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Tourism statistics
Tourismusstatistiken
Tourismusstatistiken
Tourismusstatistiken
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Verordnung (EU) Nr. 692/2011 – Europäische Tourismusstatistik
WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?
In dieser Verordnung werden Regeln und Methoden der Europäischen Union (EU) für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung von Tourismusstatistiken festgelegt. Diese Verordnung steht in engem Zusammenhang mit Verordnung (EG) Nr. 223/2009 über europäische Statistiken.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Aufgabe der EU-Länder ist die Erhebung, Aufbereitung, Verarbeitung und Übermittlung harmonisierter Statistiken über das touristische Angebot und die touristische Nachfrage.
Zu erhebende Daten
Datenquellen
Die EU-Länder können die erforderlichen statistischen Daten durch eine Kombination der folgenden Quellen beschaffen: Erhebungen, sonstige geeignete Quellen (einschließlich Verwaltungsdaten) und geeignete statistische Schätzverfahren.
WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?
Die Verordnung ist am 11. August 2011 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
Tourismus ist ein bedeutender Wirtschaftssektor der Europäischen Union (EU). Statistische Daten im Bereich des Tourismus werden erhoben, um sowohl politische Entscheidungsträger als auch diejenigen, die in diesem Sektor arbeiten und tätig sind, zu unterstützen.
Weiterführende Informationen:
HAUPTDOKUMENT
Verordnung (EU) Nr. 692/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2011 über die europäische Tourismusstatistik und zur Aufhebung der Richtlinie 95/57/EG des Rates (ABl. L 192 vom 22.7.2011, S. 17-32)
Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 692/2011 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
VERBUNDENE DOKUMENTE
Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 87 vom 31.3.2009, S. 164-173)
Siehe konsolidierte Fassung.
Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 692/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die europäische Tourismusstatistik (COM(2016) 489 final vom 29.7.2016)
Letzte Aktualisierung: 07.11.2016