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Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität im Finanzbereich

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Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität im Finanzbereich

Diese Mitteilung soll die Bereiche abgrenzen, in denen neue Initiativen erforderlich wären, um die organisierte Finanzkriminalität noch wirksamer zu bekämpfen. Die organisierte Finanzkriminalität umfasst eine ganze Reihe von Straftatbeständen, einschließlich Geldwäsche, Finanzbetrug und Fälschung des Euro, soweit sie von kriminellen Vereinigungen begangen werden. Sie fügt den ehrlichen Wirtschaftteilnehmern großen Schaden zu und leistet der Schattenwirtschaft Vorschub, wodurch das Wirtschaftswachstum verringert und öffentliche Mittel verknappt werden. Wie wichtig die Bekämpfung der organisierten Finanzkriminalität ist, wird noch deutlicher, wenn man sich vor Augen führt, dass auf diese Weise die organisierte Kriminalität als Ganzes bekämpft wird. Finanzielle Gewinne sind die Hauptantriebsfeder der organisierten Kriminalität, und durch Einschränkung oder Verwehrung des Zugriffs auf dieses Geld werden kriminelle Vereinigungen entscheidend geschwächt.

VORSCHLAG

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über Prävention und Bekämpfung der organisierten Kriminalität im Finanzbereich [KOM(2004) 262 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Die Europäische Kommission wird zur Verhinderung und Bekämpfung der organisierten Finanzkriminalität und der organisierten Kriminalität im Allgemeinen eine ganze Reihe von Maßnahmen ausbauen und entwickeln.

Geldwäsche

Die Europäische Union (EU) hat der Bekämpfung der Geldwäsche in den vergangenen Jahren höchste politische Priorität eingeräumt. Aufgrund der Notwendigkeit, das Finanzsystem vor Missbrauch zu schützen, und aus der Befürchtung, dass die Anwendung grundlegend anderer Maßnahmen in diesem Bereich das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts behindern könnte, hat die Europäische Kommission einschlägige Gemeinschaftsvorschriften auf der Grundlage des EG-Vertrags erarbeitet. Das derzeitige Recht besteht im Wesentlichen aus zwei gemeinschaftlichen Richtlinien, die 1991 bzw. 2001 angenommen wurden.

Die Kommission hat ihre Absicht angekündigt, eine dritte Richtlinie mit den erforderlichen Änderungen an den Richtlinien aus 1991 und 2001 vorzuschlagen, mit denen den überarbeiteten 40 Empfehlungen der FATF Rechnung getragen werden soll.

Weiterhin hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Verhinderung der Geldwäsche durch Zusammenarbeit im Zollwesen unterbreitet. Mit diesem Verordnungsvorschlag soll ein einheitlicher Ansatz für die Kontrolle von Bargeldzahlungen geschaffen werden, der auf einem System für die Meldung von Barbeträgen über 15 000 Euro basiert. Er soll die Geldwäscherichtlinien ergänzen, die insbesondere die Kontrolle der über Finanzinstitute abgewickelten Transaktionen betreffen. Es besteht jedoch die Gefahr, dass dieser Kontrollmechanismus durch hohe Barzahlungen unterlaufen wird, die in der Gemeinschaft keiner einheitlichen Kontrolle unterliegen.

Weitere Vorschläge der Kommission:

  • eine aktive Verfolgung der Fälle („case tracking"). In diesem Zusammenhang sollen die Mitgliedstaaten Systeme entwickeln, mit denen die Informationen, die von den der Meldpflicht unterliegenden Einrichtungen übermittelt wurden, weiterverfolgt werden können;
  • die Mitgliedstaaten sollten Stellen zur Einziehung von Vermögensgegenständen einrichten. Die Kommission unterstützt das Vorhaben von Europol, ein „Knowledge Center" für die Beschlagnahme von Vermögensgegenständen einzurichten, das bei größeren strafrechtlichen Ermittlungen der Mitgliedstaaten die Ermittlung von Vermögensgegenständen aus Straftaten erleichtern soll;
  • Einstufung grob fahrlässigen Verhaltens hinsichtlich der Nichteinhaltung von Meldepflichten als Straftatbestand;
  • eine Machbarkeitsstudie über die Einrichtung einer Datenbank für Umtauschtransaktionen, auf die die mit Ermittlungen im Bereich der Geldwäsche befassten Polizei- und Strafverfolgungsbehörden zugreifen könnten;
  • für Finanzoasen Erarbeitung eines geeigneten Instrumentariums, das ein EU-weites Vorgehen erleichtert, bei dem davon ausgegangen wird, dass Geldwäsche eine signifikante Bedrohung darstellt;
  • Förderung eines zügigen Informationsaustauschs zwischen Strafverfolgungsbehörden, Zentralstellen für Verdachtsanzeigen und anderen zuständigen Stellen, um „Underground-Banking", bei denen Geschäfte ohne schriftliche Unterlagen abgewickelt werden, aufzudecken;
  • Verstärkung der Geldwäschebekämpfung durch Europol mit Hilfe der computergestützten Auswertung der dem Europol-Analysesystem (SUSTRANS) gemeldeten verdächtigen Transaktionen;
  • Weiterverfolgung des Projekts FIU-NET, das die Zentralstellen für Verdachtsanzeigen miteinander verbinden soll.

Betrug

Kriminelle Vereinigungen erzielen einen Großteil ihrer illegalen Einkünfte durch Betrug mit bzw. Fälschung von unbaren Zahlungsmitteln.

Die Kommission

  • wird 2004 einen Bericht über die Fortschritte im Rahmen des dreijährigen Aktionsplans zur Bekämpfung dieser Straftaten veröffentlichen. Mit diesem Plan, den sie im Februar 2001 angenommen hat, soll ein kohärenter Ansatz der Prävention in diesem Bereich geschaffen werden;
  • wird neue Initiativen vorschlagen und insbesondere die Möglichkeit prüfen, klare Leitlinien für eine wirksamere Zusammenarbeit öffentlicher und privatwirtschaftlicher Stellen bei der Betrugsbekämpfung zu erlassen.

Trotz aller Erfolge ist es erforderlich, einen gemeinsamen, umfassenden Straftatbestand „Steuerbetrug" zu schaffen und die entsprechenden strafrechtlichen Sanktionen zu vereinheitlichen. Die Kommission beabsichtigt, eine vergleichende Studie der unterschiedlichen Definitionen von Steuerbetrug und seiner strafrechtlichen Konsequenzen in die Wege zu leiten.

Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Gemeinschaft ist für die Betrüger eine wichtige Einnahmequelle. Der Gemeinschaft wiederum entstehen hohe Eigenmittelverluste. Zur Bekämpfung dieses Phänomens schlägt die Kommission vor:

  • verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, der Kommission (bzw. dem OLAF), Eurojust und möglichst auch Europol;
  • Schaffung eines unabhängigen Europäischen Staatsanwalts, der für die Aufdeckung und die Verfolgung von gegen die finanziellen Interessen der Gemeinschaft gerichteten Delikten zuständig wäre.

Transparenz bestimmter Rechtssubjekte

Sowohl der öffentliche als auch der private Sektor braucht bessere Transparenz- und Integritätsstandards, die in Bezug auf Finanzkriminalität vorbeugend und abschreckend wirken und es erlauben, die organisierte Finanzkriminalität wirksamer aufzuspüren.

Vorschläge der Kommission:

  • Beschleunigung der Arbeiten bezüglich der Rolle der nicht geschäftsführenden Mitglieder der Unternehmensleitung;
  • Durchführung von Kosten-Nutzen-Analysen in Bezug auf die Förderung von Transparenzmaßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Finanzkriminalität;
  • insbesondere mit Blick auf die komplexen und undurchsichtigen Strukturen mancher Tochtergesellschaften sowie die Zweckgesellschaften, auf die manche Unternehmen zur Begehung und Verschleierung von Finanz- und Steuerdelikten zurückgreifen, Entwicklung neuer Methoden der Verhütung und Bekämpfung von Finanzdelikten. Hier könnte ein Ziel darin bestehen, ein umfassendes und kohärentes Konzept der EU für ein Vorgehen gegen derartige illegale Praktiken zu entwickeln.

