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Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma

Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Mitteilung der Kommission – Eine Union der Gleichheit: Strategischer Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma

Empfehlung zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG UND DER EMPFEHLUNG?

  • In der Mitteilung wird ein neuer strategischer Rahmen der Europäischen Union (EU) für die Roma festgelegt, der die Geschwindigkeit und den Fortschritt der Integration der Roma fördern soll, indem wirksame Gleichstellung, sozioökonomische Inklusion und die sinnvolle Teilhabe der Roma unterstützt werden.
  • Die Empfehlung stärkt die Verpflichtung der Mitgliedstaaten der EU zur wirksamen Bekämpfung der Diskriminierung von Roma und zur Förderung der Inklusion in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsfürsorge und Wohnraum.
  • Die Empfehlung ergänzt die Mitteilung mit einer Liste spezifischer Maßnahmen, mit denen die Mitgliedstaaten die Ziele der EU erreichen sollen. Sie bietet eine Anleitung zum Aufbau von Kapazitäten und Partnerschaften zwischen Akteuren (einschließlich nationaler Kontaktstellen für Roma, Gleichbehandlungsstellen, der Zivilgesellschaft sowie regionalen und lokalen Akteuren) und zur Gewährleistung einer besseren Verwendung von nationalen und EU-Mitteln. Sie bietet außerdem eine Anleitung zur wirksamen nationalen Überwachung sowie der Berichterstattung über die und Bewertung von nationalen strategischen Rahmen betreffend Roma.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Der strategische Rahmen der EU für die Roma ist der erste direkte Beitrag zur Umsetzung des EU-Aktionsplans gegen Rassismus 2020-2025.

Strategischer Rahmen

Der Rahmen ersetzt den EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration von Roma bis 2020. Im neuen Rahmen werden für den Zeitraum bis 2030 sieben zentrale Bereiche – drei horizontale und vier sektorale – festgelegt:

  • Gleichstellung,
  • Inklusion,
  • Teilhabe,
  • Bildung,
  • Beschäftigung,
  • Gesundheit,
  • Wohnraum.

Die Europäische Kommission schlägt für jeden Bereich neue Ziele für Mitgliedstaaten sowie Vorschläge zu ihrer Erreichung vor.

Ziele

Die Kommission schlägt eine Reihe an Mindestfortschritten bei den Zielen bis 2030 vor. Darunter:

  • Reduzierung des Anteils der Roma, die Diskriminierung erfahren, um mindestens die Hälfte;
  • Verdopplung des Anteils der Roma, die eine Meldung einreichen, wenn sie Diskriminierung erfahren;
  • Verkleinerung der Armutslücke zwischen Roma und der allgemeinen Bevölkerung um mindestens die Hälfte;
  • Verkleinerung der Lücke bei der Teilnahme an frühkindlicher Bildung um mindestens die Hälfte;
  • Reduzierung des Anteils der Roma-Kinder, die segregierte Grundschulen besuchen, um mindestens die Hälfte in Mitgliedstaaten mit einer großen Roma-Bevölkerung;
  • Senkung des (geschlechtsspezifischen) Beschäftigungsgefälles um mindestens die Hälfte;
  • Verkleinerung des Gefälles der Lebenserwartung um mindestens die Hälfte;
  • Verkleinerung des Gefälles der schlechten Wohnbedingungen um mindestens ein Drittel;
  • Gewährleistung, dass mindestens 95 % der Roma Zugang zu Leitungswasser haben.

Der Überwachungsrahmen 2020, der von der Agentur der EU für Grundrechte veröffentlicht wurde, legt die neuen Ziele und Indikatoren detailliert fest.

Anleitung und Maßnahmen zum Erreichen der Ziele

Die Mitteilung enthält Anleitungen und Maßnahmen, um Mitgliedstaaten beim Erreichen dieser Ziele zu unterstützen. Diese Maßnahmen umfassen:

  • Entwicklung von Unterstützungssystemen für Roma-Opfer von Diskriminierung;
  • Förderung finanzieller Allgemeinbildung;
  • Sensibilisierungskampagnen in Schulen;
  • Unterstützung der Beschäftigung von Roma in öffentlichen Einrichtungen;
  • Verbesserung des Zugangs zu hochwertigen Vorsorgeuntersuchungen und Familienplanung für Roma-Frauen.

Empfehlungen des Rates

  • Die Empfehlung des Rates erneuert und ersetzt die Empfehlung aus dem Jahr 2013. Sie soll den Mitgliedstaaten relevantere und wirksamere Beratung zur Beschleunigung des Fortschritts hin zu Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma im Laufe der nächsten zehn Jahre bieten.
  • Sie deckt eine Reihe von Elementen ab, darunter:
    • die Bedeutung der gleichberechtigten Teilhabe der Roma an der Gesellschaft und ihrer Rolle in der Politik;
    • eine stärkere Ausrichtung der allgemeinen Politik auf die Gleichstellung und Inklusion der Roma sowie
    • die Bedeutung der Geschlechterperspektive.
  • Sie enthält eine Reihe an Maßnahmen zum Erreichen der sieben im strategischen Rahmen festgelegten Ziele.
  • Sie fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale strategische Rahmen betreffend Roma im Rahmen ihrer breiter gefassten Maßnahmen zur sozialen Inklusion zur Verbesserung der Situation der Roma zu verabschieden und diese der Kommission vorzugsweise bis September 2021 mitzuteilen.
  • Die Mitgliedstaaten sind darüber hinaus angehalten, die Rechte und Chancengleichheit der Roma in ihren nationalen Aufbau- und Resilienzplänen zu berücksichtigen und zu fördern.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Eine Union der Gleichheit: Strategischer Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma (COM(2020) 620 final vom 7.10.2020)

Empfehlung des Rates vom 12. März 2021 zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma (ABl. C 93 vom 19.3.2021, S. 1-14)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Eine Union der Gleichheit: EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025 (COM(2020) 565 final vom 18.9.2020)

Empfehlung des Rates vom 9. Dezember 2013 für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten (ABl. C 378 vom 24.12.2013, S. 1-7)

Rahmenbeschluss 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (ABl. L 328 vom 6.12.2008, S. 55-58)

Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (ABl. L 180 vom 19.7.2000, S. 22-26)

Letzte Aktualisierung: 15.09.2021

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