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Vorgehensweise der EU in Situationen der Fragilität

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Vorgehensweise der EU in Situationen der Fragilität

In der vorliegenden Mitteilung wird eine Strategie für ein einheitliches, gegenseitig abgestimmtes Vorgehen der Europäischen Union (EU) als Reaktion auf die instabile Lage in Drittländern vorgeschlagen. Im Mittelpunkt der Strategie steht ein besserer Einsatz der verschiedenen Instrumente, die der EU auf politischer, diplomatischer, humanitärer sowie entwicklungs- und sicherheitspolitischer Ebene zur Verfügung stehen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 25. Oktober 2007 „Überlegungen zur Vorgehensweise der EU in Situationen der Fragilität - Engagement für nachhaltige Entwicklung, Stabilität und Frieden in schwierigen Kontexten" [KOM(2007) 643 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Politisch instabile Verhältnisse erschweren eine nachhaltige Entwicklung. Außerdem sind sie eine Belastung für die regionale Stabilität und die weltweite Sicherheitslage. Für die Entstehung solcher Situationen kommen mehrere Faktoren in Frage, wie die strukturbedingte Schwäche der Wirtschaft, Lücken in der demokratischen Staatsführung, Umweltzerstörungen oder der Zugang zu den Bodenschätzen und natürlichen Ressourcen. In diesen Fällen ist der Staat unfähig oder unwillig, seinen Pflichten bei der Sicherung grundlegender Versorgungsleistungen, der Ressourcenbewirtschaftung, der Rechtsstaatlichkeit, der inneren Sicherheit sowie dem Schutz und der Förderung der Rechte und Freiheiten der Bürger nachzukommen.

Als wichtigster Träger für humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe und durch ihre führende Rolle in welt- und sicherheitspolitischen Fragen hat die EU eine besondere Verantwortung, wenn es darum geht, auf instabile Situationen zu reagieren.

Zur Verhütung instabiler Situationen gibt es Frühwarn-, Analyse-, Monitoring- und Bewertungsinstrumente. Die Entwicklungszusammenarbeit und die politischen Instrumente spielen bei der Umsetzung von Vorsorgemaßnahmen eine wichtige Rolle. Einerseits setzt die Entwicklungszusammenarbeit bei den tieferen Ursachen der Unsicherheit an. Hierbei muss das vorhandene Potenzial der Länderstrategiepapiere (LSP) noch besser genutzt werden. Andererseits kann der politische Dialog - unabdingbare Voraussetzung für jedes Entwicklungshilfeabkommen der EU mit Drittländern - bei der Erarbeitung nationaler Strategien helfen, um die instabilen Verhältnisse dauerhaft zu überwinden.

Damit man auf Instabilität reagieren kann, ist zu allererst eine langfristige Entwicklungszusammenarbeit insbesondere im Rahmen der Länderstrategiepapiere (LSP) erforderlich. Wo sich die Lage so weit zugespitzt hat, dass dies nicht mehr möglich ist, setzt die EU politisch und diplomatisch orientierte Instrumente ein. Und damit aus instabilen Situationen nicht noch eine Krise mit humanitären Auswirkungen entsteht, wird humanitäre Hilfe geleistet.

In einer instabilen Lage ist eine für jeden Einzelfall differenzierte Vorgehensweise, abgestimmt auf das jeweilige Land erforderlich, wobei die strategische Reaktion vorausschauend erfolgen und erste Sofortmaßnahmen die unmittelbaren Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere der gefährdetsten Bevölkerungsgruppen, lindern sollten. Außerdem sollte man so genannte „Geberwaisen" vermeiden und sich mit Hilfe des EU- Verhaltenskodexes, bei humanitären Hilfseinsätzen auch anhand der Methodik zur Bewertung vergessener Krisen um Komplementarität bemühen. Auch bedarf es einer stärkeren Koordinierung innerhalb der EU.

Das Krisenmanagement in der Zeit nach der Krise orientiert sich am strategischen Rahmen für die „ Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung" (LRRD), so dass nach dem Abzug der humanitären Hilfe und bis zum Anlaufen von Entwicklungshilfemaßnahmen Synergieeffekte entstehen können. Wie die Kommission betont, sind die Rahmenvorgaben hierfür noch verbesserungsbedürftig, insbesondere durch eine stärkere Einbeziehung von verantwortungsvoller Staatsführung, institutionenbildenden Maßnahmen und Sicherheitsfragen.

