiden Parteien nach Maßgabe der Fortschritte beim politischen Übergang und bei der Herstellung der erforderlichen Sicherheitslage.

    RECHTSAKT

    Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 9. Juni 2004 - Die Europäische Union und Irak - Rahmenkonzept für ein zunehmendes Engagement [KOM (2004) 417 endgültig - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

    ZUSAMMENFASSUNG

    Hintergrund

    Mit dieser Mitteilung wird der Aufforderung des Europäischen Rates von Oktober 2003 nachgekommen, eine Strategie für die Beziehungen der Europäischen Union (EU) zum Irak auszuarbeiten. Mit der Einsetzung einer neuen irakischen Übergangsregierung und der Verabschiedung der Resolution 1546 vom 8. Juni 2004 durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (EN) (ES) (FR), die eine Machtübergabe an die Iraker und eine Stärkung der Rolle der Vereinten Nationen vorsieht, hat die EU nun die Möglichkeit, den Irak auf seinem neuen Weg zu unterstützen.

    Während der 24 Jahre der Herrschaft Saddam Husseins hat die EU keine politischen oder vertraglichen Beziehungen mit dem Irak unterhalten. Dennoch war die EU nach den Vereinten Nationen der wichtigste Geber humanitärer Hilfe. Seit Oktober 2003 besteht das Ziel ferner im Wiederaufbau des Landes durch Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Bereitstellung grundlegender öffentlicher Dienstleistungen, zum Abbau der Armut und zur Stärkung der Governance sowie der demokratischen irakischen Institutionen. Im Rahmen der Geberkonferenz in Madrid vom 23./24. Oktober 2003 hat die EU (die Kommission und die Mitgliedstaaten) Hilfeleistungen in Höhe von 1,25 Mrd. EUR in Aussicht gestellt.

    Ziele

    Die Ziele der EU in ihren Beziehungen mit dem Irak sind mit ihren eigenen Interessen verknüpft und vor allem auf folgende Aspekte ausgerichtet:

    • Schaffung eines sicheren, stabilen und demokratischen Irak mit einem Parlament und einer Regierung, die auf der Grundlage einer Verfassung gewählt werden, und in dem die Menschenrechte und die Grundfreiheiten geachtet werden;
    • Schaffung einer offenen, stabilen, nachhaltigen und diversifizierten Marktwirtschaft und Gesellschaft sowie Förderung einer gerechten wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung;
    • wirtschaftliche und politische Integration des Irak in die Region und das offene internationale System.

    Für einen sicheren, stabilen und demokratischen Irak muss die EU bereit sein, die Vereinten Nationen weiterhin in ihrer Führungsrolle zu unterstützen und sich für die erfolgreiche Koordinierung ihrer Hilfsmaßnahmen einzusetzen. Mit ihren Fachkenntnissen könnte die Union:

    • die Resolution 1546 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen positiv aufnehmen, die die Souveränität der irakischen Übergangsregierung bestätigt;
    • den Dialog mit den neuen irakischen Behörden aufnehmen;
    • die Wahlen, die gute Regierungsführung, die Entwicklung der irakischen Zivilgesellschaft und die Förderung der Menschenrechte durch geeignete Hilfsmaßnahmen unterstützen;
    • eine Ausweitung der EU-Hilfe auf Maßnahmen in den Bereichen Sicherheit, Umsetzung des Rechtstaatsprinzips, Justiz und Reform des Sicherheitssektors prüfen.

    Für eine offene, nachhaltige und diversifizierte Marktwirtschaft im Irak könnte die EU:

    • eine Regelung des Problems der irakischen Auslandsverschuldung fördern;
    • die Hilfsmaßnahmen zur Stärkung der Institutionen fortsetzen;
    • den Irak beim Aufbau von Justizkapazitäten und der Entwicklung eines Regelungs- und Rechtsrahmens unterstützen;
    • die Notwendigkeit der Arbeitslosigkeits- und Armutsbekämpfung hervorheben sowie einen Beitrag zur Schaffung wirksamer Sozialsysteme und zur Beseitigung regionaler Ungleichgewichte in der Ressourcenverteilung leisten;
    • deutlich machen, dass die Mineralvorkommen des Iraks zur Erreichung dieser Ziele genutzt werden sollten.

    Für einen Irak, der mit seinen Nachbarn in Frieden lebt und in die internationale Gemeinschaft integriert ist, könnte die EU:

    • ihren Einfluss geltend machen und ihren Dialog mit den Ländern der Region, insbesondere den Nachbarländern des Irak, dazu nutzen, ein konstruktives Engagement gegenüber dem Irak sowie eine verstärkte intraregionale Zusammenarbeit zu fördern;
    • den Irak zu einer Beteiligung an der strategischen Partnerschaft der EU mit dem Mittelmeerraum und dem Nahen Osten einladen;
    • eine positive Haltung zum künftigen Beitritt des Iraks zur WTO (EN) (ES) (FR) einnehmen und seine Mitwirkung in anderen internationalen Gremien fördern.

