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Offenes Internet und Netzneutralität

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Offenes Internet und Netzneutralität

2009 hat die Europäische Kommission eine Reform der Rechtsvorschriften zur Telekommunikation in der Europäischen Union (EU) vorgenommen. Dabei hat sie sich vor allem darauf konzentriert, die Auswirkungen der Entwicklungen des Markts und der Technik auf die Netzfreiheiten zu beobachten. Diese Mitteilung reagiert auf den Willen, ein Internet zu erhalten, das im Einklang mit diesen Freiheiten steht, das heißt, ein „offenes“ und „neutrales“ Internet.

RECHTSAKT

Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 19. April 2011 „Offenes Internet und Netzneutralität in Europa“ [KOM(2011) 222 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Mit dieser Mitteilung soll der neutrale und offene Charakter des Internets im Einklang mit der digitalen Agenda für Europa gefördert werden. Dabei geht es vor allem um die Frage, wie die Offenheit dieser Plattform erhalten werden kann und wie sichergestellt werden kann, dass auch weiterhin hochwertige Dienste erbracht und Innovationen unterstützt werden. Gleichzeitig sollen die Grundrechte wie die Freiheit der Meinungsäußerung und die unternehmerische Freiheit gewahrt und gefördert werden.

Der Erfolg des Internets ist zu einem Großteil auf seine Offenheit und leichte Zugänglichkeit zurückzuführen, die sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen gelten. Diese Mitteilung betont allerdings, dass das volle Potenzial des Internets noch nicht erschlossen ist.

Das Problem der Netzneutralität

Eine teilweise Definition des Begriffs „Netzneutralität“ ist in der Rahmenrichtlinie für die elektronische Kommunikation enthalten. So sollen Nutzer in die Lage versetzt werden, Informationen abzurufen und zu verbreiten oder beliebige Anwendungen und Dienste zu nutzen.

Derzeit gibt es folgende Hindernisse, die die Netzneutralität beeinträchtigen:

  • das Sperren oder Drosseln des Datenverkehrs durch bestimmte Netzbetreiber; dabei wird der Zugang zu Diensten (Fernsehen über das Internet, Videokonferenzen usw.) oder zu Websites erschwert oder eingeschränkt. Bei Beschwerden können sich Nutzer entweder an das Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) oder die nationalen Regulierungsbehörden wenden;
  • Überlastung des Datenverkehrs, der eine angemessene Steuerung erfordert. Es gibt drei unterschiedliche Techniken für die Steuerung des Datenverkehrs, um Überlastungen zu vermeiden:
  • Mangel an Transparenz, der die Verbraucher daran hindert, bewusste Entscheidungen zu treffen. Die nationalen Regulierungsbehörden sind daher verpflichtet, Mindestanforderungen für die Dienstqualität festzulegen.

Rechtsrahmen für die Netzneutralität

Die Bestimmungen des Rechtsrahmens konzentrieren sich auf zwei Hauptelemente:

  • Wettbewerbsgrundsätze: Die Netzneutralität steht in engem Zusammenhang mit dem Wettbewerb. Es ist daher wichtig, dass die Endkundenpreise für den Internetzugang in der EU nicht reglementiert sind, damit die Verbraucher entsprechend ihren Bedürfnissen aus einem breiten Angebot an Diensten zu unterschiedlichen Preisen wählen können.
  • geänderter Telekommunikationsrahmen: Dieser Rechtsrahmen wurde 2009 geändert. Er trägt zur Erhaltung des offenen und neutralen Charakters des Internet bei, indem er es den Verbrauchern ermöglicht, Informationen abzurufen über: Dieser Rahmen ermöglicht es den Verbrauchern auch, ihren Anbieter innerhalb eines Arbeitstages zu wechseln und dabei ihre Nummer zu behalten.

Die Netzneutralität hängt auch in starkem Maße vom Schutz personenbezogener Daten ab.

Das weitere Vorgehen für den Erhalt der Netzneutralität und der Offenheit des Internet

Die Kommission prüft derzeit Lösungen, um die Hindernisse zu beseitigen, die verursacht werden durch:

  • den Anbieterwechsel;
  • die Praxis des Sperrens;
  • die Drosselung des Datenverkehrs;
  • kaufmännische Praktiken mit ähnlichen Wirkungen;
  • diskriminierende Praktiken eines marktbeherrschenden Anbieters.

Die Kommission muss jedoch darauf achten, dass die Bestimmungen nicht die Meinungs- und Informationsfreiheit einschränken. Außerdem wird sie auch in Zukunft für den Schutz des Privat- und Familienlebens sowie der personenbezogenen Daten sorgen.

Hintergrund

Diese Mitteilung stützt sich auf die Ergebnisse einer Konsultation zum Thema „Offenes Internet und Netzneutralität in Europa“, die zwischen dem 30. Juni und dem 30. September 2010 durchgeführt wurde. An dieser Konsultation haben sich Netzbetreiber, Anbieter von Internet-Inhalten, Mitgliedstaaten, Verbraucherorganisationen und Organisationen der Zivilgesellschaft sowie auch mehrere Einzelpersonen beteiligt.

Die Kommission hat die Absicht, ihre Zusammenarbeit mit dem GEREK fortzusetzen, um weitere Bestimmungen zur Netzneutralität zu verabschieden.

See also

  • Ergebnisse der öffentlichen Konsultation zum Thema „Offenes Internet und Netzneutralität in Europa“ (EN), Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien

Letzte Änderung: 03.08.2011

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