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Tourismusstatistiken

Tourismusstatistiken

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) Nr. 692/2011 – Europäische Tourismusstatistik

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

In dieser Verordnung werden Regeln und Methoden der Europäischen Union (EU) für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung von Tourismusstatistiken festgelegt. Diese Verordnung steht in engem Zusammenhang mit Verordnung (EG) Nr. 223/2009 über europäische Statistiken.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Aufgabe der EU-Länder ist die Erhebung, Aufbereitung, Verarbeitung und Übermittlung harmonisierter Statistiken über das touristische Angebot und die touristische Nachfrage.

Zu erhebende Daten

  • Die EU-Länder müssen Daten über den Inlandstourismus (d. h. Binnenreiseverkehr und Einreiseverkehr) erheben, und zwar im Hinblick auf die Kapazität von Beherbergungsbetrieben (d. h. Einheiten, die gegen Entgelt Dienstleistungen der kurzzeitigen Beherbergung anbieten). Die zu erhebenden Daten umfassen die Zahl der:
    • Betriebe;
    • Schlafgelegenheiten;
    • Zimmer.
  • Einige dieser Variablen werden sowohl auf nationaler als auch auf subnationaler bzw. regionaler Ebene erhoben (gemeinsame Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik – NUTS – Ebene 2) und gelten für:
    • die Art der Unterkunft (Hotels, Ferienunterkünfte, Campingplätze);
    • die Art des Ortes (dicht besiedeltes Gebiet, Gebiet mit mittlerer Besiedlungsdichte, gering besiedeltes Gebiet, Lage am Meer, Lage nicht am Meer);
    • die Größe (kleine, mittlere oder große Beherbergungsbetriebe).
  • Die EU-Länder müssen auch Daten über die Zahl der Betriebe mit Zimmern für Personen mit eingeschränkter Mobilität, einschließlich Rollstuhlfahrer, erheben.
  • Es werden zudem Daten zur Belegung der Betriebe erhoben: die Zahl der Übernachtungen und die Ankünfte von Inländern und Nichtinländern sowie die Belegungsrate der Zimmer und der Schlafgelegenheiten. Bei den Daten im Hinblick auf die Kapazität werden einige dieser Variablen auch auf regionaler Ebene NUTS 2 erhoben.
  • Darüber hinaus erheben die EU-Länder Daten über den nationalen Tourismus (Binnenreiseverkehr und Ausreiseverkehr). Diese beziehen sich auf die Nachfrage betreffend die Teilnahme am Tourismus sowie die Merkmale von Urlaubsreisen. Diese Daten basieren auf Variablen, die vor allem Dauer und Ziel von Reisen aus persönlichen Gründen sowie soziodemografische Informationen wie Altersgruppe, Bildungsstand (fakultativ), Erwerbsstatus (fakultativ) usw. betreffen.
  • Die EU-Länder übermitteln auch dreijährliche Daten, aus denen die Hauptgründe für die Nichtteilnahme am Tourismus aus persönlichen Gründen hervorgehen (finanzielle Gründe, nicht genügend Zeit, gesundheitliche Gründe usw.).
  • Schließlich müssen die Mitgliedstaaten auch noch Daten über den nationalen Tourismus im Hinblick auf die touristische Nachfrage betreffend die Merkmale von Inlands- oder Auslandstagesausflügen übermitteln. Diese Daten basieren auf folgenden Variablen:
    • Zahl der Tagesausflüge (aus persönlichen oder beruflichen Gründen);
    • Ausgaben;
    • Reiseziel (Auslandsreisen);
    • soziodemografischen Variablen.
  • Einmal jährlich übermitteln die EU-Länder Eurostat einen Bericht über die Qualität der Daten. Daraufhin erstellt bzw. aktualisiert Eurostat ein Methodikhandbuch, das Leitlinien zu den erstellten Statistiken enthält.

Datenquellen

Die EU-Länder können die erforderlichen statistischen Daten durch eine Kombination der folgenden Quellen beschaffen: Erhebungen, sonstige geeignete Quellen (einschließlich Verwaltungsdaten) und geeignete statistische Schätzverfahren.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die Verordnung ist am 11. August 2011 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Tourismus ist ein bedeutender Wirtschaftssektor der Europäischen Union (EU). Statistische Daten im Bereich des Tourismus werden erhoben, um sowohl politische Entscheidungsträger als auch diejenigen, die in diesem Sektor arbeiten und tätig sind, zu unterstützen.

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) Nr. 692/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2011 über die europäische Tourismusstatistik und zur Aufhebung der Richtlinie 95/57/EG des Rates (ABl. L 192 vom 22.7.2011, S. 17-32)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 692/2011 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 87 vom 31.3.2009, S. 164-173)

Siehe konsolidierte Fassung.

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 692/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die europäische Tourismusstatistik (COM(2016) 489 final vom 29.7.2016)

Letzte Aktualisierung: 07.11.2016

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