    Zur Erreichung dieser Ziele hat die EU ein dreistufiges Rahmenkonzept für ein zunehmendes Engagement vorgesehen, das mit der Resolution 1546 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen im Einklang steht. Es muss dafür gesorgt werden, dass die EU-Mitgliedstaaten vor Ort eng mit der UNO, der Weltbank (EN) (ES) (FR), dem IWF (EN) (ES) (FR) und anderen internationalen Organisationen zusammenarbeiten.

    Phase I - Sofortige Maßnahmen

    Ab dem 30. Juni 2004 und bis zur Wahl einer Übergangs-Nationalversammlung könnte die EU folgende Initiativen in Erwägung ziehen:

    • Wahlunterstützung, darunter Hilfe für die Entwicklung der Zivilgesellschaft, des Rechtsstaats und die Aufklärung der Wähler;
    • informeller politischer Dialog: Falls die Sicherheitslage dies zulässt, könnte im Rahmen eines politischen Dialogs ein Treffen im Troika-Format auf Ministerebene in Bagdad oder am Rande der UN-Generalversammlung im September 2004 stattfinden. Die EU könnte die Standpunkte der irakischen Behörden einholen und einen informellen Dialog mit der irakischen Zivilgesellschaft führen;
    • Rechtsstaat und Zivilverwaltung: Aufbau institutioneller Kapazitäten;
    • Förderung eines konstruktiven Engagements seitens der Nachbarländer des Irak, insbesondere durch vertrauensbildende Maßnahmen, beispielsweise in den Bereichen Grenz- und Zollverwaltung;
    • Abstimmung hinsichtlich der Umschuldung/des Erlasses der irakischen Auslandsschulden und einiger damit verbundenen wirtschaftspolitischen Auflagen;
    • Zusammenarbeit der Behörden bei der Wiedereinführung des allgemeinen Präferenzsystems (APS), das bis zum Golfkrieg im Irak zur Anwendung kam;
    • humanitäre Hilfe und Wiederaufbauhilfe;
    • Eröffnung eines für den Irak zuständigen Büros der Europäischen Kommission in den Räumlichkeiten der EU-Delegation in Amman (Jordanien).

    Phase II - Nach den Wahlen

    Nach den Wahlen zur Nationalversammlung muss eine Übergangsregierung gebildet und eine neue Verfassung ausgearbeitet werden, die 2005 per Referendum ratifiziert werden soll. In diesem Rahmen können die Zusammenarbeit und der Dialog mit dem Irak ausgebaut werden. Neben den in Phase I ergriffenen Maßnahmen könnten folgende Maßnahmen in Betracht gezogen werden:

    • Beitrag zum Wiederaufbau durch Programme der technischen Hilfe und Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten in politischen (beratende Unterstützung des verfassungsgebenden Prozesses, der zivilen Strafverfolgung usw.) sowie wirtschaftlichen und sozialen (verantwortungsvolle Staatsführung, öffentliches Auftragswesen, Wechselkurs- und Zollregime, Investitionsbedingungen) Bereichen;
    • Formeller politischer Dialog: durch eine gemeinsame Erklärung könnte der politische Dialog zwischen der EU und dem Irak über Fragen der Menschenrechte, der regionalen Stabilität, der Terrorismusbekämpfung und der Nichtverbreitung institutionalisiert werden;
    • Gemischte Arbeitsgruppen in Bereichen von gemeinsamem Interesse, wie Wirtschaft, Statistik, Handel, Energie, Verkehr, Informationsgesellschaft, Menschenrechte, Rechtsstaat, Migration und Terrorismusbekämpfung.

    Phase III - Mittelfristige Maßnahmen

    Nach der Wahl der Regierung, der Verabschiedung der Verfassung sowie der Einsetzung einer demokratisch gewählten Exekutive und Legislative könnte die EU folgende zusätzliche Maßnahmen ergreifen:

    • Verhandlungen über ein bilaterales Handels- und Kooperationsabkommen;
    • Unterstützung bei der wirtschaftlichen Diversifizierung und der Armutsbekämpfung;
    • Hilfe bei der Schaffung eines regionalen Rahmens;
    • nachhaltige Unterstützung in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Demokratisierung und Menschenrechte;
    • Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB), um die Zeit zwischen den abnehmenden Zuschüssen und privaten Investitionen zu überbrücken. Diese Darlehen könnten im Rahmen eines regionalen Mandats gewährt werden, das auch die östlich Jordaniens gelegenen Staaten umfasst;
    • Eröffnung einer Delegation der Europäischen Kommission in Bagdad.

    Alle diese Empfehlungen müssen regelmäßig überprüft und den Gegebenheiten angepasst werden.

    VERBUNDENE RECHTSAKTE

    Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Empfehlungen für ein verstärktes Engagement der Europäischen Union gegenüber Irak [KOM(2006)283 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

    Gemeinsame Erklärung der EU und des Iraks über den politischen Dialog (EN) (FR), am 21. September 2005 im New York unterzeichnet.

    Erklärung der internationalen Konferenz über den Irak (FR), 22. Juni 2005 in Brüssel.

    Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Auswirkungen des Irakkriegs in den Bereichen Energie und Verkehr [KOM(2003) 164 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

    See also

    Weitere Informationen über die Beziehungen zwischen der EU und dem Irak sind der Website der Europäischer Auswärtiger Dienst (EN) (FR).

    Letzte Änderung: 07.05.2007

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