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Document 32015R1839
Spezifische Maßnahmen zur Förderung des Aufschwungs in Griechenland
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Spezifische Maßnahmen zur Förderung des Aufschwungs in Griechenland
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
ZUSAMMENFASSUNG
WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?
Mit dieser Verordnung werden Maßnahmen zur Erhöhung der ersten Vorschüsse* und der Kofinanzierungssätze* für bestimmte Programme in Griechenland festgelegt, die durch die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds – d. h. den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF), den Kohäsionsfonds (KF) und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) – für den Zeitraum 2014-2020 unterstützt werden.
WICHTIGE ECKPUNKTE
HINTERGRUND
Die Finanzkrise hat in Griechenland zu anhaltenden negativen Wachstumsraten, schwerwiegenden Liquiditätsproblem und einer Verknappung der öffentlichen Mittel für dringend benötigte Investitionen zur Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen geführt. Mit der Verordnung werden spezifische Maßnahmen eingeführt, um sicherzustellen, dass die europäischen Fördermittel wirksam für Investitionen vor Ort eingesetzt werden und die Begünstigten schnellstmöglich erreichen.
SCHLÜSSELBEGRIFFE
* Vorschuss ist eine Zahlung, die zur Bereitstellung von Liquidität für die für das Programm zuständigen Behörden zum Start der Programmumsetzung vorgesehen ist.
* Kofinanzierung ist die Anforderung, dass die EU-Finanzierung durch Finanzierungen auf nationaler bzw. regionaler Ebene angepasst wird, um eine größere Hebelwirkung zu erzielen und die Eigenverantwortung für die Investitionen zu erhöhen.
RECHTSAKT
Verordnung (EU) 2015/1839 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Oktober 2015 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 im Hinblick auf spezifische Maßnahmen für Griechenland (ABl. L 270 vom 15.10.2015, S. 1-3)
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320-469)
Letzte Aktualisierung: 08.03.2016