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Humanitäre Hilfe im Ernährungsbereich

Humanitäre Hilfe im Ernährungsbereich

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung der Europäischen Kommission (KOM(2010) 126 endgültig) – Humanitäre Hilfe

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

In dieser Mitteilung der Europäischen Kommission wird der strategische Rahmen definiert, in dem die EU im Falle einer humanitären Krise* Hilfe im Ernährungsbereich bereitstellt.

Sie wird zusammen mit einer anderen Mitteilung der Kommission zur Ernährungssicherung und Entwicklung vorgelegt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

HAUPTZIELE

Ziel der humanitären Hilfe im Ernährungsbereich* der EU ist es, im Vorfeld, während und nach dem Eintreten einer humanitären Krise für eine ausreichende, sichere und nahrhafte Ernährung zu sorgen, um Sterblichkeit, akute Unterernährung oder schädliche Überlebensstrategien (z. B. wenn von Krisen betroffene Menschen Vermögenswerte verkaufen oder sich verschulden) zu verhindern.

Die spezifischen Zielsetzungen sind folgende:

  • 1.

    Sicherung von Verfügbarkeit, Zugang und Verzehr von angemessen, sicheren und nahrhaften Lebensmitteln für Bevölkerungsgruppen, die von humanitären Krisen betroffen sind;

  • 2.

    Schutz und Wiederherstellung von Existenzgrundlagen und Beitrag zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit von für zukünftige Schocks anfälligen Gruppen und

  • 3.

    Stärkung der Kapazitäten des internationalen Systems der humanitären Hilfe bei der Bereitstellung von Nahrungsmittelhilfe.

Dazu gehören:

  • die Bereitstellung von Nahrungsmittelhilfe in Form von Bargeld, Gutscheinen, Nahrungsmitteln und anderen Rohstoffen oder Dienstleistungen, Fähigkeiten und Wissen;
  • ergänzende Hilfeleistungen wie Zugang zu Brennstoff, Wasser und Hygiene;
  • die Wiederherstellung von Existenzgrundlagen, zum Beispiel indem Landwirten der Zugang zu Saatgut ermöglicht wird;
  • Hilfe bei der Vermeidung und Behandlung von Unterernährung und
  • die Stärkung der Kapazitäten anhand verbesserter und innovativer Ansätze, Instrumente und Ausbildung.

Die am besten geeignete Art des Einsatzes und des Transfers (z. B. als Bar- oder Sachleistung) wird dem Kontext entsprechend gewählt und regelmäßig überprüft.

GRUNDSÄTZE

Gemäß dem Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe:

  • achten die Aktionen im Bereich der humanitären Hilfe im Ernährungsbereich die humanitären Grundsätze der
    • Menschlichkeit,
    • Neutralität,
    • Unparteilichkeit und
    • Unabhängigkeit;
  • müssen Aktionen im Bereich der humanitären Hilfe im Ernährungsbereich bedarfs- und ergebnisorientiert, flexibel, effektiv und ungefährlich sein;
  • sollten Aktionen im Bereich der humanitären Hilfe im Ernährungsbereich mit anderen Gebern und Einsätzen zur Entwicklung von Ernährungssicherheit koordiniert werden, um
    • das gesamte Spektrum an Nothilfe- und Entwicklungsbedürfnissen abzudecken und
    • die Gelegenheiten für nachhaltige Auswirkungen sowie die Widerstandsfähigkeit der Opfer von Nahrungsmittelkrisen zu maximieren.

Hilfseinsätze

Die humanitäre Hilfe im Ernährungsbereich der EU findet in der Regel dann Anwendung, wenn

  • die kritischen Raten der Sterblichkeit oder akuter Unterernährung aufgrund eines Mangels an Nahrungsmitteln erreicht wurden oder dies aufgrund von Prognosen zu erwarten ist;
  • für die Bevölkerung ernsthafte Bedrohungen oder das Risiko großen Leidens aufgrund einer fehlenden Lebensgrundlage oder schlechter Bewältigungsmechanismen (z. B. der Verkauf von Produktionsmitteln, Wanderungsbewegungen oder unsichere Überlebensstrategien) bestehen.

Nahrungsmittelhilfe kann jedoch bereits zu Beginn einer Krise bereitgestellt werden und nicht erst dann, wenn extreme Risiken auftreten.

Im Normalfall ist die humanitäre Hilfe im Ernährungsbereich nicht zur Bekämpfung chronischer Ernährungsunsicherheit* gedacht, es sei denn,

  • die Situation birgt ein bevorstehendes humanitäres Risiko erheblicher Schwere;
  • andere Akteure können nicht eingreifen;
  • das Eingreifen kann kurzfristig positive Auswirkungen haben.

Sichere, ausreichende und örtliche Nahrung

Die Menschen sollten Zugang zu sicherer und ausgewogener Nahrung haben, die quantitativ und qualitativ ausreicht. Soweit möglich, sollte die vorgeschlagene Nahrung den örtlichen Ernährungsvorlieben entsprechen.

HINTERGRUND

Gemäß dem jüngsten UN-Hungerbericht (Die Situation der Ernährungsunsicherheit in der Welt 2015) leiden weltweit 795 Millionen Menschen Hunger – das ist ungefähr jeder Neunte. Die Zahl der afrikanischen Länder, die von Nahrungsmittelkrisen betroffen sind, hat sich von 12 im Jahr 1990 auf 24 im Jahr 2015 erhöht. Im Jahr 2014 stellte die Kommission alleine 349 Millionen Euro für humanitäre Hilfe im Ernährungsbereich bereit.

Weiterführende Informationen:

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

Humanitäre Krise: ein Ereignis, das eine kritische Bedrohung für die Gesundheit, Sicherheit, oder das Wohlergehen von Menschen darstellt. Eine humanitäre Krise kann die Folge von Naturkatastrophen oder von Menschen verursachten Katastrophen sein, schnell oder langsam einsetzen und von kurzer oder langer Dauer sein.

Humanitäre Hilfe im Ernährungsbereich: Nahrungsmittelhilfe für Opfer humanitärer Krisen.

Chronische Ernährungsunsicherheit: andauernder Mangel des Zugangs zu angemessener Nährstoffzufuhr, entweder auf konstanter Basis oder auf periodischer, saisonaler Basis.

HAUPTDOKUMENT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament – Humanitäre Hilfe im Ernährungsbereich (KOM(2010) 126 endgültig vom 31.3.2010)

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen – Begleitdokument zur Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament – Humanitäre Hilfe im Ernährungsbereich (SEK(2010) 374 endgültig vom 31.3.2010)

Letzte Aktualisierung: 18.07.2016

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