Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Single-Window-Umgebung der Europäischen Union für den Zoll

Single-Window-Umgebung der Europäischen Union für den Zoll

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2022/2399 zur Einrichtung der Single-Window-Umgebung der Europäischen Union für den Zoll

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

  • Sie richtet eine Single-Window-Umgebung für den Zoll* der Europäischen Union (EU) ein, um die Zusammenarbeit zu stärken und die Interoperabilität zwischen Zollsystemen und Nichtzollsystemen zu ermöglichen, indem der elektronische Dokumenten- und Informationsaustausch für Warenabfertigungsverfahren gestrafft wird.
  • Sie führt Vorschriften ein für die digitale Verwaltungszusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen der Zollverwaltung und anderen Regierungsbehörden („zuständige Partnerbehörde*), die für die Durchsetzung von Nichtzollformalitäten der EU* an der EU-Grenze in unterschiedlichen Bereichen der EU-Zuständigkeit gemäß den Verträgen, wie Gesundheit und Sicherheit, Umweltschutz, Fischerei, Landwirtschaft und Marktüberwachung, zuständig sind.
  • Mit der Verordnung wird ein zentralisiertes System, das Single-Window-System der EU für den Austausch von Bescheinigungen (EU CSW-CERTEX) eingerichtet, um den Austausch und die Verarbeitung von Daten, die Wirtschaftsbeteiligte dem Zoll und zuständigen Partnerbehörden übermittelt haben, auszubauen und so sicherzustellen, dass diese Behörden die Originaldaten in Echtzeit erhalten.
  • Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU zur Einrichtung und zum Betrieb einer Reihe von Diensten und Systemen, die „nationale Single-Window-Umgebungen für den Zoll“, um den Informationsaustausch zwischen Zollbehörden, zuständigen Partnerbehörden und Wirtschaftsbeteiligten auf elektronischem Weg zu ermöglichen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Komponenten der Single-Window-Umgebung für den Zoll

Die Verordnung stellt einen Rahmen für die digitale Zusammenarbeit zwischen Zoll- und Nichtzollbehörden über drei zentrale Komponenten dar:

  • Nichtzollsysteme der EU*
  • nationale Single-Window-Umgebungen für den Zoll und
  • EU CSW-CERTEX.

Dieser Rahmen ermöglicht den Informationsaustausch zwischen den nationalen Zollsystemen und den Nichtzollsystemen der EU über das EU CSW-CERTEX, um Verwaltungskontrollen zum Zeitpunkt der Zollabfertigung auf elektronischem Wege zu erleichtern.

Interoperabilität der Komponenten der Single-Window-Umgebung für den Zoll

Die Interoperabilität zwischen den Komponenten der Single-Window-Umgebung für den Zoll wird durch zwei Schichten der digitalen und administrative Zusammenarbeit zwischen den Behörden (Government-to-Government, G2G) sowie zwischen Unternehmen und Behörden (Business-to-Government, B2G) ermöglicht, um den Informationsaustausch zwischen Zollbehörden, zuständigen Partnerbehörden und Wirtschaftsbeteiligten zu erleichtern. Die Ziele der Verordnung sind:

  • Umsetzung eines G2G-Systems bis 2025 zur Verbesserung und Straffung des Informationsaustauschs zwischen Zollbehörden und zuständigen Partnerbehörden, um den automatischen Austausch und die Überprüfung der für den Zollabfertigungsprozess erforderlichen Informationen zu ermöglichen. Durch diese Überprüfung wird auch sichergestellt, dass die Mengen der eingeführten oder ausgeführten Waren auf EU-Ebene ordnungsgemäß überwacht und kontrolliert werden, wodurch Betrugsrisiken und Mängel bei der Durchsetzung der nicht zollbezogenen Anforderungen verringert werden.
  • Umsetzung eines B2G-Systems neun Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung zur Straffung der Abfertigungsverfahren für Wirtschaftsbeteiligte beim Transport von Waren in und aus der EU. Diese Regelung ermöglicht es den Wirtschaftsbeteiligten, alle für die Warenabfertigung erforderlichen Daten über ein einziges Portal in einem einzelnen Mitgliedstaat zu übermitteln, anstatt die Daten getrennt an die nationalen Zollsysteme und an die Nichtzollsysteme der EU zu übermitteln.
  • Sie soll gewährleisten, dass die Registrierungs- und Identifikationsnummer für die Wirtschaftsbeteiligten als Hauptkennung für die Wirtschaftsbeteiligten für die über die G2G- und B2G-Systeme ausgetauschten Informationen verwendet wird, einschließlich für die Kontrollen, die von den zuständigen Partnerbehörden durchgeführt werden.

