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Standardisation: information technology and telecommunications
Normung: Informationstechnologie und Telekommunikation
Normung: Informationstechnologie und Telekommunikation
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Normung: Informationstechnologie und Telekommunikation
Mit diesem Beschluss soll eine engere Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung technischer Normen * in den Bereichen Informationstechnologie und Telekommunikation (IKT) gefördert werden. Dies dürfte die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Hersteller in der Europäischen Gemeinschaft (EG) verbessern.
RECHTSAKT
Beschluss 87/95/EWG des Rates vom 22. Dezember 1986 über die Normung auf dem Gebiet der Informationstechnik und der Telekommunikation [Vgl. ändernde Rechtsakte]
ZUSAMMENFASSUNG
Zweck dieses Beschlusses ist die Einführung einer gemeinschaftlichen Normungspolitik in den Bereichen Informationstechnologie und Telekommunikation.
Ziele
Die Maßnahmen im Bereich der Normungsarbeit erleichtern den Informationsaustausch innerhalb der EG. Sie bauen Hindernisse ab, die durch voneinander abweichende Regelungen in Bereichen entstehen, in denen es keine Normen gibt.
Vorgeschlagene Maßnahmen
Es werden konkrete Maßnahmen vorgeschlagen,
Maßnahmen
Der Beschluss will erreichen, dass europäische Normen * und Funktionsspezifikationen ausgearbeitet und eingeführt werden. Bei ihrer Arbeit stützen sich die europäischen Normungsgremien und die europäischen technischen IKT-Instanzen auf internationale Normen.
Falls internationale Normen fehlen, haben diese Instanzen die Aufgabe, technische Spezifikationen zur Einführung europäischer Normen auszuarbeiten.
Außerdem sollen die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen,
Da die nationalen Verfahren unterschiedlich sind, müssen die Mitgliedstaaten bei öffentlichen IKT-Lieferaufträgen:
Schlüsselwörter des Rechtsakts
Bezug
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Beschluss 87/95/EWG |
7.2.1988 |
- |
ABl. L 36 vom 7.2.1987 |
Ändernde(r) Rechtsakt(e) |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Verordnung (EG) Nr.° 807/2003 [Verfahren CNS/2001/0316] |
5.6.2003 |
- |
ABl. L 122 vom 16.5.2003 |
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 1999 über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität [Amtsblatt L 91 vom 7.4.1999]
Diese Richtlinie enthält einen Rechtsrahmen für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen sowie für den freien Warenverkehr in diesem Bereich.
Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften [Amtsblatt L 204 vom 21.7.1998]
Zweck dieser Richtlinie ist es, die Behinderung des freien Warenverkehrs, die sich durch den Erlass unterschiedlicher technischen Vorschriften in den Mitgliedstaaten ergibt, zu verringern oder zu beseitigen.
Letzte Änderung: 13.01.2006