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Aktionsplan für eine integrierte Meerespolitik

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Aktionsplan für eine integrierte Meerespolitik

Zum Erhalt der Meeresressourcen strebt die Europäische Kommission die Einführung einer horizontalen und sektorübergreifenden integrierten Meerespolitik an, die alle Aspekte unseres Umgangs mit den Meeren und den Ozeanen einbezieht. Der von der Kommission vorgeschlagene Verwaltungsrahmen, die diesbezüglichen Ziele und Instrumente werden in dieser Mitteilung erläutert, die auf der Lissabon- und Göteborg-Strategie aufbaut.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 10. Oktober 2007 „Eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union“ [KOM(2007) 575 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Voraussetzung für eine integrierte Meerespolitik ist ein genauer Rahmen zur Bewirtschaftung und Planung. Die Kommission hat eine Task Force „Meerespolitik“ eingesetzt, die die Wechselwirkungen zwischen der sektorspezifischen Politik analysieren und die sektorbezogenen Politikkonzepte aufeinander abstimmen soll. Sie hat außerdem die im maritimen Bereich tätigen Agenturen der EU um Mithilfe gebeten, damit sie zur Erarbeitung der neuen Politik beitragen. Zur Gestaltung der neuen Meerespolitik gehört auch, dass die Zivilgesellschaft und alle Betroffenen gehört und umfassende Folgenabschätzungen durchgeführt werden.

Zielsetzung

Das oberste Ziel der integrierten EU-Meerespolitik besteht darin, optimale Bedingungen für eine nachhaltige Nutzung der Ozeane und Meere zu schaffen und gleichzeitig Wachstum in der maritimen Wirtschaft und in den Küstenregionen zu ermöglichen. Um die Wettbewerbsfähigkeit, die Sicherheit und die Überwachung des Sektors zu gewährleisten, verpflichtet sich die Europäische Kommission,

  • eine Strategie vorzulegen, die die Folgen des Klimawandels in Küstengebieten abmildern soll,
  • den Berufsqualifikationen und der Berufsausbildung im maritimen Bereich wieder mehr Anerkennung zu verschaffen, um bessere Aufstiegschancen in dem Bereich zu bieten,
  • einen Europäischen Seeverkehrsraum ohne verwaltungs- oder zolltechnische Barrieren zu schaffen und eine umfassende Seeverkehrsstrategie für den Zeitraum 2008-2018 für eine höhere Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit des Seeverkehrs in Europa zu erarbeiten,
  • grundsätzliche Vorgaben für die Anwendung des gemeinschaftlichen Umweltrechts auf die Häfen zu machen und eine neue Hafenpolitik vorzuschlagen, die der Multifunktionalität der Häfen besser gerecht wird,
  • die Entstehung sektorübergreifender Cluster zu fördern und Anreize für technologische Innovationen im Werft- und Energiesektor zu schaffen, damit sie wirtschaftlich wettbewerbsfähig sein können, ohne die Umwelt zu belasten,
  • internationale Bestrebungen zur Verminderung der durch Schiffe verursachten Luftverschmutzung und Treibhausgasemissionen zu unterstützen,
  • gegen die Praxis der Rückwürfe, den illegalen, unregulierten und nicht gemeldeten Fischfang sowie alle anderen zerstörerischen Fangpraktiken vorzugehen.

Zweites Kernziel ist der Aufbau einer Wissens- und Innovationsgrundlage für die Meerespolitik. Meereswissenschaft, Meerestechnologien und Meeresforschung können nämlich dabei helfen, die Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf die Ökosysteme des Meeres zu analysieren, und bieten Möglichkeiten zur Abmilderung der Umweltbelastungen und der Folgen des Klimawandels. Die Europäische Kommission plant,

  • eine europäische Gesamtstrategie für meereswissenschaftliche und -technische Forschung vorzulegen,
  • im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms für Forschung zu einem besseren Verständnis der maritimen Angelegenheiten beizutragen,
  • den Aufbau einer europäischen Partnerschaft in der Meereswissenschaft zu fördern, damit ein Dialog zwischen Wissenschaft, Industrie und politischen Entscheidungsträgern zustande kommt.

Eine ganzheitliche Politik ist auch auf die Sicherung einer optimalen Lebensqualität in den Küstenregionen und den Regionen in äußerster Randlage ausgelegt, so dass wirtschaftliche Entwicklung und Umweltschutz miteinander in Einklang stehen. Die Kommission will insbesondere

  • den Küstentourismus fördern,
  • eine Datenbank zu allen verfügbaren Finanzierungsmöglichkeiten aus Gemeinschaftsmitteln für meeresbezogene Projekte und Küstenregionen aufbauen,
  • eine gemeinschaftliche Katastrophenschutzstrategie für die Küstenregionen vorschlagen,
  • dafür sorgen, dass die Regionen in äußerster Randlage und die Inseln ihr meeresbezogenes Potenzial gezielt nutzen können.

