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Umweltindikatoren

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Umweltindikatoren

Die Kommission erstellt eine Liste von Umweltindikatoren, aus der die sieben relevantesten Indikatoren im Hinblick auf deren Aufnahme in die Liste der Strukturindikatoren zur Bewertung der Umsetzung der EU-Strategie ausgewählt werden sollen. Die EU-Strategie zielt darauf ab, die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen, der fähig ist, ein dauerhaftes wirtschaftliches Wachstum zu erzielen.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission an den Rat vom 20. September 2002 - Analyse der „offenen Liste" umweltspezifischer Leitindikatoren [KOM(2002) 524 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Der Europäische Rat verabschiedete auf seiner Tagung in Göteborg im Juni 2001 die Strategie der Europäischen Union für eine nachhaltige Entwicklung, mit der dem Lissabonner Prozess für Beschäftigung, Wirtschaftsreformen und sozialen Zusammenhalt eine Umweltdimension hinzugefügt wurde. Die Kommission wurde damit beauftragt, in ihrem Frühjahrsbericht die Umsetzung dieser Strategie anhand von „Strukturindikatoren" zu evaluieren. Da der Rat die ausgewählten Umweltindikatoren als unzulänglich ansah, schlug er eine offene Liste von Indikatoren vor. Der vorliegende Bericht legt eine Analyse der Machbarkeit und Interpretierbarkeit der vorgeschlagenen Indikatoren vor und gibt Denkanstöße für die endgültige Auswahl der sieben umweltspezifischen Indikatoren, die Aufnahme in den Frühjahrsbericht 2003 finden sollen.

Die in dem Bericht behandelten Indikatoren wurden vier Gruppen zugeordnet:

  • Indikatoren, die 2002 entwickelt werden können, weil die notwendigen zuverlässigen Daten bereits verfügbar sind;
  • Indikatoren, die 2002 nur teilweise entwickelt werden können, da die zur Verfügung stehenden Daten entweder unvollständig oder nicht aktuell genug sind;
  • Indikatoren, die in naher Zukunft voraussichtlich nicht entwickelt werden können, weil zwar relativ klar ist, welche Daten benötigt werden, aber die verfügbaren Datenquellen unzureichend sind oder die Daten nicht jährlich erhoben werden;
  • Indikatoren, bei denen die verfügbaren Daten keine tragfähige Aussage ergeben, sodass sie in methodischer oder anderer Hinsicht weiterentwickelt werden müssen.

Der Bericht liefert für jeden der Indikatoren der Gruppen 1 bis 3 eine Beschreibung, eine Bewertung der Datenverfügbarkeit und der Methoden zur Berechnung des Indikators sowie Vorschläge für eine Weiterentwicklung.

Indikatoren, die 2002 entwickelt werden können (Gruppe 1):

  • Gesamtemissionen von Treibhausgasen, Emissionen pro Kopf, nach Sektoren und im Verhältnis zum BIP;
  • Energieverbrauch nach Verkehrsträgern;
  • Belastung der Bevölkerung in Ballungsgebieten durch Luftverschmutzung (Ozon und Partikel);
  • Emissionen von Luftschadstoffen (Ozonvorläuferstoffe, Partikel und Schwefeldioxid);
  • nachhaltige Befischung ausgewählter Arten (Alternativvorschlag: Fischbestände in europäischen Meeresgewässern);
  • Anteil der ökologisch bewirtschafteten Flächen.

Indikatoren, die 2002 nur teilweise entwickelt werden können (Gruppe 2):

  • Verkehrsintensität und BIP;
  • Anteil der Verkehrsträger am Verkehrsaufkommen (Anteil der Straße am Güter- und Personenverkehr);
  • eingesammelte, deponierte und verbrannte Siedlungsabfälle;
  • Recyclingquote bei Abfalltrennung (Papier/Pappe und Glas);
  • Nitrat- und Phosphorkonzentrationen in Flüssen;
  • Schutzgebiete für die biologische Vielfalt;
  • Stickstoffbilanz (Stickstoffzufuhr in die Böden im Verhältnis zum Stickstoff, der dem Boden durch Nutzpflanzen oder Weidevieh entzogen wird).

