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Leitlinien der EU für die Rechte des Kindes

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Leitlinien der EU für die Rechte des Kindes

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Leitlinien der EU für die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes

WAS IST DER ZWECK DIESER LEITLINIEN?

Mit diesen Leitlinien wird ein Rahmen für die Europäische Union (EU) geschaffen, um zu gewährleisten, dass die Rechte des Kindes* bei allen externen politischen Strategien und Maßnahmen berücksichtigt werden.

Sie intensivieren die Tätigkeit der EU im Bereich der Förderung und Wahrung der Rechte des Kindes in den Außenbeziehungen und fördern einen globalen strategischen Ansatz in diesen Fragen. Ferner ergänzen diese Leitlinien die EU-Leitlinien zur Problematik der Kinder in bewaffneten Konflikten und die EU-Agenda für die Rechte des Kindes.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Zu den Instrumenten, die die EU zur praktischen Umsetzung ihres Ziels der Wahrung der Kinderrechte einsetzt, gehören

  • der politische Dialog, der Verhandlungen und Gespräche im Rahmen internationaler oder regionaler Organisationen bzw. mit Nicht-EU-Ländern zum Thema Kinderrechte umfasst;
  • Demarchen (z. B. diplomatische Vertretung bestimmter Fragen zwischen den Regierungen), mit denen Nicht-EU-Länder auf die Notwendigkeit aufmerksam gemacht werden können, geeignete Maßnahmen zum Schutz von Kindern zu ergreifen;
  • bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit mit dem Ziel, die Programme im Bereich der humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit so zu verfassen, dass ihr Schwerpunkt auf den Rechten des Kindes liegt;
  • Partnerschaften und Koordinierung mit internationalen Akteuren wie den Vereinten Nationen (VN), regionalen Organisationen, dem Europäischen Forum für die Rechte des Kindes, Forschungseinrichtungen, der Zivilgesellschaft und internationalen Finanzinstitutionen.

Zur Umsetzung dieser Leitlinien sind unter anderem folgende allgemeinen Maßnahmen vorgesehen:

  • Nicht-EU-Länder sollen aufgefordert werden, sich den bestehenden internationalen Instrumenten und Normen anzuschließen und mit den verschiedenen Organen, wie den VN und dem Europarat zusammenzuarbeiten;
  • durch die Ausarbeitung von Strategien und die Unterstützung staatlicher Mechanismen sollen in Nicht-EU-Ländern die Förderung und Wahrung der Kinderrechte intensiviert werden;
  • Verbesserung der Überwachungsverfahren und -strukturen (z. B. Datenbanken);
  • die Bereitstellung von Ressourcen zur Förderung und zum Schutz der Kinderrechte ist voranzutreiben;
  • Verletzungen der Kinderrechte sind zu bekämpfen und die bestehende Straflosigkeit zu beenden;
  • die Beteiligung der Kinder an der Beschlussfassung über und der Umsetzung der sie betreffenden Politiken erleichtern;
  • die Kapazität von Familien und anderen Betreuern soll verbessert werden, damit diese ihrer Rolle im Hinblick auf den Schutz der Kinderrechte voll gerecht werden können;
  • Unterstützung der Sensibilisierungsprogramme für Kinderrechte durch Förderung von Kampagnen durch Einbeziehung der Rechte des Kindes in die schulischen Lehrpläne.

Spezifische Maßnahmen werden in vorrangigen Bereichen auf der Grundlage ergänzender Umsetzungsstrategien durchgeführt. Diese vorrangigen Bereiche werden für jeweils einen Zeitraum von zwei Jahren ausgewählt. Der erste vorrangige Bereich betrifft jegliche Form der Gewalt gegen Kinder. Die Ziele, der operative Teil und die Umsetzungsstrategie für jedes Land, die Maßnahmen, die Überwachung und die Bewertung der Umsetzung werden in Anhang I dieser Leitlinien im Einzelnen dargelegt.

HINTERGRUND

Viele Kinder sind zahlreichen Gefahren ausgesetzt und erhalten keinen Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung oder sozialer Betreuung. Sie sind Opfer von Kinderarbeit, Gewalt, sexuellem Missbrauch, von Krankheiten und bewaffneten Konflikten und sie sind Diskriminierung, Marginalisierung und sozialer Ausgrenzung ausgesetzt. Mädchen sind besonders gefährdet und bedürfen eines besonderen Schutzes.

Die EU gehört zu den wichtigsten Akteuren zur Wahrung der Menschenrechte (und insbesondere der Kinderrechte) weltweit. Sie hat die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes und ihre dazugehörigen Fakultativprotokolle unterzeichnet. Darüber hinaus fördert sie weitere Initiativen, die die Besserstellung von Kindern anstreben, wie etwa die früheren Millenniumsentwicklungsziele, die Anfang 2016 durch die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ersetzt wurden.

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

Kind: im Zusammenhang mit dieser Zusammenfassung gilt jeder Mensch unter 18 Jahren als Kind.

HAUPTDOKUMENT

Leitlinien der EU für die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes, angenommen vom Rat am 10. Dezember 2007 (nicht im Amtsblatt veröffentlicht)

Letzte Aktualisierung: 16.08.2016

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