Die EU strebt auch den Ausbau ihrer führenden Position im internationalen maritimen Bereich an. Mit einer integrierten Politik lassen sich die internationale Lenkung der maritimen Angelegenheiten verbessern und die diesbezüglichen Prioritäten der Europäischen Union besser durchsetzen. Dies ist von besonderer Bedeutung, wenn man bedenkt, dass die im Meeressektor auftretenden Probleme globaler Natur sind. Die Kommission fördert daher insbesondere

  • eine Zusammenarbeit in meerespolitischen Fragen im Rahmen der Erweiterungs- und der Europäischen Nachbarschaftspolitik und der Nördlichen Dimension sowie einen strukturierten Dialog mit den wichtigsten Partnern, denn dafür ist die Umsetzung der internationalen Abkommen durch die Partner entscheidend,
  • die Ratifizierung und die Umsetzung der entsprechenden Instrumente durch die Mitgliedstaaten.

Und schließlich muss die integrierte Politik darauf abzielen, das maritime Europa in der öffentlichen Wahrnehmung stärker in den Vordergrund zu rücken und das Image meeresbezogener Tätigkeiten und der seemännischen Berufe zu verbessern. Dazu schlägt die Kommission konkrete Maßnahmen und Instrumente vor, wie

  • die Erstellung von Lehrmitteln (Europäischer Atlas der Meere), aber auch von Instrumenten, die unser gemeinsames maritimes Erbe herausstellen,
  • die Einführung eines Europäischen Tags der Meere (jährlich) ab 2008.

Instrumente

Für die Gestaltung der gemeinsamen Meerespolitik sind drei Instrumente von besonderer Bedeutung:

  • ein europäisches Netzwerk für die Meeresüberwachung zur sicheren Nutzung der Meere und zur Sicherung der EU-Seegrenzen Europas, denn die Probleme machen nicht an den Grenzen Halt. Die Kommission spricht sich insbesondere für eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Küstenwachen und entsprechenden Behörden aus und sagt zu, die Interoperabilität der Überwachungssysteme zu verbessern,
  • ein integriertes Küstenzonenmanagement (Meer und Festland) als Voraussetzung für die maritime Raumplanung. Zwar liegt die Entscheidungsbefugnis hierfür bei den Mitgliedstaaten, doch das Engagement auf europäischer Ebene ist entscheidend. Die Kommission wird 2008 einen Fahrplan vorschlagen, der die Entwicklung dieses Instruments erleichtern soll,
  • eine umfassende und leicht zugängliche Sammlung aus Daten und Informationen über natürliche und vom Menschen gesteuerte Prozesse in den Ozeanen, die Grundsatzentscheidungen in der Meerespolitik erleichtern sollen. Es werden Maßnahmen für die Errichtung eines europäischen Beobachtungs- und Datennetzwerks für das Meer und zur multidimensionalen Kartierung der Gewässer der Mitgliedstaaten eingeleitet.

Hintergrund

Die Mitteilung knüpft an die mit dem Grünbuch zur Meerespolitik eingeleitete Konsultation an, mit der der Europäische Rat die Kommission im Juni aufgefordert hatte, einen Aktionsplan zu erarbeiten.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Oktober 2010 über ein Unterstützungsprogramm zur Weiterentwicklung der integrierten Meerespolitik [KOM(2010) 494 endg.– Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Dieser Vorschlag legt ein Programm fest, das die für die Entwicklung und Umsetzung der integrierten Meerespolitik vorgesehenen Maßnahmen unterstützen soll. Er schließt an die bisherigen vorbereitenden Maßnahmen und Pilotprojekte an, die für den Zeitraum Januar 2011 bis Dezember 2013 vorgesehen sind. Das Programm stellt Finanzmittel zur Verfügung, um die im Aktionsplan von 2007 verabschiedeten Ziele und Prioritäten zu erreichen.

Mitentscheidungsverfahren (COD/2010/0257)

Mitteilung der Kommission vom 8. Oktober 2010 – Meereskenntnisse 2020: Meeresbeobachtung und Meeresdaten für intelligentes und nachhaltiges Wachstum [KOM(2010) 461 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Diese Mitteilung beschreibt einen Aktionsplan, der eines von drei transversalen Instrumenten der Integrierten Meerespolitik der EU darstellt. Der Aktionsplan, der sich auf drei Pfeiler stützt, soll die Zuverlässigkeit der Meeresdaten verbessern, ihren Einsatz einfacher und kostengünstiger machen und die Wettbewerbsfähigkeit der Nutzer dieser Daten anregen.