Indikatoren, die in naher Zukunft voraussichtlich nicht entwickelt werden können (Gruppe 3):

  • Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur nach Verkehrsträger (Passagiere und Fracht);
  • Recyclingquote nach ausgewählten Stoffen;
  • erzeugte gefährliche Abfälle;
  • Einleitung von Schadstoffen (Düngemittel, organische Stoffe, Chemikalien) ins Wasser;
  • Trinkwasserqualität;
  • Wasserverbrauch nach Sektoren;
  • Ressourcenproduktivität;
  • Pestizidverbrauch;
  • Entwicklung der Bodennutzung (Entwicklung der bebauten Gebiete).

Indikatoren, für die nicht genügend aussagekräftige Daten vorliegen und die in methodischer oder anderer Hinsicht weiterentwickelt werden müssen (Gruppe 4):

  • Hohe Lärmbelästigung der Bevölkerung durch den Verkehr;
  • durchschnittliche Länge und Dauer der Reise pro Person, nach Verkehrsträger und Zweck;
  • Internalisierung externer Kosten im Verkehrssektor;
  • Kontakt mit und Verbrauch von toxischen Chemikalien;
  • Abfallvermeidung;
  • Wiederverwendungsquote nach ausgewählten Stoffen;
  • Intensität der Nutzung von Rohstoffen;
  • biologische Vielfalt;
  • Bodenverseuchung und -erosion;
  • Andere Indikatoren im Bereich der öffentlichen Gesundheit.

Abschließend heißt es in dem Bericht, dass in einem nächsten Schritt ein detailliertes Arbeitsprogramm für die Produktion der Indikatoren erarbeitet wird und dass die Erstellung von Indikatoren, die 2002 entwickelt bzw. teilweise entwickelt werden können, Priorität genießt.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 15. September 2006: „Entwicklung von Agrarumweltindikatoren zur Überwachung der Integration von Umweltbelangen in die Gemeinsame Agrarpolitik" [KOM(2006) 508 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Die Umweltindikatoren sind ein wichtiges Instrument für die Erhebung von Informationen über den Zustand der landwirtschaftlich genutzten Umwelt, über die Entwicklung der Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Umwelt, über den Einfluss der Agrar- und Umweltpolitik auf die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Betriebe sowie als Beitrag zur Vorbereitung politischer Entscheidungen in der Agrar- und Umweltpolitik.

Das im Jahr 2002 gestartete Projekt IRENA brachte erhebliche Fortschritte bei der Erarbeitung entsprechender Indikatoren mit sich, insbesondere hinsichtlich der Indikatortypen, der Ermittlung der Datenquellen sowie der Zusammenstellung dieser Daten. Auf dieser Grundlage möchte die Kommission in ihrer Arbeit in folgenden Bereichen noch weitere Akzente setzen:

  • Vereinfachung der Gesamtheit der Indikatoren und Verbesserung ihrer Einsatzmöglichkeiten für politische Zwecke (wobei insgesamt nur 28 Indikatoren beibehalten werden);
  • Konsolidierung der Gesamtheit aller Indikatoren und der Ausweitung ihres Geltungsbereichs auf die neuen Mitgliedstaaten sowie die Beseitigung etwaiger Schwachpunkte bei diesen Indikatoren: Stärkung der Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Erhebung landwirtschaftlicher Daten, Ausarbeitung von Studien, Nutzung des Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen der Europäischen Union (INLB), Verbesserung des Modellierungsrahmens, Untersuchung von Möglichkeiten zur verbesserten Datenerhebung;
  • Schaffung eines dauerhaften und stabilen Organisationsrahmens, der die langfristige Funktion des Indikatorensystems gewährleisten soll.

Mitteilung der Kommission vom 20. März 2001: Statistischer Informationsbedarf für Indikatoren zur Überwachung der Integration von Umweltbelangen in die Gemeinsame Agrarpolitik [KOM(2001) 144 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

In dieser Mitteilung legt die Kommission die Daten, die für die Erstellung von maßgeblichen 35 Agrar-Umweltindikatoren benötigt werden, sowie die geplanten Maßnahmen für die Vorlage dieser Daten fest.

Mitteilung der Kommission vom 26. Januar 2000 über Indikatoren für die Integration von Umweltbelangen in die Gemeinsame Agrarpolitik [KOM(2000) 20 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

In dieser Mitteilung beschreibt die Kommission den Rahmen für die Erarbeitung von Indikatoren, anhand derer die Wirksamkeit der Strategie für die Integration von Umweltbelangen in die Agrar- und Umweltpolitik der Gemeinschaft überprüft werden kann.

Letzte Änderung: 09.10.2006

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