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Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge

Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 2195/2002 zum Gemeinsamen Vokabular der EU für öffentliche Aufträge

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

  • Durch sie sollen, unter Zuhilfenahme eines einheitlichen Klassifikationssystems für öffentliche Aufträge, die Begriffe, die von Auftraggebern für die Beschreibung des Auftragsgegenstandes verwendet werden, vereinheitlicht werden.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Mit der Verordnung wird ein einheitliches Klassifikationssystem, das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge („Common Procurement Vocabulary“ – CPV) eingeführt. Diese Klassifikation soll allen Eigenschaften bei der Vergabe von Bauaufträgen, Lieferaufträgen und Dienstleistungsaufträgen Rechnung tragen. Die Verwendung des CPV vereinheitlicht die Referenzsysteme, die die Auftraggeber für die Beschreibung des Auftragsgegenstandes einsetzen, und verbessert somit die Transparenz der öffentlichen Beschaffungsmärkte, die den Richtlinien der EU unterliegen.
  • Die Verwendung des CPV erleichtert potenziellen Auftraggebern, wie z. B. Unternehmen, das Auffinden von Geschäftsmöglichkeiten und verringert das Fehlerrisiko beim Übersetzen von Mitteilungen, da das CPV in allen offiziellen Amtssprachen der EU verfügbar ist.
  • Das CPV ordnet jeder Beschreibung eines Auftragsgegenstandes, für die es eine Fassung in allen EU-Amtssprachen gibt, einen numerischen Code zu. Das CPV umfasst:
    • einen Hauptteil, der auf einer Baumstruktur basiert und aus einer Reihe von numerischen Codes besteht, die jeweils acht Ziffern umfassen und einer neunten Ziffer, die zur Überprüfung der vorstehenden Ziffern dient;
    • einen Zusatzteil, der die Beschreibung des Auftragsgegenstandes ergänzt, indem er die Eigenschaften und die Zweckbestimmung des Auftragsgegenstandes weiter präzisiert.
  • Die Liste der CPV-Codes und die Tabellen der Entsprechungen zwischen dem CPV und anderen Nomenklaturen können über die Internetseite SIMAP „Informationen über das öffentliche Auftragswesen in Europa“ abgerufen werden.
  • Der aktuelle CPV ist benutzerfreundlicher gestaltet, indem es weniger auf die Materialien als auf die Produkte ausgerichtet ist. Außerdem wurde die Hierarchie des CPV rationalisiert.
  • Die Bekanntmachungen von Ausschreibungen, die den EU-Richtlinien unterliegen, werden von der TED-Website im Amtsblatt – Reihe S veröffentlicht. TED verwendet seit Dezember 2003 die CPV-Codes, die mit Annahme der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG (später durch die Richtlinien 2014/25/EU und 2014/24/EU entsprechend ersetzt) verbindlich wurden.

RECHTSAKT

Verordnung (EG) Nr. 2195/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 über das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) (Abl. L 340, 16.12.2002, S. 1-562)

Änderungsrechtsakte und die vorgenommenen Berichtigungen der Verordnung (EG) Nr. 2195/2002 wurden in den Ursprungstext eingearbeitet. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Verordnung (EG) Nr. 2151/2003 der Kommission vom 16. Dezember 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2195/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) (Abl. L 329, 17.12.2003, S. 1-270). Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EG) Nr. 451/2008 des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Schaffung einer neuen statistischen Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen (CPA) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3696/93 des Rates (Abl. L 145, 4.6.2008, S. 65-226). Siehe konsolidierte Version.

Letzte Aktualisierung: 15.02.2016

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