Mitteilung der Kommision vom 15. Oktober 2009 – Auf dem Weg zur Integration der Meeresüberwachung: Ein gemeinsamer Informationsraum für den maritimen Bereich der EU [KOM(2009) 538 endg.– Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Diese Mitteilung ist das zweite transversale Instrument der Integrierten Meerespolitik der EU. Sie legt die Grundsätze für die Schaffung eines gemeinsamen Informationsraums für den maritimen Bereich fest und stößt den für die Schaffung eines solchen Raums erforderlichen Prozess an. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Koordinierung und klare Abstimmung zwischen der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten und den Gesprächspartner verstärkt werden.

Mitteilung der Kommission vom 25. November 2008 „Fahrplan für die maritime Raumordnung: Ausarbeitung gemeinsamer Grundsätze in der EU“ [KOM(2008) 791 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Die maritime Raumordnung stellt ein Instrument der integrierten Meerespolitik dar, das die Zusammenarbeit zwischen den Interessengruppen verbessern und die Nutzung des maritimen Raums optimieren soll. Diese Mitteilung definiert, ausgehend von der täglichen Praxis und den geltenden Verordnungen, eine Reihe wichtiger Grundsätze. Diese Grundsätze bilden die Grundlage für Diskussionen, die in einen gemeinsamen Ansatz der maritimen Raumordnung münden sollen.

Bericht der Kommission vom 15. Oktober 2009 - Fortschrittsbericht zur integrierten Meerespolitik der EU [KOM (2009) 540 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Die Kommission resümiert die seit Annahme der Mitteilung von 2007 im Rahmen der integrierten Meerespolitik (IMP) erzielten Fortschritte und legt sechs strategische Ziele für die Zukunft fest:

  • Integration der meerespolitischen Entscheidungsfindung: die EU-Organe, die Mitgliedstaaten und die Küstenregionen der EU müssen wirksame Strukturen zur sektorübergreifenden Zusammenarbeit und Konsultation der Beteiligten aufbauen. Diese Strukturen sollen die Nutzung aller Synergien der Sektorpolitiken, die sich auf den Meeresbereich auswirken, ermöglichen. Sie sollen, soweit möglich, eine isolierte Betrachtung der einzelnen Sektorpolitiken verhindern.
  • Aufbau sektorübergreifender Instrumente wie die maritime Raumordnung, Wissensbanken mit umfassenden Daten über die Meeresumwelt und die integrierte Meeresüberwachung. Diese Instrumente können beträchtliche wirtschaftliche Investitionen freisetzen und die Bewirtschaftung der europäischen Meeresräume verbessern.
  • Festlegung von Grenzen für maritime Angelegenheiten zur Sicherung der Nachhaltigkeit: vor dem Hintergrund der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie wird bei der Festlegung dieser Grenzen berücksichtigt, welche Auswirkungen die Entwicklung der Meerestätigkeiten auf die Meere und Ozeane hat.
  • Meeresbezogene Regionalstrategie: diese Strategien tragen zum Erfolg der IMP bei. Sie ermöglichen eine Anpassung der Prioritäten und Instrumente dieser Politik an die geografischen, wirtschaftlichen und politischen Besonderheiten der einzelnen europäischen Meeresbecken.
  • Stärkung der internationalen Dimension der integrierten Meerespolitik: die EU muss die Führung übernehmen, wenn es darum geht, die globalen Strukturen meerespolitischer Entscheidungsfindungen zu verbessern, wie dies bereits im Fall der Schiffspiraterie und im Hinblick auf zerstörerische Fangtechniken geschehen ist.
  • Nachhaltiges Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Innovation: die EU muss kohärente und globale wirtschaftliche Prioritäten zur Verbesserung des innergemeinschaftlichen Seeverkehrs, zur Investitionsförderung, zur Förderung der Idee sauberer Schiffe, zum Ausbau der Offshore-Windenergie usw. definieren. Darüber hinaus muss sie dafür sorgen, dass die Meerespolitik und die Küstenregionen in der Debatte über den territorialen Zusammenhalt ausreichend berücksichtigt werden.

Die Kommission soll 2010 ein Dokument über die Umsetzung der sechs strategischen Ziele veröffentlichen.

Letzte Änderung: 03.12.2010

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