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Document 32018D1192
Finanzhilfe für Griechenland
Finanzhilfe für Griechenland
ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:
Durchführungsbeschluss (EU) 2019/338 über die Verlängerung der verstärkten Überwachung Griechenlands
WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG UND WORIN BESTEHT DIE FINANZHILFE FÜR GRIECHENLAND?
WICHTIGE ECKPUNKTE
Am 5. Juni 2019 wurde der dritte Bericht über die verstärkte Überwachung Griechenlands veröffentlicht.
WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?
Sie ist am 30. Mai 2013 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
Weiterführende Informationen:
SCHLÜSSELBEGRIFFE
HAUPTDOKUMENTE
Verordnung (EU) Nr. 472/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über den Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind (ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 1-10)
Durchführungsbeschluss (EU) 2019/338 der Kommission vom 20. Februar 2019 über die Verlängerung der verstärkten Überwachung Griechenlands (ABl. L 60 vom 28.2.2019, S. 17-19)
Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1192 der Kommission vom 11. Juli 2018 über die Aktivierung einer verstärkten Überwachung für Griechenland (ABl. L 211 vom 22.8.2018, S. 1-4)
VERBUNDENE DOKUMENTE
Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1411 des Rates vom 19. August 2015 zur Genehmigung des makroökonomischen Anpassungsprogramms für Griechenland (ABl. L 219 vom 20.8.2015, S. 12-16)
Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1181 des Rates vom 17. Juli 2015 zur Gewährung kurzfristiger EU-Finanzhilfen für Griechenland (ABl. L 192 vom 18.7.2015, S. 15-18)
Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1182 des Rates vom 17 Juli 2015 zur Billigung des Anpassungsprogramms Griechenlands (ABl. L 192 vom 18.7.2015, S. 19)
Letzte Aktualisierung: 24.07.2019