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Größere Stabilität und mehr Wohlstand für die westlichen Balkanstaaten

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Größere Stabilität und mehr Wohlstand für die westlichen Balkanstaaten

Die westlichen Balkanstaaten haben sich bereits in den Prozess der Erweiterung eingereiht und sehen dem Beitritt zur Europäischen Union (EU) entgegen, doch bis es so weit ist, müssen noch mehrere Hürden genommen werden. Die EU hat sich verpflichtet, mit den Staaten der Region einen dem Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess und der Agenda von Thessaloniki angepassten Strategierahmen festzulegen. Damit dieser Strategierahmen umgesetzt werden kann, müssen jedoch noch die letzten Etappen durchlaufen werden, damit in der Region Stabilität und Wohlstand Einzug halten können.

RECHTSGRUNDLAGE

Mitteilung der Kommission vom 27. Januar 2006: Die westlichen Balkanstaaten auf dem Wege in die Europäische Union: größere Stabilität und mehr Wohlstand [KOM(2006) 27 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Kommission bilanziert die Umsetzung der 2003 von der EU und den westlichen Balkanstaaten verabschiedeten Agenda von Thessaloniki (EN).

Sie legt Empfehlungen für weitere Fortschritte im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und auf der Grundlage der Agenda von Thessaloniki vor.

Diese Fortschritte begünstigen die Intensivierung der Beziehungen zwischen der EU und den fraglichen Staaten und verbessern wesentlich deren Aussichten auf eine Zukunft in der EU.

Bilanzierung der Umsetzung des Arbeitsprogramms von Thessaloniki

Sowohl die EU als auch die westlichen Balkanstaaten haben die im Rahmen des Arbeitsprogramms von Thessaloniki eingegangenen Verpflichtungen weitgehend erfüllt.

Der Politikdialog und die Zusammenarbeit im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) konnten verstärkt werden, und die fraglichen Staaten schwenken mehr und mehr auf die beschlossenen, für die GASP relevanten gemeinsamen Standpunkte, Demarchen und Erklärungen ein. Es wurde das politische Forum EU/westliche Balkanstaaten eingerichtet, und inzwischen findet mit jedem einzelnen dieser Staaten ein bilateraler Politikdialog statt.

Die EU unterstützt den Ausbau des Verwaltungsapparats und den Aufbau von Wirtschafts- und Handelsstrukturen in der Region und bereitet dazu den Weg für eine Teilnahme dieser Staaten an den Programmen und Agenturen der Gemeinschaft, ermöglicht deren Mitwirkung an der europäischen Mittelstandscharta und bietet ihnen präferentielle Handelsregelungen. Die Kommission führt zudem mit den einzelnen Staaten einen regelmäßigen Dialog über Handelsfragen.

Namentlich auf das Konto der von der Gemeinschaft geleisteten Unterstützung gehen die Fortschritte, die auch in den Bereichen Justiz, bürgerliche Freiheiten und Sicherheit zu verzeichnen sind.

Die EU setzt ihre Missionen zur Friedenserhaltung und Konfliktvermeidung in der ehemaligen jugoslawischen Teilrepublik Mazedonien und in der Republik Bosnien und Herzegowina im Rahmen der GASP und der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik fort. Darüber hinaus unterstützt sie die Mission der Vereinten Nationen in der Provinz Kosovo (MINUK) und arbeitet mit den provisorischen Institutionen der autonomen Verwaltung der Provinz Kosovo eng zusammen.

Im Zusammenhang mit der Rückführung der Flüchtlinge und der Aussöhnung der Volksgruppen sind namentlich durch Nutzung der diesbezüglichen Möglichkeiten des Bildungswesens und ganz allgemein der sozialen und kulturellen Entwicklung noch zusätzliche Anstrengungen erforderlich. Entscheidend ist zudem nach wie vor die Zusammenarbeit mit dem internationalen Tribunal für das ehemalige Jugoslawien.

Es müssen noch viele Hürden genommen werden

Die Kommission verweist mit Nachdruck darauf, wie sehr es darauf ankommt, Handel und Investitionen sowie die Wirtschafts- und Sozialentwicklung zu fördern. In diesem Zusammenhang bietet der zwecks Gewährleistung funktionsfähiger Märkte und eines echten Wettbewerbs bereits eingeleitete Reformprozess eine unerlässliche Basis für wirtschaftliche und politische Stabilität. Die wirtschaftliche und handelspolitische Integration beruht auf folgenden Schritten:

  • Aushandlung der Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen und Anwendung autonomer Handelsmaßnahmen seitens der EU in Bezug auf die Einfuhren aus der Region;
  • die Errichtung einer Zone der diagonalen Kumulierung zwischen der EU und jenen westlichen Balkanstaaten vorgesehen, die ein SAA unterzeichnet haben;
  • Herbeiführung der regionalen handelspolitischen Integration;
  • Beitritt Bosniens und Herzegowinas, Serbiens und Montenegros zur Welthandelsorganisation (WTO) (EN) (ES) (FR);
  • Teilnahme der westlichen Balkanstaaten an im Rahmen der Instrumente der Vorbereitung auf einen Beitritt durchgeführten Ausschreibungen;
  • Förderung des unternehmerischen Mittelstands;
  • Förderung von sozialer Integration und Beschäftigung sowie Unterstützung des sozialen Dialogs und des Kampfs gegen Ausgrenzung.

