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Document 32015D1339
Klimaverhandlungen der Vereinten Nationen: Kyoto-Protokoll – zweiter Verpflichtungszeitraum
Klimaverhandlungen der Vereinten Nationen: Kyoto-Protokoll – zweiter Verpflichtungszeitraum
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
ZUSAMMENFASSUNG
WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?
WICHTIGE ECKPUNKTE
WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?
Der Beschluss ist am 7. August 2015 in Kraft getreten. Die Doha-Änderung zum Kyoto-Protokoll ist noch nicht in Kraft getreten.
HINTERGRUND
Das Kyoto-Protokoll war bis zur Pariser Klimakonferenz im Dezember 2015 der weltweit einzige rechtlich bindende Vertrag zur Verringerung der Treibhausgasemissionen. Das im Dezember 1997 verabschiedete Protokoll enthält Zusagen der teilnehmenden Industrieländer, ihren Gesamtausstoß von sechs Treibhausgasen (Kohlendioxid, Methan, Stickstoffoxid, teilfluorierte Kohlenwasserstoffe, perfluorierte Kohlenwasserstoffe und Schwefelhexalfluorid) im ersten Verpflichtungszeitraum (2008-2012) im Vergleich zu 1990 um durchschnittlich 5 % zu senken.
Auf der Klimakonferenz in Doha im Dezember 2012 nahmen die Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls die Doha-Änderung an, mit der ein zweiter Verpflichtungszeitraum des Kyoto-Protokolls (2013-2020) eingeführt wurde. Die zweite Phase des Kyoto-Protokolls dient als Überbrückung zu einem internationalen Klimaschutzabkommen nach 2020.
Da Island kein EU-Land ist, mussten die Bedingungen für seine Beteiligung an der gemeinsamen Erfüllung in einer gesonderten internationalen Vereinbarung festgelegt werden (Beschluss (EU) 2015/1340 des Rates).
Zweiter Verpflichtungszeitraum des Kyoto-Protokolls (2013-2012) auf der Website der Europäischen Kommission.
RECHTSAKT
Beschluss (EU) 2015/1339 des Rates vom 13. Juli 2015 über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – der in Doha beschlossenen Änderung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen sowie die gemeinsame Erfüllung der daraus erwachsenden Verpflichtungen (ABl. L 207 vom 4.8.2015, S. 1-5)
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Entscheidung 2002/358/EGdes Rates vom 25. April 2002 über die Genehmigung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen im Namen der Europäischen Gemeinschaft sowie die gemeinsame Erfüllung der daraus erwachsenden Verpflichtungen (ABl. L 130 vom 15.5.2002, S. 1-3)
Beschluss (EU) 2015/1340 des Rates vom 13. Juli 2015 über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Island andererseits über die Beteiligung Islands an der gemeinsamen Erfüllung der Verpflichtungen der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten und Islands im zweiten Verpflichtungszeitraum des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (ABl. L 207 vom 4.8.2015, S. 15-16)
Letzte Aktualisierung: 08.02.2016