This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 32006R1986
Zugang der für die Zulassung von Fahrzeugen zuständigen Dienststellen zum SIS II
Diese Zusammenfassung wurde archiviert und wird nicht aktualisiert. Aktualisierte Informationen zum Thema unter 'Ein gestärktes Schengener Informationssystem' .
Die Verordnung ist am 17. Januar 2007 in Kraft getreten.
Die EU-Länder haben sich gegenseitig bei der Durchführung der Richtlinie 1999/37/EG über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge zu unterstützen. Sie können Informationen austauschen, um die Rechtslage hinsichtlich eines Fahrzeugs in dem Land, in dem es zuvor zugelassen war, zu überprüfen.
Die Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 und Beschluss 2007/533/JHA über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung von SIS II (SIS II-Verordnung und Beschluss) haben mit Ausnahme eines Artikels die Bestimmungen des Übereinkommens zur Durchführung des Schengener Übereinkommens vom 14. Juni 1985 ersetzt. Dieser Artikel betrifft den Zugang der für die Ausstellung von Kfz-Zulassungsbescheinigungen zuständigen Stellen der EU-Länder zum Schengener Informationssystem. Dieses dritte Rechtsinstrument ergänzt den SIS II-Rechtsrahmen und stellt sicher, dass die für die Ausstellung von Kfz-Zulassungsbescheinigungen zuständigen Dienststellen der EU-Länder Zugang zum SIS II erhalten, sobald es betriebsbereit ist.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Zugang von für die Ausstellung von Kfz-Zulassungsbescheinigungen zuständigen Dienststellen der Mitgliedstaaten zum Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) (ABl. L 381 vom 28.12.2006, S. 1-3)
Im Nachhinein vorgenommene Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Letzte Aktualisierung: 16.08.2016