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Document 32021R0887

Europäisches Netzwerk und Kompetenzzentrum im Bereich der Cybersicherheit

Europäisches Netzwerk und Kompetenzzentrum im Bereich der Cybersicherheit

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2021/887 zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit und des Netzwerks nationaler Koordinierungszentren

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

  • Mit ihr werden das Europäische Kompetenzzentrum im Bereich der Cybersicherheit („Kompetenzzentrum“) sowie das Netzwerk nationaler Koordinierungszentren („Netzwerk“) eingerichtet.
  • Sie legt Bestimmungen für nationale Koordinierungszentren sowie für die Einrichtung der Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit fest.

Das Kompetenzzentrum nimmt eine tragende Rolle bei der Umsetzung des Programms Digitales Europa (eingerichtet mit Verordnung (EU) 2021/694 – siehe Zusammenfassung) ein und trägt zur Umsetzung von Horizont Europa bei. Es erstellt einen Rahmen für die Steigerung und Koordinierung von Investitionen in die Cybersicherheit zwischen der Europäischen Union (EU), den Mitgliedstaaten der EU und, indirekt, der Industrie.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Aufgaben

Der Auftrag des Kompetenzzentrums und des Netzwerks ist es, die EU zu unterstützen bei:

  • der Stärkung ihrer Führungsrolle im Bereich der Cybersicherheit*, um das Vertrauen und die Sicherheit, einschließlich der Vertraulichkeit, Integrität und Zugänglichkeit von Daten, zu steigern;
  • der Förderung der Abwehrfähigkeit und Zuverlässigkeit der Netz- und Informationssysteme, darunter der kritischen Infrastruktur und der gängigen Hard- und Software;
  • der Steigerung der globalen Wettbewerbsfähigkeit und hoher Standards der Cybersicherheitsbranche der EU und der Verwandlung der Cybersicherheit in einen Wettbewerbsvorteil für andere Wirtschaftszweige der EU.

Ziele

Die spezifischen Ziele des Kompetenzzentrums werden mittels strategischer Aufgaben sowie Umsetzungsaufgaben durchgeführt:

  • die Kapazitäten, die Fähigkeiten, das Wissen und die Infrastruktur im Bereich der Cybersicherheit verbessern;
  • die Abwehrfähigkeit, die Übernahme bewährter Verfahren, den Grundsatz der konzeptionsintegrierten Sicherheit und die Zertifizierung der Sicherheit digitaler Produkte und Dienste im Bereich der Cybersicherheit fördern;
  • zu einem starken europäischen Cybersicherheitsökosystem, in dem alle einschlägigen Interessenträger zusammengeführt werden, beitragen.

Die Aufgaben werden verwirklicht, indem das Kompetenzzentrum:

  • strategische Empfehlungen für Forschung, Innovation und Realisierung und strategische Prioritäten festlegt;
  • Teile der einschlägigen Finanzierungsprogramme durchführt;
  • die Zusammenarbeit und die Abstimmung auf nationaler und EU-Ebene fördert;
  • gemeinsame Investitionen unterstützt.

Nationale Koordinierungszentren

  • Von jedem Mitgliedstaat wird ein nationales Koordinierungszentrum ernannt und die Europäische Kommission wird über die Entscheidung notifiziert.
  • Jedes nationale Koordinierungszentrum muss Zugang zu Fachwissen über Forschung und Technologie auf dem Gebiet der Cybersicherheit haben.
  • Nationale Koordinierungszentren erhalten unter bestimmten Bedingungen direkte EU-Finanzhilfen und können finanzielle Unterstützung für Dritte leisten.

Die wichtigsten Funktionen der nationalen Koordinierungszentren umfassen:

  • als auf nationaler Ebene angesiedelte Anlaufstellen dienen;
  • Fachwissen bereitstellen für die strategischen Aufgaben und diese unterstützen;
  • die Beteiligung an grenzübergreifenden Projekten und EU-finanzierten Cybersicherheitsmaßnahmen erleichtern;
  • technische Hilfe für Interessenträger bereitstellen bei Projekten, die das Kompetenzzentrum verwaltet;
  • sich um die Schaffung von Synergien mit Tätigkeiten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene bemühen, wie etwa der nationalen Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationspolitik;
  • spezifische Maßnahmen durchführen, für die das Kompetenzzentrum Finanzhilfen gewährt hat;
  • einen Beitrag zu Schulungsprogrammen leisten.

Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit

  • Die Gemeinschaft leistet einen Beitrag zu dem Auftrag des Kompetenzzentrums und des Netzwerks und teilt und verbreitet Fachwissen auf dem Gebiet der Cybersicherheit.
  • Sie besteht aus Einrichtungen der Industrie, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, Organisationen der Zivilgesellschaft, Normungsorganisationen, einschlägiger öffentlicher Einrichtungen sowie Interessenträgern, die ein Interesse an Cybersicherheit haben.

Struktur des Kompetenzzentrums

Die Verwaltungs- und Führungsstruktur des Kompetenzzentrums umfasst:

  • einen Verwaltungsrat, der für die strategische Ausrichtung verantwortlich ist und die Durchführung der Tätigkeiten beaufsichtigt;
  • einen Exekutivdirektor, der als gesetzlicher Vertreter des Kompetenzzentrums fungiert und für die laufende Geschäftsführung verantwortlich ist;
  • eine strategische Beratungsgruppe, die den Dialog zwischen der Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit und dem Kompetenzzentrum gewährleistet.

Verwaltungsrat

  • Der Verwaltungsrat besteht aus je einem Vertreter pro Mitgliedstaat und zwei Kommissionsvertretern, die im Bereich Cybersicherheit Sachkenntnis besitzen und über Managementkompetenzen verfügen.
  • Zu den Beobachtern zählen u. a. als ständiger Beobachter die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit, eingerichtet mit der Verordnung (EU) 2019/881.
  • Der Verwaltungsrat wählt aus dem Kreis seiner Mitglieder einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden.

Der Exekutivdirektor beteiligt sich an den Beratungen, verfügt jedoch über kein Stimmrecht.

Strategische Beratungsgruppe

  • Die 20 Mitglieder werden vom Verwaltungsrat ernannt.
  • Sie tritt mindestens dreimal im Jahr zusammen.
  • Sie berät den Verwaltungsrat bei der Einrichtung von Arbeitsgruppen.
  • Sie organisiert öffentliche Konsultationen, um Beiträge für die Agenda und die Arbeitsprogramme des Kompetenzzentrums zu sammeln.

Finanzierung

Das Kompetenzzentrum wird von der EU und gemeinsame Maßnahmen werden von der EU und durch freiwillige Beiträge der Mitgliedstaaten finanziert:

  • höchstens 1 649 566 000 EUR aus dem Programm „Digitales Europa“, davon höchstens 32 000 000 EUR für Verwaltungskosten;
  • einem Betrag aus „Horizont Europa“ für gemeinsame Maßnahmen, der dem Betrag der von den Mitgliedstaaten geleisteten Beiträge entspricht und im strategischen Planungsprozess von „Horizont Europa“ festgelegt ist;
  • einem Betrag aus den anderen einschlägigen Programmen der EU, sofern er für die Durchführung der Ziele des Kompetenzzentrums erforderlich ist.

Die Verordnung erlaubt es den Mitgliedstaaten, einen Beitrag aus eigenen Mitteln zu leisten und ermutigt sie dazu. Wenn die Mitgliedstaaten zu den vom Kompetenzzentrum verwalteten Ressourcen beitragen, müssen sie auch einen Beitrag zu den Verwaltungskosten leisten.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 28. Juni 2021 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Siehe auch:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Cybersicherheit: alle Tätigkeiten, die notwendig sind, um Netz- und Informationssysteme, die Nutzer solcher Systeme und andere von Cyberbedrohungen* betroffene Personen zu schützen.
Cyberbedrohung: ein möglicher Umstand, ein mögliches Ereignis oder eine mögliche Handlung, wodurch Netz- und Informationssysteme, die Nutzer dieser Systeme und andere Personen geschädigt, gestört oder anderweitig beeinträchtigt werden könnten.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2021/887 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit und des Netzwerks nationaler Koordinierungszentren (ABl. L 202 vom 8.6.2021, S. 1-31)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2021/694 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Aufstellung des Programms „Digitales Europa“ und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2015/2240 (ABl. L 166 vom 11.5.2021, S. 1-34)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – EU-Strategie für eine Sicherheitsunion (COM(2020) 605 final vom 24.7.2020)

Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union (ABl. L 194 vom 19.7.2016, S. 1-30)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie (EU) 2016/1148 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Verordnung (EU) 2019/881 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit) (ABl. L 151 vom 7.6.2019, S. 15-69)

Letzte Aktualisierung: 27.07.2021

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