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Document 32021H0402

COVID-19-Krise – Empfehlungen zu einer wirksamen aktiven Beschäftigungsförderung

COVID-19-Krise – Empfehlungen zu einer wirksamen aktiven Beschäftigungsförderung

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Empfehlung (EU) 2021/402 zu einer wirksamen aktiven Beschäftigungsförderung (EASE) nach der COVID-19-Krise

WAS IST DER ZWECK DIESER EMPFEHLUNG?

Sie enthält Leitlinien für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) für eine wirksame aktive Beschäftigungsförderung (EASE), um:

  • einen beschäftigungsintensiven Aufschwung zu fördern,
  • die Entwicklung von Kompetenzen zu fördern,
  • die Menschen beim Wechsel zu neuen hochwertigen Arbeitsplätzen zu unterstützen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Mitgliedstaaten sollten:

  • kohärente Maßnahmenpakete mit befristeten und dauerhaften Maßnahmen entwickeln, um die Pandemie zu bewältigen und den ökologischen und den digitalen Wandel vorzubereiten. Diese Pakete beinhalten folgende EASE-Maßnahmen:
    • Einstellungs- und Übergangsanreize und Förderung von Unternehmertum,
    • Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten und Fördermaßnahmen,
    • stärkere Förderung von Beschäftigungsübergängen durch Arbeitsvermittlungsdienste;
  • die oben aufgeführten Maßnahmen ergänzen durch:
  • die Arbeitgeber sowie Arbeitnehmervertreter ermutigen, den Bedarf an Humankapital im Einklang mit dem Qualitätsrahmen der EU für die Antizipation von Veränderungen und Umstrukturierungen zu antizipieren;
  • die Sozialpartner* in die Konzeption, Durchführung und Bewertung verschiedener Maßnahmen einbeziehen.

Zu den Einstellungs- und Übergangsanreizen und zur Förderung von Unternehmertum zählen:

  • zielgerichtete und befristete Maßnahmen, die eine starke Ausbildungskomponente und angemessene Absicherungen beinhalten, um sicherzustellen, dass die neu geschaffenen Arbeitsplätze nach Auslaufen der Anreize tragfähig sind;
  • Förderprogramme für Lehrstellen und bezahlte Praktika – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sowie in Branchen mit Fachkräftemangel –, die an Maßnahmen zur Förderung der Arbeitsplatzqualität wie den Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung oder den Qualitätsrahmen für Praktika geknüpft sind;
  • Gründungszuschüsse, -darlehen und -eigenkapital mit finanzieller als auch nichtfinanzieller Unterstützung, um das Unternehmertum und den Sozialschutz für Selbstständige zu fördern.

Im Zentrum der Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten und Fördermaßnahmen stehen:

  • umfassende Kompetenzstrategien für die verschiedenen Wirtschaftszweige und Ökosysteme unter Einbezug von Unternehmen, Sozialpartnern, Bildungs- und Berufsbildungseinrichtungen und Arbeitsverwaltungen im Einklang mit dem Kompetenzpakt;
  • neue Erkenntnisse über den Arbeitsmarkt und Kompetenzen, die für Einzelpersonen und Interessenträger zugänglich sind;
  • Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung, die den Anforderungen des Arbeitsmarktes entspricht, indem eine Mischung beruflicher Fähigkeiten und Kompetenzen sowie Kurzlehrgänge angeboten und junge Menschen in den Fokus gerückt werden;
  • hochwertige Fortbildung und Berufsberatung, um den künftigen beruflichen Bedürfnissen von Erwachsenen Rechnung zu tragen;
  • Validierung von außerhalb der formalen Aus- und Weiterbildung erworbenen Lern- und Erfahrungswerten, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer potenziellen Arbeitgebern ihre Kompetenzen darlegen können.

Die stärkere Förderung von Beschäftigungsübergängen durch Arbeitsvermittlungsdienste unterstreicht, dass

  • Arbeitsuchenden, insbesondere den jüngeren unter ihnen, individuelle Unterstützung, u. a. durch Berufsorientierung, Beratung und praktische Hilfe geboten werden sollte;
  • von Unternehmensumstrukturierungen betroffene Arbeitskräfte darin unterstützt werden sollten, innerhalb oder außerhalb ihres Unternehmens eine andere Stelle zu finden;
  • öffentliche Arbeitsverwaltungen über die erforderlichen Kapazitäten verfügen sollten, um ihren Tätigkeiten nachzugehen.

Durch Finanzierungsmöglichkeiten, Überwachung und Berichterstattung sind die Mitgliedstaaten aufgerufen,

  • angemessene Ressourcen für die EASE-Maßnahmen bereitzustellen und zu gewährleisten, dass die Maßnahmen mit den Vorschriften für staatliche Beihilfen in Einklang stehen;
  • in vollem Umfang die Finanzierung aus den zahlreichen verfügbaren EU-Fonds zu nutzen, während sie gleichzeitig eine Doppelfinanzierung vermeiden;
  • förderfähige EASE-Maßnahmen in ihre Aufbau- und Resilienzpläne aufzunehmen (siehe Zusammenfassung);
  • die EASE-Maßnahmen zu überwachen und zu bewerten, um ihre Wirksamkeit durch weitere faktengestützte Maßnahmen zu steigern.

HINTERGRUND

  • EASE wurde am 4. März 2021 durch die Europäische Kommission angenommen. Mit den EASE-Mapnahmen wird die Umsetzung der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte konkretisiert.
  • Mit EASE wird eine Strategie skizziert, um schrittweise von den während der Pandemie zur Sicherung von Arbeitsplätzen ergriffenen Sofortmaßnahmen zu neuen Maßnahmen überzugehen, die für einen beschäftigungsintensiven Aufschwung erforderlich sind.
  • EASE ist ein wesentlicher Bestandteil des umfassenderen Ziels einer fairen, inklusiven und stabilen sozioökonomischen Erholung.
  • Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Sozialpartner: Einzelpersonen oder Organisationen – Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, Gewerkschaften, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer –, die zum gegenseitigen Nutzen zusammenarbeiten.

HAUPTDOKUMENT

Empfehlung (EU) 2021/402 der Kommission vom 4. März 2021 zu einer wirksamen aktiven Beschäftigungsförderung (EASE) nach der COVID-19-Krise (ABl. L 80 vom 8.3.2021, S. 1-8)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17-75)

Empfehlung des Rates vom 15. März 2018 zu einem Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung (ABl. C 153 vom 2.5.2018, S. 1-6)

Empfehlung des Rates vom 10. März 2014 zu einem Qualitätsrahmen für Praktika (ABl. C 88 vom 27.3.2014, S. 1-4)

Letzte Aktualisierung: 04.06.2021

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