Datenschutz

  • Die Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll wurde mit Privatsphäre und Datenschutz als zentralen Werten konzipiert.
  • Die Daten werden in den Herkunftssystemen (Zoll oder Nichtzoll) gespeichert und nur für die Zwecke verwendet, die bereits in zollrechtlichen und bereichsbezogenen Vorschriften festgelegt sind.
  • Bei der Durchführung von Datenverarbeitungsvorgängen werden keine Daten im EU CSW-CERTEX gespeichert. Tatsächlich finden alle Änderungen und Verarbeitungen in Echtzeit statt, was die kontextbezogene Löschung aller Daten nach Abschluss der Verarbeitungsvorgänge bewirkt.
  • Die einzigen im System gespeicherten Daten sind eine Protokolldatei, aus der hervorgeht, dass eine Übermittlung stattgefunden hat, sowie die Referenznummern der betreffenden Dokumente.

Nichtzollformalitäten in der Single-Window-Umgebung für den Zoll

  • Der Anhang der Verordnung enthält Nichtzollformalitäten, die in Nichtzollsystemen der EU aufgeführt sind, deren Nutzung verbindlich oder freiwillig ist, abhängig von den Anforderungen der bereichsbezogenen EU-Vorschriften für den jeweiligen Politikbereich.
  • Die Verordnung stellt sicher, dass das EU CSW-CERTEX von allen Mitgliedstaaten genutzt wird, um den digitalen Austausch für eine Vielzahl von Nichtzollformalitäten der EU aus verschiedenen Politikbereichen abzudecken. Jede dieser Formalitäten muss bestimmte rechtliche und technische Voraussetzungen erfüllen, um schrittweise in die Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll aufgenommen zu werden.
  • Ab 2025 erstreckt sich das EU CSW-CERTEX auf gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Vorschriften, Vorschriften für die Einfuhr ökologischer/biologischer Erzeugnisse, einige Umweltvorschriften sowie auf Formalitäten im Zusammenhang mit der Einfuhr von Kulturgütern.

Überwachung und Meldung

  • Die Europäische Kommission wird jährliche Fortschrittsberichte erstellen, um den Stand der Digitalisierung aller Nichtzollformalitäten an der EU-Grenze zu bewerten, einschließlich der erwarteten künftigen Entwicklungen und zukünftigen Wechselwirkungen mit dem Zoll.
  • Alle drei Jahre werden die Jahresberichte auch die Überwachung und Bewertung der Funktionsweise der Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll umfassen, wobei der Schwerpunkt auf dessen Auswirkungen auf die Wirtschaftsbeteiligten liegt.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Diese Verordnung ist am 12. Dezember 2022 in Kraft getreten, mit Ausnahme einiger Vorschriften, die am 13. Dezember 2031 in Kraft treten werden:

  • Einziger Kommunikationskanal für Wirtschaftsbeteiligte (Artikel 8, Absatz 3, Buchstabe a)
  • Nichtzollformalitäten (Artikel 11)
  • Vereinheitlichung und Straffung der Daten (Artikel 13, Absatz 1, 2 und 3)
  • Einreichung von Zolldaten sowie von Nichtzolldaten der Union durch Wirtschaftsbeteiligte (Artikel 14) und
  • Zusätzlicher Informationsaustausch über das EU CSW-CERTEX (Artikel 15, Absatz 1 und 2).

HINTERGRUND

Die Rechtsvorschrift ist das erste Ergebnis der 17 Maßnahmen des Aktionsplans im Zollbereich.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Single-Window-Umgebung für den Zoll. Ein Paket an elektronischen Diensten zwecks Ermöglichung des Austauschs von Informationen zwischen den elektronischen Systemen von Zollbehörden, zuständigen Partnerbehörden und Wirtschaftsbeteiligten.
Zuständige Partnerbehörde. Die Kommission oder jede Behörde eines Mitgliedstaats, die befugt ist, eine bestimmte Funktion im Zusammenhang mit der Erfüllung der einschlägigen Nichtzollformalitäten der EU wahrzunehmen.
Nichtzollformalitäten der EU. Alle Vorgänge, die für den internationalen Warenverkehr nach anderen Rechtsvorschriften der EU als den zollrechtlichen Vorschriften von einem Wirtschaftsbeteiligten oder einer zuständigen Partnerbehörde durchzuführen sind.
Nichtzollsystem der EU. Ein elektronisches System der EU, das durch Rechtsvorschriften der EU eingerichtet ist, zur Erreichung der darin enthaltenen Ziele genutzt oder darin genannt wird, um Informationen über die Erfüllung der jeweiligen Nichtzollformalitäten der EU zu speichern.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2022/2399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. November 2022 zur Einrichtung der Single-Window-Umgebung der Europäischen Union für den Zoll und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (ABl. L 317 vom 9.12.2022, S. 1-23).

Letzte Aktualisierung: 07.12.2022

Top