Bei ihrer Reaktion auf instabile Situationen muss die EU den Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel, d. h. der Gemeinschaftsinstrumente, der Mechanismen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) und nicht zuletzt die bilaterale Hilfe der Mitgliedstaaten besser miteinander kombinieren. Hier müssen insbesondere verstärkte Synergieeffekte zwischen den bestehenden Finanzinstrumenten angestrebt werden; dazu gehören:

  • der Europäische Entwicklungsfonds (EEF), über den flexible Mechanismen für die im Anschluss an die Notstandsphase getroffenen Maßnahmen und den Übergang zur Entwicklungsphase finanziert werden
  • das Instrument für Entwicklungszusammenarbeit (DCI) und das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI), die ein besonderes Dringlichkeitsverfahren für den Übergang zu langfristiger Entwicklungshilfe und spezielle Maßnahmen für Fälle vorsehen, in denen weder das Instrument für Stabilität noch das Instrument für humanitäre Hilfe eingesetzt werden können
  • das Stabilitätsinstrument, mit dem im Krisenfall oder in einer sich abzeichnenden Krise strategische Unterstützung zur ersten politischen Stabilisierung nach einer Krise und für den raschen Wiederaufbau unmittelbar nach Naturkatastrophen geleistet werden kann
  • das Instrument für Humanitäre Hilfe, das in Krisen mit humanitären Auswirkungen unabhängig vom Grad der Instabilität und von den Ursachen der Krise zum Einsatz kommt
  • das thematisches Programm „Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden im Entwicklungsprozess " und das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) mit Vorgaben für das Vorgehen in Situationen, die für eine partizipatorische Entwicklung oder die Achtung der Menschenrechte nicht günstig sind. Insbesondere über das EIDHR ist es möglich, Maßnahmen ohne Zustimmung der Regierung des Partnerlandes zu finanzieren, was in einer politisch instabilen Lage von erheblicher Bedeutung sein kann
  • die Haushaltsunterstützung, die von der Kommission oft im Anschluss an einen Konflikt verwendet wurde, um einen kurzfristigen Finanzbedarf zu decken, staatliche Grundfunktionen zu konsolidieren und die soziale Stabilität zu sichern.

Für das weitere Vorgehen schlägt die Kommission folgende Schritte vor:

  • Billigung und Anwendung der Prinzipien für internationale Einsätze in fragilen Staaten und Situationen, die vom Ausschuss für Entwicklungshilfe (DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erarbeitet wurden
  • systematischere Einbeziehung von Themen im Zusammenhang mit Fragilität in den politischen Dialog mit instabilen Partnerländern
  • regelmäßiger Austausch von Risikoanalysen und entsprechenden Maßnahmen der EU sowohl vor Ort als auch in der Zentrale
  • Erstellung einer Übersicht über die Modalitäten der bilateralen Hilfe und der EU-Hilfe mit besonderem Augenmerk auf der Komplementarität zwischen den gemeinsamen GASP/ESVP-Maßnahmen, dem Instrument für Stabilität, der Friedensfazilität für Afrika und den Instrumenten für die langfristige Entwicklungszusammenarbeit
  • Überprüfung der Bewertungs- und Analyseinstrumente für Staatsführung, Konflikte und Katastrophenmonitoring
  • Verbesserung der Abläufe bei einer Haushaltsunterstützung, auch durch stärkere Koordinierung mit den internationalen Finanzinstitutionen
  • Vertiefung der Partnerschaft mit den Vereinten Nationen und anderen multilateralen Organisationen

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Schlussfolgerungen des Rates über die Vorgehensweise der EU in Situationen der Fragilität. Tagung des Rats Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vom 19. November 2007 [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht] (PDF)

8. Der Rat billigte u. a. im Namen der EU die „Prinzipien für internationales Engagement in fragilen Staaten und Situationen" und forderte die Kommission auf, bis 2009 einen Umsetzungsplan zu diesen Schlussfolgerungen vorzulegen.

Letzte Änderung: 31.01.2008

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