Die Staatsangehörigen der westlichen Balkanstaaten - ausgenommen Kroatien - benötigen für die Einreise in EU-Territorium ein Visum. Die Kommission plant deshalb, dem Rat im Verlaufe des Jahres 2006 Entwürfe für ein Mandat zur Vereinbarung von Visaerleichterungen für die Bürger der westlichen Balkanstaaten vorzulegen. Der Abschluss derartiger Vereinbarungen ist an den vorherigen Abschluss von Rückübernahmeabkommen mit den jeweiligen Staaten geknüpft.

Es werden zunehmend spezifische Maßnahmen zur Förderung des Studentenaustauschs und des Forscheraustauschs mit Drittländern eingeführt, und dazu zählen auch die im Dezember 2004 und im Oktober 2005 diesbezüglich erlassenen Richtlinien.

Die Kommission plant, die Menschen in den westlichen Balkanstaaten und die dortigen Institutionen mit dem Arbeitsprogramm der Union vertraut zu machen.

Die Teilnahme an den Programmen der EU und die Mitwirkung an ihren Agenturen dürfte die Integration in die Europäische Union, den Wissensaustausch und die Weitergabe bewährter Praktiken begünstigen.

Die Vorbereitung des Verwaltungsapparats und der Justizbehörden auf die europäische Integration ist dringend geboten, damit die Rechtsangleichung an den EU-Standard rasch vollzogen werden kann. Das wird namentlich durch Partnerschaften (langfristige Abstellung von Experten und Beamten der EU-Mitgliedstaaten in die Verwaltungen der Balkanstaaten), durch Unterstützung seitens der Zentrale für Informationsaustausch und technische Unterstützung (TAIEX) und durch Programme der Unterstützung im Steuer- und Zollbereich (CAFAO) gewährleistet.

In der regionalen Kooperation sind verschiedene internationale Akteure, beispielsweise im Rahmen des Stabilitätspakts sehr stark engagiert. Trotz einiger Fortschritte müssen in der regionalen Kooperation noch Aufgaben in Bereichen in Angriff genommen werden, in denen die westlichen Balkanstaaten nach und nach in die Aktivitäten der Europäischen Union einbezogen werden sollen; es geht dabei um folgende Bereiche:

  • Justiz, bürgerliche Freiheiten und Sicherheit: Eine Priorität ist der Kampf gegen die organisierte Kriminalität und Korruption, wozu Polizei und Zoll für die grenzübergreifende Zusammenarbeit personell aufgestockt und die Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaften der Region intensiviert werden;
  • Zusammenarbeit der Parlamente;
  • Energiewirtschaft: Der Vertrag über die Errichtung einer Energiegemeinschaft wurde im Oktober 2005 von der EU und den südosteuropäischen Partnern unterzeichnet. Der Vertrag ist ein einheitlicher Rahmen für die Regulierung des Energiemarktes und dient dazu, Zusammenschaltungen der Energieverbundnetze der Region und der Netze anderer internationaler Partner zu fördern;
  • Kooperation im Straßengüterverkehr und in der Zivilluftfahrt;
  • Umweltschutz: Die westlichen Balkanstaaten nehmen an in Vorbereitung befindlichen regionalen Umweltschutzprogrammen und am Netz für die Anwendung und die Angleichung der Umweltgesetzgebung in ihren Staaten teil (BERCEN);
  • ein Beitrag zur Erhaltung und Pflege des Kulturerbes.

Die Kommission schlägt vor, in den von ihr angekündigten zivilgesellschaftlichen Dialog der Anwärterstaaten (Europäischer Rat vom Dezember 2004 und Mitteilung (2005) 290 endg. vom 29. Juni 2005) alle übrigen westlichen Balkanstaaten einzubeziehen. Damit beabsichtigt die EU, mit den Mitgliedstaaten und unter tätiger Mitwirkung der Zivilgesellschaft der einzelnen Staaten einen weitreichenden politischen und kulturellen Dialog in die Wege zu leiten.

Hintergrund

Fragen von fundamentaler Bedeutung für die Zukunft der Region wie der künftige Status der serbischen Provinz Kosovo sowie die Verfassungsreformen in Bosnien und Herzegowina, in Serbien und in Montenegro harren nach wie vor einer Lösung.

Letzte Änderung: 23.05.2011

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