Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Programm für die Zusammenarbeit mit Fachkräften aus Drittländern im audiovisuellen Bereich „MEDIA Mundus“ 2011-2013

Legal status of the document This summary has been archived and will not be updated, because the summarised document is no longer in force or does not reflect the current situation.

Programm für die Zusammenarbeit mit Fachkräften aus Drittländern im audiovisuellen Bereich „MEDIA Mundus“ 2011-2013

MEDIA Mundus ist ein europäisches Programm zur Förderung der Zusammenarbeit im audiovisuellen Bereich zwischen europäischen Fachkräften und ihren Kollegen in Drittländern. Es trägt zur Erfüllung der Ziele von Lissabon bei und spielt eine Schlüsselrolle bei der Förderung der kulturellen Vielfalt und des kulturellen Pluralismus.

RECHTSAKT

Beschluss Nr. 1041/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über ein Programm für die Zusammenarbeit mit Fachkräften aus Drittländern im audiovisuellen Bereich (MEDIA Mundus).

ZUSAMMENFASSUNG

Mit diesem Beschluss soll das Programm MEDIA Mundus zur Finanzierung von Projekten für die internationale Zusammenarbeit mit Fachkräften aus Drittländern im audiovisuellen Bereich während des Zeitraums 2011-2013 aufgestellt werden.

Anwendungsbereich

Das Programm richtet sich an Fachkreise der ganzen Welt, der Projektkoordinator muss jedoch in einem der folgenden Länder seinen Wohnsitz haben:

  • in einem Mitgliedstaat;
  • in einem der EFTA-Staaten, die Mitglied des EWR sind;
  • in einem Land, das seine Bereitschaft erklärt, an dem Programm teilzunehmen und einen Beitrag zu entrichten, der auf der gleichen Grundlage berechnet wird wie sein Beitrag zum Programm MEDIA 2007.

Bedingungen für die Teilnahme

Die vorgeschlagenen Projekte müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • sie müssen gemeinsam von europäischen Fachkräften und Fachkräften aus Drittländern durchgeführt werden;
  • sie müssen im Hinblick auf eine internationale Vernetzung mindestens drei Partner haben;
  • sie müssen von einer europäischen Fachkraft koordiniert werden und mindestens einen Partner aus deinem Drittland umfassen.

Ziele

Das Programm soll die Vielfalt und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen audiovisuellen Industrie steigern sowie die Rolle Europas im kulturellen Bereich stärken.

Informationsaustausch, Fortbildung und Marktforschung

Im Rahmen des Programms sollen sich europäische Fachkräfte und Fachkräfte aus Drittländern treffen, um ihr Verständnis für die jeweiligen audiovisuellen Märkte, vor allem für Arbeitsbedingungen, rechtliche Rahmenbedingungen, Finanzierungssysteme und Möglichkeiten der Zusammenarbeit zu verbessern.

Es sollen Fortbildungskurse eingerichtet werden mit folgendem Schwerpunkt:

  • den Bedingungen für Produktion, Koproduktion, Vertrieb, Aufführung und Verbreitung audiovisueller Werke auf allen einschlägigen internationalen Märkten;
  • der Einbeziehung neuer Technologien für Produktion, Postproduktion, Vertrieb, Vermarktung und Archivierung audiovisueller Werke.

Wettbewerbsfähigkeit und Vertrieb

Durch die Einrichtung des Programms soll die Suche nach ausländischen Partnern für europäische audiovisuelle Werke erleichtert und dabei gleichzeitig die Organisation von Koproduktionsmärkten unterstützt werden.

Darüber hinaus soll das Programm den internationalen Vertrieb von audiovisuellen Werken fördern.

Verbreitung

In Bezug auf die Verbreitung hat das Programm folgende Ziele:

  • Verbesserung der Bedingungen für die Aufführung audiovisueller Werke in Kinos in Europa und in Drittländern;
  • Verbesserung der Fernsehübertragungs- und Vertriebsbedingungen für audiovisuelle Werke aus Drittländern über europäische Vertriebskanäle sowie für europäische audiovisuelle Werke über internationale Vertriebskanäle;
  • Organisation von Veranstaltungen und Initiativen, die insbesondere für ein junges Publikum bestimmt sind.

Haushalt

Die Finanzausstattung für die Durchführung des Programms beträgt für den Zeitraum 2011 bis 2013 15 Millionen EUR (davon 13,5 Millionen EUR für die Unterstützung der Projekte).

Hintergrund

Die digitale Revolution bei den Produktionsbedingungen und den Bedingungen für die Verbreitung von Werken hat dazu geführt, dass sich der audiovisuelle Sektor in den letzten beiden Jahrzehnten rasant entwickelt hat. Auch international gewinnt er in Bezug auf den Schutz der kulturellen Vielfalt an Bedeutung. Vor diesem Hintergrund ergab die öffentliche Konsultation zum Programm MEDIA Mundus, dass die europäischen Fachkräfte und ihre Kollegen aus Drittländern bereit sind, zur stärkeren Förderung der Verbreitung audiovisueller Werke sowie der Verbesserung der Filmkompetenz zusammenzuarbeiten.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Beschluss 1041/2009/EG

24.11.2009

ABl. L 288 vom 4.11.2009

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Beschluss 2010/478/EU des Rates vom 26. Juli 2010 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft im audiovisuellen Bereich zur Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am Gemeinschaftsprogramm MEDIA 2007 sowie einer Schlussakte [ABl. l234 VOM 4.9.2010].

Letzte Änderung: 29.11.2010

Top