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Aktionsplan 2004 - 2005

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Aktionsplan 2004 - 2005

Der Aktionsplan zielt auf die Umsetzung des Konzepts für eine Gesamtstrategie vom Juni 2000 und stellt drei Prioritäten in den Vordergrund: Verstärkung des Rechtsrahmens des OLAF, Verbesserung des Informationsflusses zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission sowie Ausbau des strafrechtlichen Schutzes der finanziellen Interessen der Gemeinschaften.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 9. August 2004 über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften - Betrugsbekämpfung - Aktionsplan 2004-2005 [KOM(2004) 544 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Der Aktionsplan 2004-2005 entspricht der zweiten Planungsphase des Konzepts für eine Gesamtstrategie vom Juni 2000. Er spiegelt das fortwährende Engagement der Kommission im Kampf gegen Betrug wider und ist eine ihrer Antworten auf die neuen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Entwicklung der Union in diesen Jahren.

In rechtlicher Hinsicht basiert der Aktionsplan auf dem mit dem Vertrag von Amsterdam in Kraft getretenen Artikel 280 EG-Vertrag. Auf dieser Grundlage hatte die Kommission am 15. Mai 2001 einen ersten Aktionsplan angenommen, dessen Umsetzung sehr zufrieden stellend war.

So wurde der Rechtsrahmen für den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft und die Bekämpfung von Betrug und aller übrigen rechtswidrigen Handlungen im Zeitraum 2001-2003 vervollständigt, um Folgendes zu gewährleisten: wirksame Prävention und Betrugssicherheit der Rechtsvorschriften, Schutz des Euro, Sicherheit der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge und Schaffung zentraler Strukturen zur Koordinierung der Betrugsbekämpfung in den zehn neuen Mitgliedstaaten und in den Bewerberländern. Die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Verwaltungen wurde ausgebaut, insbesondere mittels der Analyse von Betrug und Unregelmäßigkeiten und mit Hilfe des Referats „Richter und Staatsanwälte", das im Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) eingerichtet wurde; der jährlich erstellte Bericht nach Artikel 280 EG-Vertrag enthält einen Überblick über diese Zusammenarbeit. Abgesehen von verschiedenen Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Korruption hat die Kommission die Tätigkeiten des OLAF einer Bewertung unterzogen und siebzehn Empfehlungen zur Konsolidierung der Struktur und Arbeitsweise des Amtes erteilt, während der Europäische Gerichtshof wiederholt die Rechtmäßigkeit und Kohärenz des interinstitutionellen Rahmens der internen Untersuchungen bestätigt hat. Der strafrechtliche Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften konnte mit dem Inkrafttreten der ersten vertraglichen Instrumente zur Betrugsbekämpfung im Oktober 2002 konsolidiert werden. Außerdem wurden bei den Überlegungen über eine Europäische Staatsanwaltschaft neue Schritte vollzogen und wurde das Vorhaben in den Verfassungsvertrag aufgenommen.

Der neue Aktionsplan orientiert sich an den vier wichtigen Aktionsbereichen, die im Rahmen des Konzepts für eine Gesamtstrategie im Jahr 2000 für fünf Jahre festgelegt wurden:

  • eine umfassende Gesetzgebungspolitik im Bereich der Betrugsbekämpfung: Weiterentwicklung der Rechtsvorschriften im Sinne größerer Effizienz und Kohärenz;
  • eine neue Kultur der Zusammenarbeit: uneingeschränkte Mitwirkung sowie abgestimmtes Vorgehen der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft;
  • ein organübergreifendes Vorgehen zur Prävention und Bekämpfung von Korruption: Stärkung der Glaubwürdigkeit der EU-Organe;
  • Stärkung der strafrechtlichen Dimension: Anpassung des rechtlichen und justiziellen Rahmens für den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union.

Außerdem trägt der Aktionsplan den neuen Leitlinien im Bericht zur Bewertung der Tätigkeiten des OLAF und den Maßnahmen Rechnung, die der Präsident der Kommission in seiner Rede zur Lage der Union vor dem Europäischen Parlament am 18. November 2003 angekündigt hatte.

Im Rahmen einer umfassenden Gesetzgebungspolitik im Bereich der Betrugsbekämpfung sind im Aktionsplan folgende Maßnahmen für die Entwicklung einer Präventionskultur und die Verschärfung der Rechtsvorschriften vorgesehen:

  • Festlegung der Zielsetzungen des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) sowie Ausbau seines Rechtsrahmens zur Konsolidierung seiner Struktur;
  • Ausbau der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, insbesondere in den Bereichen Geldwäsche, Betrug und MwSt;
  • Bewertung der Schwarzen Liste im Bereich EAGFL- Garantie;
  • endgültige Errichtung des Europäischen technischen und wissenschaftlichen Zentrums zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung;
  • Fortsetzung und Anpassung des PERICLES-Programms.

Im gleichen Rahmen sollen die Instrumente für Aufdeckung, Kontrolle und Ahndung verstärkt werden. Im Hinblick darauf plant die Kommission,

  • die Befugnisse der Gemeinschaft zur Durchführung von Betrugsbekämpfungsuntersuchungen, vor allem bei den direkten Ausgaben, zu klären;
  • die verwaltungsrechtlichen Sanktionen, vor allem auf die Bereiche Zoll, Strukturfonds, direkte Ausgaben und Untersuchungen des OLAF , auszuweiten;
  • den Behörden der Mitgliedstaaten, die in ihrem Hoheitsgebiet die Prüfung von Euro-Münzen auf ihre Echtheit überwachen wollen, technische Leitlinien an die Hand zu geben.