Weiterhin beabsichtigt die Kommission die Förderung

  • der besseren Zusammenarbeit zwischen dem privaten Sektor und dem staatlichen Sektor zur Prävention der organisierten Kriminalität, nicht nur über das EU-Forum, sondern auch durch weitergehende Forschungsarbeiten auf diesem Gebiet. Sie wird die Möglichkeiten für eine Koordinierung zwischen Beamten der Strafverfolgungsbehörden bzw. Regierungsstellen und Vertretern der von der organisierten Finanzkriminalität betroffenen Finanz- und sonstigen Wirtschaftsunternehmen ausloten;
  • der Definition einer gemeinsamen Politik zur Entwicklung und Umsetzung von Finanzermittlungen als einer Ermittlungsform. Nach Ansicht der Kommission sollten standardisierte Vorschriften für die Finanzermittlungsstellen in der EU erwogen werden, namentlich in Bezug auf die Finanzierung derartiger Stellen sowie deren Schulungsbedürfnisse und Kooperationsmechanismen;
  • der Entwicklung von Mindeststandards für einzelstaatliche polizeiliche Intelligence-Systeme, welche die strategischen und taktischen Analysen, Planungen und Operationen erleichtern würden. Die Kommission schlägt hierfür die Einsetzung einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der Kommission (einschließlich des OLAF), von Europol und von Eurojust vor;
  • der Erhebung stichhaltiger Daten über organisierte Finanzdelikte sowie der Einführung geeigneter statistischer Mechanismen;
  • der Entwicklung eines Mechanismus für die Ermittlung von Legislativvorschlägen, die ungewollt Ansatzpunkte für Straftaten bieten können. Zu einem späteren Zeitpunkt könnte diese Art der Kriminalitätsrisikobewertung über das Legislativverfahren hinaus auf Verfahren ausgedehnt werden, die in verschiedenen Bereichen im Zusammenhang mit Formularen für Versicherungsforderungen oder Kreditkartenanträge anwendbar sind;
  • einer vollständigen Evaluierung der Wirksamkeit und der Auswirkungen der Politik und Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Finanzkriminalität in der EU. Das Ziel dieser Evaluierungsmissionen wird darin bestehen, bewährte Praktiken sowie Bereiche zu ermitteln, in denen zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Kriminalitätstyps ergriffen werden könnten;
  • der Fortsetzung der Maßnahmen wie Seminare, Workshops und Studien im Rahmen ihres Finanzierungsprogramms AGIS.
  • der Verstärkung der externen Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Finanzkriminalität durch die Programme für technische Unterstützung von Drittländern und den Abschluss von Abkommen mit ihnen (wie das Abkommen mit den Vereinigten Staaten über Rechtshilfe in Strafsachen vom 25. Juni 2003).

Hintergrund

Diese Mitteilung beleuchtet das Problem der organisierten Kriminalität im Finanzbereich. Schwerpunkt ist also Kriminalität ohne Gewaltanwendung, im Allgemeinen die illegale Erzielung von Gewinnen durch Missbrauch von Finanz- und/oder Zahlungssystemen.

Die Kommission betrachtet die Bekämpfung der organisierten Finanzkriminalität als einen Hauptschwerpunkt für ihre Arbeit in den nächsten Jahren, weil die Finanzkriminalität häufig fälschlicherweise als „opferloses Verbrechen" angesehen wird. Obgleich der durch organisierte Finanzkriminalität entstehende Schaden nicht immer direkt einzelne Personen betrifft, ist der Schaden für die Gesellschaft insgesamt in Form von Ertragseinbußen, Rufschädigung und Entwertung öffentlicher Normen oft beträchtlich.

Letzte Änderung: 26.08.2006

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