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Flugverkehrsmanagement: Die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums

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Flugverkehrsmanagement: Die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums

Die Kommisssion schlägt Möglichkeiten vor, um das Flugverkehrmanagement zu optimieren. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf, alle zivilen und militärischen Nutzen des Luftraums zufriedenzustellen. Der Luftraum ist ein Gemeingut, das gemeinsam ohne Rücksicht auf Landesgrenzen verwaltet werden muss.

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 1. Dezember 1999: Die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums [KOM (1999) 614 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Die Kommission ist der Ansicht, daß weitere Maßnahmen erforderlich sind, um sicherzustellen, daß das Flugverkehrsmanagement zur Verwirklichung der Gemeinschaftspolitik insbesondere im Bereich funktionierender Binnenmarkt beiträgt und somit die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums garantiert.

Die derzeitige Überlastung des Luftraums erfordert diese Maßnahmen. Die Verspätungen im europäischen Flugverkehr sind häufig auf die Überlastung des Luftraums und der Infrastruktur zurückzuführen.

Diese Überlastung erfordert somit die Umsetzung von Maßnahmen, um Krisensituationen für die Luftverkehrsnutzer zu verhindern.

In diesem Zusammenhang ist die Kommission der Ansicht, daß die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums nicht nur gemeinsame technische und operationelle Maßnahmen, sondern ein gemeinsames Luftraummanagement erfordert, das eine weitreichende Neuordnung seiner Strukturen und seiner Nutzung ermöglichen soll.

Diese Neuordnung muß auf konkreten Leitlinien beruhen:

  • Die Aufteilung der Sektoren und die Festlegung der Flugwege müssen unabängig von nationalen Grenzen erfolgen, so daß die Luftraumnutzung künftig nach Effizienzkriterien erfolgt.
  • Die Aufteilung des Luftraums zwischen zivilen und militärischen Nutzern muß den neuen geopolitischen Gegebenheiten Rechnung tragen und in einen in sich schlüssigen und effizienten Rahmen eingebettet werden.

Die Kommission ist sich bei der Vorlage dieser Leitlinien bewußt, daß die Umsetzung sämtlicher Maßnahmen von der Mitarbeit der Beteiligten abhängt. Insbesonders EUROCONTROL (die derzeit 28 Mitgliedstaaten umfaßt, darunter die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft ohne Finnland, das Verhandlungen über seinen Beitritt führt) muß angesichts des Sachverstands dieser Organisation weiterhin eine entscheidende Rolle bei der Durchführung dieser Maßnahmen spielen. Allerdings ist nicht auszuschließen, daß die Mitgliedstaaten von EUROCONTROL, die Nicht-Mitgliedstaaten der Gemeinschaft sind, diese Umstrukturierungsmaßnahmen nicht treffen wollen.

In diesem Fall muß die Gemeinschaft geeignete Vorschläge ausarbeiten, um die Ziele des Vertrags auf anderem Wege zu erreichen.

Insbesondere zur Vermeidung von Schwierigkeiten, die bei der Umsetzung der Leitlinien auftreten könnten, hat die Kommission für ihre Arbeit folgende zwei Instrumente eingesetzt:

  • Mit den Sozialpartnern wird ein Dialog eröffnet. Schließlich sind sie diejenigen, die den einheitlichen Luftraum nutzen und für sein Funktionieren sorgen.
  • Unter dem Vorsitz des für den Verkehrssektor zuständigen Mitglieds der Kommission wird eine hochrangige Gruppe eingesetzt, in der die für das Flugverkehrsmanagement in den Mitgliedstaaten Verantwortlichen vertreten sind. Sie soll insbesondere auf der Grundlage des in den Anlagen dieser Mitteilung enthaltenen Vorschlagskatalogs arbeiten.Es sind u. a. folgende Maßnahmen vorgesehen:

- Bewertung der Leistung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems

- Steigerung der Kapazität der Luftverkehrsinfrastruktur

- Kapazitätsplanung

- institutionelle Maßnahmen

- Forschung und technologische Entwicklung

- Normung von Systemen.

Die Kommission wird innerhalb von sechs Monaten Bericht erstatten, um so die Weiterverfolgung der Umsetzung der in der vorliegenden Mitteilung vorgeschlagenen Leitlinien zu ermöglichen.

Letzte Änderung: 24.01.2007

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