Schließlich muss eine effizientere Abwicklung der verwaltungsrechtlichen und finanziellen Folgemaßnahmen sichergestellt werden. Zu diesem Zweck soll:

  • eine Änderung der Verordnung über die Finanzierung der GAP vorgeschlagen werden, um die Einziehung der im Rahmen des EAGFL, Abteilung Garantie, zu Unrecht gezahlten Beträge zu verbessern;
  • die Behandlung der vor 1999 mitgeteilten Unregelmäßigkeiten abgeschlossen werden.

Bei der zweiten Leitlinie, die eine neue Kultur der Zusammenarbeit betrifft, gilt es, die Informationsauswertung und -analyse („Intelligence") auszubauen. Die Kommission ist darum bemüht, die operative Zusammenarbeit der Zollverwaltungen zu verbessern und das Verfahren für die Mitteilung von Unregelmäßigkeiten in den Bereichen Strukturfonds, Kohäsionsfonds und EAGFL-Garantie zu vereinfachen.

Im Hinblick auf die Vertiefung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und mit Drittländern sieht die Kommission folgende Maßnahmen vor:

  • Intensivierung der Beziehungen zu den Mitgliedstaaten im Wege einer Aktualisierung des Beschlusses zur Einsetzung eines Beratenden Ausschusses für die Koordinierung der Betrugsbekämpfung (COCOLAF);
  • bessere Information der Gemeinschaft seitens der Mitgliedstaaten über die im Anschluss an OLAF-Untersuchungen getroffenen Folgemaßnahmen;
  • bessere Nutzung von Synergieeffekten im Rahmen einer Bestandsaufnahme der Dienstleistungen, die die Kommission bzw. das OLAF den Institutionen und den Mitgliedstaaten anbieten kann, sowie Einrichtung der interdisziplinären Service-Plattform;
  • Unterstützung der neuen Mitgliedstaaten beim Ausbau ihrer Betrugsbekämpfungskapazitäten;
  • Verstärkung der Stellen zur Koordinierung der Betrugsbekämpfung in den Bewerberländern;
  • Abschluss der Verhandlungen mit der Schweiz über die Betrugsbekämpfung;
  • Verhandlungen zum Abschluss internationaler Abkommen mit Drittländern betreffend die gegenseitige Amtshilfe im Bereich Zoll;
  • Aufnahme von Bestimmungen über die Bekämpfung der Geldfälschung in Kooperations- und Assoziationsabkommen.

Schließlich ist im Rahmen dieser zweiten Leitlinie eine laufende Bewertung der Betrugsbekämpfungsmaßnahmen sowie die Bestandsaufnahme neuer Maßnahmen der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten vorgesehen.

Im Zusammenhang mit der dritten Leitlinie - ein organübergreifendes Vorgehen zur Prävention und Bekämpfung von Korruption - sind zur Förderung einer Kooperationskultur auf allen Ebenen folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Prüfung der Zweckmäßigkeit der Annahme einer Vereinbarung zwischen dem OLAF und der Kommission sowie zwischen der Kommission und den anderen Institutionen;
  • Überprüfung der Vereinbarung zwischen dem OLAF und dem Untersuchungs- und Disziplinaramt (IDOC);
  • Einsetzung einer hochrangigen dienststellenübergreifenden Gruppe zur Verbesserung der Transparenz und des Informationsflusses zwischen dem OLAF und den übrigen Generaldirektionen.

Um den Rechtsrahmen für Verwaltungsuntersuchungen zu verbessern, beabsichtigt die Kommission, bestimmte Vorschriften im Hinblick auf größere Klarheit und Harmonisierung zu ändern.

Bei der letzten Leitlinie schließlich geht es um die Stärkung der strafrechtlichen Dimension. Die Kommission plant Folgendes:

Der neue Aktionsplan umfasst somit drei besonders vorrangige Themenbereiche:

  • Verstärkung des Rechtsrahmens für die Tätigkeiten und Befugnisse des OLAF vom Mai 1999;
  • Verbesserung des Informationsflusses zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission;
  • Ausbau des strafrechtlichen Schutzes der finanziellen Interessen der Gemeinschaften in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Rahmen der geplanten Schaffung einer für den Schutz der finanziellen Interessen der Union zuständigen Europäischen Staatsanwaltschaft.

Die für den Zeitraum 2004-2005 geplanten Maßnahmen ergeben sich aus dem Bericht zur Bewertung der Tätigkeiten des OLAF, den Maßnahmen, die im vorhergehenden Zeitraum nicht abgeschlossen werden konnten, dem punktuellen Bedarf und der Verstärkung des Rechtsrahmens des OLAF, insbesondere im Anschluss an die im Rahmen des Eurostat-Falls festgestellten Schwachstellen.

Außerdem nimmt die Kommission eine Bewertung des Aktionsplans 2001-2003 vor und gelangt zu einem allgemein positiven Ergebnis.

Letzte Änderung: 24.06.2005

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