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Mehrsprachigkeit - Trumpfkarte und Verpflichtung

Mehrsprachigkeit - Trumpfkarte und Verpflichtung

Diese Mitteilung der Europäischen Kommission betont den Wert der sprachlichen Vielfalt in der EU. Sie legt Schritte dar, die durchgeführt werden sollten, um die Mehrsprachigkeit in die politischen Maßnahmen der EU einzugliedern und das „Barcelona-Ziel“ zu erreichen (Europäische Bürger sollten in der Lage sein, neben ihrer Muttersprache in zwei weiteren Sprachen zu kommunizieren).

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Mehrsprachigkeit: Trumpfkarte Europas, aber auch gemeinsame Verpflichtung (KOM(2008) 566 endgültig vom 18.9.2008).

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung der Europäischen Kommission betont den Wert der sprachlichen Vielfalt in der EU. Sie legt Schritte dar, die durchgeführt werden sollten, um die Mehrsprachigkeit in die politischen Maßnahmen der EU einzugliedern und das „Barcelona-Ziel“ zu erreichen (Europäische Bürger sollten in der Lage sein, neben ihrer Muttersprache in zwei weiteren Sprachen zu kommunizieren).

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

  • Sie schlägt vor, bereits bestehende Programme und Initiativen zur Förderung des Sprachenlernens, der Bewertung von Sprachkenntnissen und der Weiterentwicklung von Lehrplänen für Dolmetscher und Übersetzer zu nutzen.
  • Sie erhöht die Mobilität bei Studierenden und Arbeitnehmern, vermittelt die Ergebnisse der Studie zu Fremdsprachenkenntnissen, fördert Kreativität und Innovation beim Sprachenlernen und stellt relevanten Interessenträgern eine Plattform zum Austausch von bewährten Verfahren zur Verfügung.
  • Sie unterstützt den Einsatz von Untertiteln und befürwortet die Verbreitung europäischer Werke; sie fördert Projekte, die Sprach- und Kommunikationstechnologien einsetzen, sowie die grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit zum Abbau der Sprachbarriere.
  • Sie regt die Förderung europäischer Sprachen in Nicht-EU-Ländern an, um die wirtschaftlichen und kulturellen Verbindungen zu stärken.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Mehrsprachigkeit ist wichtig für den sozialen Zusammenhalt und die Mobilität von Arbeitnehmern. Dies ist ein Eckpunkt in der Entschließung des Rates von 2008, die eine europäische Strategie für Mehrsprachigkeit hervorhebt.
  • Erwachsene und diejenigen, die keine formale Ausbildung erfahren haben, müssen in den Mittelpunkt gerückt werden, da sie eher einsprachig sind. Diese Vorstellung findet sich im Prinzip des „lebenslangen Lernens“ wieder, das in der Empfehlung des Rates von 2012 formuliert wurde und die EU-Länder dazu auffordert, ihren Bürgern Beschäftigungsmöglichkeiten auf der Grundlage von informellen Bildungserfahrungen anzubieten.
  • Das Prinzip des lebenslangen Lernens ist auch ein Schlüsselelement des Programms Erasmus+, das die derzeitigen Maßnahmen der EU für Sport, Bildung, Jugend und Weiterbildung zusammenführt und mehr EU-Bürgern die Chance bietet, im Ausland zu leben und Fertigkeiten zu erlernen.
  • Die Sprachbarriere in der EU kann durch die Medien, neue Technologien und Übersetzungsdienstleistungen überwunden werden.
  • Die Bedeutung des Sprachenlernens und der Bewertung von Sprachkenntnissen wird in den Schlussfolgerungen des Rates von 2014 zu Mehrsprachigkeit und zur Entwicklung von Sprachenkompetenz erneut betont.

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Das Programm für lebenslanges Lernen ist ein Programm, das es Europäern ermöglicht, in jeder Phase ihres Lebens mit dem Lernen zu beginnen. Es gehört zum Programm Erasmus+.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Generaldirektion für Bildung und Kultur der Europäischen Kommission zu finden.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Entschließung des Rates vom 21. November 2008 zu einer europäischen Strategie für Mehrsprachigkeit (2008/C 320/01) (ABl. C 320 vom 16.12.2008).

Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens (2012/C 398/01) (ABl. C 398 vom 22.12.2012).

Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung von „Erasmus+“, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Beschlüsse Nr. 1719/2006/EG, Nr. 1720/2006/EG und Nr. 1298/2008/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013).

Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Mai 2014 zur Mehrsprachigkeit und zur Entwicklung von Sprachenkompetenz (2014/C 183/06) (ABl. C 183 vom 14.6.2014).

Letzte Aktualisierung: 19.12.2014

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