This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Tripartite Social Summit for Growth and Employment
Dreigliedriger Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung
Dreigliedriger Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung
This summary has been archived and will not be updated, because the summarised document is no longer in force or does not reflect the current situation.
Dreigliedriger Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung
ZUSAMMENFASSUNG VON DOKUMENT:
Beschluss 2003/174/EG – Dreigliedriger Sozialgipfel
ZUSAMMENFASSUNG
WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?
Der Beschluss errichtet den Dreigliedrigen Sozialgipfel, ein Gremium für den Dialog zwischen den EU-Institutionen und Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Sozialpartner).
WICHTIGE ECKPUNKTE
Rolle
Der Gipfel findet im Rahmen eines branchenübergreifenden Dialogs statt. Er dient einem regelmäßigen Austausch zwischen Sozialpartnern und den EU-Organen und soll gewährleisten, dass Sozialpartner einen Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Strategie der EU leisten.
In diesem Zusammenhang arbeiten diese Sozialpartner zudem eng mit dem Beschäftigungsausschuss zusammen, der die Kommission und insbesondere die nationalen Minister im Rat„Beschäftigung und Soziales“ berät.
Tagesordnung
Die Tagesordnung
— |
wird gemeinsam von den Vertretern der Organe und den Sozialpartnern festgelegt;
|
— |
beinhaltet Themen, die alle Wirtschaftsbereiche und Arbeitnehmer in der EU betreffen.
|
Teilnehmer
Die EU-Organe verfügen über folgende Vertreter:
— |
den amtierenden Ratsvorsitz und die beiden anschließenden Ratsvorsitze und
|
— |
die Kommission.
|
Die Sozialpartner sind mit zwei gleich großen Delegationen vertreten. Diese bestehen aus:
— |
zehn Vertretern der Arbeitnehmer und
|
— |
zehn Vertretern der Arbeitgeber.
|
Der Gipfel wird gemeinsam vom Ratspräsidenten und vom Präsidenten der Kommission geleitet.
Zeitpunkt
Der Gipfel tritt mindestens einmal jährlich vor der Tagung des Europäischen Rates im Frühjahr zusammen.
WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?
Der Beschluss ist am 6. März 2003 in Kraft getreten.
RECHTSAKT
Beschluss 2003/174/EG des Rates vom 6. März 2003 zur Einrichtung eines Dreigliedrigen Sozialgipfels für Wachstum und Beschäftigung.
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Beschluss 2003/174/EG |
6.3.2003 |
– |
Letzte Aktualisierung: 12.10.2015