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Gemeinsame Planung der Forschungsprogramme

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Gemeinsame Planung der Forschungsprogramme

Die gesellschaftlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit Klimawandel, Gesundheitsschutz und Energieversorgung gehen über die Grenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) hinaus. Forschung in Europa findet in hohem Maße auf nationaler Ebene statt. Um die Wirkung der Forschung zu erhöhen, müssen die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen koordinieren und ihre Ressourcen zusammenführen. Zur Effizienzsteigerung der noch sehr zersplitterten europäischen Forschung schlägt die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten in dieser Mitteilung das neue Konzept "gemeinsame Programmplanung" vor.

RECHSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 15. Juli 2008: "Gemeinsame Planung der Forschungsprogramme: bessere Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen durch Zusammenarbeit" [KOM(2008) 468 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Europa benötigt ein neues Konzept für die Forschungszusammenarbeit der Mitgliedstaaten zur besseren Bewältigung wesentlicher gesellschaftlicher Herausforderungen wie Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, nachhaltige Entwicklung und Gewährleistung der Energieversorgung. Diese Herausforderungen machen nicht an den nationalen Grenzen halt.

Bis zu 85% der öffentlichen Ausgaben für Forschung in Europa entfallen auf nationale Forschungsprogramme. Eine nationale Programmplanung hat ihre Berechtigung, wenn es um einzelstaatliche Bedürfnisse und Prioritäten geht. Trotzdem könnten die Mitgliedstaaten durch Bündelung ihrer Bemühungen eine bessere Wirkung nationaler Investitionen in einigen strategischen Bereichen erzielen, die Finanzierung identischer Forschungsprogramme in mehreren Mitgliedstaaten vermeiden und das Fehlen öffentlicher Mittel ausgleichen.

Gemeinsame Programmplanung

Mit der gemeinsamen Programmplanung sollen die länderübergreifende Zusammenarbeit, die Koordinierung und die Integration der aus öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungsprogramme der Mitgliedstaaten in einer begrenzten Anzahl strategischer Bereiche intensiviert werden. Durch optimale Nutzung nationaler Forschungsbudgets soll Europa so die gesellschaftlichen Herausforderungen besser bewältigen können.

Die gemeinsame Programmplanung umfasst die Entwicklung einer gemeinsamen Perspektive für die wichtigsten sozio-ökonomischen und ökologischen Herausforderungen, die zur Ausarbeitung und Umsetzung eines strategischen Forschungsplans führen soll. Dabei können die Mitgliedstaaten bereits existierende nationale Programme koordinieren oder neue Programme entwickeln. In der Praxis bedeutet dies Zusammenführung der Ressourcen, Auswahl der geeigneten Instrumente, gemeinsame Durchführung, Überwachung und Überprüfung der Programme. Die Teilnahme der Mitgliedstaaten erfolgt auf vollkommen freiwilliger Basis, die Staaten können frei entscheiden, ob sie teilnehmen oder nicht.

Die gemeinsame Programmplanung bietet allen Akteuren Vorteile. Sie erlaubt insbesondere den teilnehmenden Staaten, die für alle gleichen Herausforderungen gemeinsam anzugehen, die thematische Abdeckung der Forschungsprogramme in Europa zu optimieren, Mittelvergeudung zu vermeiden und gleichzeitig die wissenschaftliche Exzellenz zu fördern. Sie führt zu einer besseren Zusammenarbeit dank der Zusammenführung von Daten und Kenntnissen, die über mehrere europäische Länder verstreut sind und verringert die Kosten der Programmverwaltung durch eine erhöhte Sichtbarkeit der Programme.

Umsetzung

Diese Mitteilung hebt drei wesentliche Etappen hervor, die dem Lebenszyklus von Forschungsprogrammen entsprechen:

  • Entwicklung einer gemeinsamen Perspektive;
  • Annahme eines strategischen Forschungsplans mit spezifischen, messbaren, erreichbaren, realistischen und zeitgebundenen Zielen (SMART);
  • Durchführung des strategischen Forschungsplans mit Unterstützung nationaler Forschungsinstrumente (nationale und regionale Forschungsprogramme, zwischenstaatliche Forschungseinrichtungen und Kooperationsmechanismen, Forschungsinfrastrukturen, Mobilitätsregelungen etc.). EU-Finanzmittel und –Instrumente des 7. Rahmenprogramms können genutzt werden.

Auswahl von Bereichen

Die ermittelten Bereiche müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • eine europaweite oder globale sozioökonomische oder ökologische Herausforderung beinhalten;
  • aus öffentlichen Geldern finanziert werden;
  • eindeutig einen zusätzlichen Nutzen für Forschungsarbeiten, deren Dimension über die Kapazitäten eines einzelnen Mitgliedstaates hinausgeht, erbringen;
  • eine klare und realistische Zielsetzung erlauben.

Die gemeinsame Programmplanung sollte auch zur Verringerung der durch Zersplitterung und Mehrfachfinanzierung von Forschungsarbeiten verursachten Kosten führen und so die Rentabilität der Forschungsprogramme und die Effizienz der öffentlichen Finanzierung verbessern. Sie sollte ebenso die öffentlichen Initiativen im ermittelten Bereich umfassen und der vollen Unterstützung der beteiligten Mitgliedstaaten sicher sein.

Die Kommission unterstützt die Umsetzung der gemeinsamen Programmplanung. Der Rat der Europäischen Union überwacht und prüft regelmäßig die Fortschritte der gemeinsamen Programmplanung. Er kann auch weitere Schritte zur Erleichterung ihrer Umsetzung erwägen.

Hintergrund

Diese Mitteilung gehört zu den fünf von der Kommission 2008 geplanten politischen Initiativen im Anschluss an das Grünbuch von 2007: "Europäischer Forschungsraum: Neue Perspektiven". Sie bezieht sich insbesondere auf den Aspekt "Optimierung von Forschungsprogrammen und -prioritäten", beseitigt Hindernisse auf dem Weg zur wissensbasierten Gesellschaft und trägt so zum Erreichen der Ziele der Lissabon-Strategie bei.

Letzte Änderung: 22.09.2008

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