Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Beitritt Sloweniens zum Euro (2007)

Legal status of the document This summary has been archived and will not be updated, because the summarised document is no longer in force or does not reflect the current situation.

Beitritt Sloweniens zum Euro (2007)

Der Rat der Europäischen Union hat festgestellt, dass Slowenien die notwendigen Voraussetzungen erfüllt hat , um den Euro ab dem 1. Januar 2007 einführen zu können. Slowenien ist das erste der zehn Länder, die der Europäischen Union am 1. Mai 2004 beigetreten sind, das den Euro einführt.

RECHTSAKT

Entscheidung 2006/495/EG des Rates vom 11. Juli 2006 gemäß Artikel 122 Absatz 2 des Vertrags über die Einführung der Einheitswährung durch Slowenien am 1. Januar 2007 [Amtsblatt L 195 vom 15. Juli 2006].

ZUSAMMENFASSUNG

Mit dieser Entscheidung hat der Rat die Einführung des Euro in Slowenien zum 1. Januar 2007 gebilligt. Der Rat stellte fest, dass das Land die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro, d. h. die Konvergenzkriterien, erfüllt.

Konvergenzkriterien

Am 2. März 2006 beantragte Slowenien förmlich eine Konvergenzbewertung. Die Kommission ist zu folgendem Schluss gekommen:

  • Die innerstaatlichen Rechtsvorschriften Sloweniens, einschließlich der Satzung der slowenischen Zentralbank, sind mit den Artikeln 108 und 109 EG-Vertrag sowie mit der ESZB-Satzung vereinbar.
  • Die durchschnittliche Inflationsrate in Slowenien lag in dem Jahreszeitraum bis März 2006 bei 2,3 % und damit unter dem Referenzwert und dürfte wahrscheinlich auch in den kommenden Monaten dort liegen.
  • Für Slowenien lag keine Entscheidung über das Bestehen eines übermäßigen Defizits vor.
  • Slowenien ist seit dem 28. Juni 2004 Mitglied des Wechselkursmechanismus (WKM II) und der slowenische Tolar war keinen starken Spannungen ausgesetzt.
  • Der langfristige Zinssatz lag im Durchschnitt bei 3,8 % und damit unter dem Referenzwert.

Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Slowenien bei diesen Kriterien einen hohen Grad an dauerhafter Konvergenz erreicht hat. Slowenien hat damit die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung der Einheitswährung erfüllt.

Einführung der Einheitswährung

Der Rat hat mit qualifizierter Mehrheit die Entscheidung erlassen, dass Slowenien die notwendigen Vorraussetzung für die Einführung des Euro erfüllt. Die Ausnahmeregelung für Slowenien gemäß Artikel 4 der Beitrittsakte von 2003 (EN) [PDF] wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2007 aufgehoben. Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens - Datum des Außerkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Entscheidung 2006/495/EG

15.7.2006

-

ABl. C 195 vom 15.7.2006

See also

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Internetseiten:

Letzte Änderung: 01.06.2007

Top