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Hin zu einer Bodenschutzstrategie

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Hin zu einer Bodenschutzstrategie

1) ZIEL

Erstellung eines Plans zur Entwicklung einer gemeinschaftlichen Bodenschutzstrategie.

2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME

Mitteilung der Kommission vom 16. April 2002 an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie an den Ausschuss der Regionen - Hin zu einer spezifischen Bodenschutzstrategie [KOM (2002) 179 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

3) ZUSAMMENFASSUNG

Eines der Ziele des Sechsten Umweltaktionsprogramms ist es, die Böden vor Erosion und Verunreinigungen zu schützen. Um diesem Ziel zu entsprechen, veröffentlicht die Kommission die vorliegende Mitteilung, die den Weg für die Entwicklung einer Bodenschutzstrategie skizziert. Der Begriff Boden - so wie er in diesem Dokument verwendet wird - bezeichnet die oberste Schicht der Erdrinde, die sich aus mineralischen Teilchen, organischer Substanz, Wasser, Luft und lebenden Organismen zusammensetzt.

Diese Mitteilung beschreibt die Funktionen der Böden:

  • Erzeugung von Lebensmitteln;
  • Speicherung, Filterung und Umwandlung von Mineralen, Wasser, organischer Substanz, Gasen usw.;
  • Rohstoffquelle;
  • Plattform für die Tätigkeiten des Menschen.

Die Mitteilung führt außerdem die Hauptgefahren für die Böden in der EU auf: Erosion, Rückgang des Gehalts an organischer Substanz, Bodenkontamination, Bodenversiegelung (aufgrund des Baus von Häusern, Straßen und anderen Infrastruktureinrichtungen), Bodenverdichtung (infolge des Einsatzes schwerer Maschinen, von Überweidung und sportlichen Aktivitäten), Rückgang der biologischen Vielfalt im Boden, Versalzung (übermäßige Anreicherung von löslichen Natrium-, Magnesium- und Kalziumsalzen im Boden) sowie Überschwemmungen und Erdrutsche. Alle diese Prozesse werden durch Tätigkeiten des Menschen verursacht oder verschärft; einige haben sich in den vergangenen Jahrzehnten weiter verstärkt. Die wirtschaftlichen Folgen und die für die Sanierung gefährdeter Böden anfallenden Kosten sind beträchtlich.

In der Mitteilung werden sowohl die von der internationalen Gemeinschaft als auch die von den EU-Mitgliedstaaten und den Beitrittskandidaten zur Bekämpfung der Bodenverschlechterung eingesetzten Instrumente aufgeführt. Es wird betont, dass es derzeit zwar noch keine explizite Gemeinschaftspolitik für den Bodenschutz gibt, dass aber die Aktivitäten in anderen Politikbereichen (Umwelt-, Agrar- und Regionalpolitik, Verkehrs- und Forschungspolitik) Auswirkungen auf den Bodenschutz haben.

Komponenten einer spezifischen Bodenschutzstrategie

Eine spezifische Bodenschutzstrategie der Gemeinschaft erscheint unerlässlich. Sie soll im Jahre 2004 vorgestellt werden. Sie muss sich auf die Grundsätze Vorsorge, vorausschauendes Handeln und Umwelthaftung stützen und auf folgenden Elementen aufbauen: vorhandene Initiativen im Umweltbereich, bessere Einbeziehung des Bodenschutzes in andere Politikbereiche, Bodenüberwachung und Entwicklung neuer Maßnahmen auf der Grundlage der Überwachungsergebnisse.

Im Rahmen der Umweltpolitik sollen die bestehenden Rechtsvorschriften ergänzt werden durch:

  • (im Jahre 2002) die Vierte Einzelrichtlinie über die Luftqualität und eine Richtlinie für Bergbauabfälle;
  • (im Jahre 2003) die Änderung der Klärschlamm-Richtlinie und eine Mitteilung zum Thema Raumordnungsplanung und Umwelt, wobei der Schwerpunkt auf einer nachhaltigen Bodennutzung liegen wird;
  • (vor Ende 2004): eine Richtlinie über Kompost und sonstige Bioabfälle.

Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sollen die ökologische Landwirtschaft, der Schutz der Terrassenkultur, die sicherere Verwendung von Pestiziden, die Verwendung zertifizierter Komposte, die Forstwirtschaft, die Aufforstung und andere für den Bodenschutz relevante Maßnahmen gefördert werden. Mit der Reform der GAP beabsichtigt die Kommission, die Beihilfen für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Bodenschutz zu erhöhen.

Was die Bodenüberwachung angeht, wird die Kommission bis Juni 2004 Rechtsvorschriften für ein gemeinschaftliches Informations- und Überwachungssystem für Gefahren für den Boden vorschlagen. Diese Überwachung wird die Grundlage für künftige legislative Initiativen zugunsten des Bodenschutzes bilden und zur Anpassung und Überprüfung der entsprechenden Politiken beitragen.

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

Letzte Änderung: 30.04.2002

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