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Humanitäre Maßnahmen der EU

Humanitäre Maßnahmen der EU

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Mitteilung der Kommission über humanitäre Maßnahmen der EU: neue Herausforderungen, unveränderte Grundsätze

Schlussfolgerungen des Rates zur Mitteilung der Kommission über humanitäre Maßnahmen der EU: neue Herausforderungen, unveränderte Grundsätze

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG UND DER SCHLUSSFOLGERUNGEN?

  • In der Mitteilung schlägt die Europäische Kommission eine Reihe von Initiativen zur Stärkung der weltweiten humanitären Maßnahmen der Europäischen Union (EU) vor, um den erheblich steigenden humanitären Bedarf zu decken, der durch die COVID-19-Pandemie noch verschärft wird.
  • In den Schlussfolgerungen wird der Standpunkt des Rates der Europäischen Union zu den humanitären Maßnahmen der EU als Reaktion auf die Mitteilung dargelegt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Ziele

In der Mitteilung wird eine Reihe von Kernzielen festgelegt, um den wachsenden humanitären Bedarf zu decken und ein besseres Umfeld für die Leistung prinzipientreuer humanitärer Hilfe zu schaffen:

  • Hilfeleistung nach den bewährten Grundsätzen der humanitären Hilfe;
  • Gewährleistung, dass die humanitäre Hilfe der EU den Bedürftigen schnell und effizient bereitgestellt werden kann, indem Innovationen und Kapazitäten genutzt werden;
  • Förderung flexibler und effizienter humanitärer Maßnahmen und Finanzierungsmechanismen durch den vermehrten Einsatz bargeldgestützter Hilfe und digitaler Instrumente sowie durch die verstärkte Unterstützung lokaler Einsatzkräfte;
  • Bekämpfung der grundlegenden Ursachen von Krisen durch eine bessere Verknüpfung von humanitären, Entwicklungs- und Friedensbemühungen, insbesondere in vorrangigen Bereichen wie Bildung, Gesundheit, Ernährungssicherheit, Katastrophenvorsorge und Klimaresistenz;
  • Ausbau der Ressourcenbasis für humanitäre Maßnahmen durch die Stärkung des Engagements der EU und der Allianzen mit traditionellen und aufstrebenden Gebern;
  • Stärkung des Engagements und der Führungsrolle der EU zur Maximierung der Wirkung ihrer humanitären Maßnahmen;
  • Förderung und Achtung des internationalen humanitären Völkerrechts als Mittelpunkt des auswärtigen Handelns der EU.

Wichtige Maßnahmen

In der Mitteilung wird eine Reihe von Leitaktionen vorgeschlagen, um diese Ziele zu verfolgen und die gesetzten Zielsetzungen zu erreichen. Darunter:

  • Entwicklung einer europäischen Kapazität für humanitäre Hilfe, die das EU-Katastrophenschutzverfahren ergänzt und sich auf die Einsatzbereitschaft des Zentrums der EU für die Koordination von Notfallmaßnahmen stützt;
  • Durchführung systematischer gemeinsamer Krisenanalysen und gegebenenfalls Entwicklung einer gemeinsamen Programmgestaltung und Planung der EU-Politik;
  • Förderung einer wirksamen zivil-militärischen Koordinierung der humanitären Hilfe zum Schutz des humanitären Raums;
  • Erweiterung der mehrjährigen, flexiblen und harmonisierten Finanzierungsformen;
  • Aufstockung der Mittelbindungen für humanitäre Hilfe bei den Mitgliedstaaten und Förderung einer besseren Aufteilung der Verantwortung zwischen traditionellen und aufstrebenden Gebern zur Deckung des wachsenden humanitären Bedarfs;
  • Erhöhung des Anteils der Klimafonds zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit katastrophengefährdeter Regionen;
  • Einrichtung eines Überwachungs- und Koordinierungsmechanismus auf EU-Ebene für das internationale humanitäre Völkerrecht;
  • Verbesserung der Einhaltung des internationalen humanitären Völkerrechts als Voraussetzung für die EU-Hilfe;
  • Gewährleistung, dass das internationale humanitäre Völkerrecht in der Sanktionspolitik der EU in vollem Umfang zum Tragen kommt, unter anderem durch die konsequente Einbeziehung von Ausnahmen für humanitäre Hilfe in die Sanktionsregelungen der EU;
  • Veranstaltung eines Europäischen Forums für humanitäre Hilfe zur Förderung des Dialogs über die humanitäre Politik;
  • Förderung eines Team Europe-Ansatzes zwischen den Organen der EU und den Mitgliedstaaten.

Schlussfolgerungen des Rates

In seinen Schlussfolgerungen zu dieser Mitteilung hat der Rat eine Reihe wichtiger Punkte angesprochen, darunter:

  • seine ernste Besorgnis über das beispiellose Ausmaß des humanitären Bedarfs, die Schrumpfung des humanitären Raums und die wachsende Finanzierungslücke;
  • die Notwendigkeit, die Achtung und Einhaltung des internationalen humanitären Völkerrechts konsequent in den Mittelpunkt des auswärtigen Handelns der EU zu stellen sowie den Schutz der Zivilbevölkerung und der zivilen Infrastruktur zu gewährleisten, prinzipientreue humanitäre Maßnahmen zu unterstützen und zu fördern und den humanitären Raum zu schützen;
  • die dringende Notwendigkeit, die weltweiten Anstrengungen zum maßgeblichen Ausbau der Ressourcenbasis für humanitäre Maßnahmen zu verstärken, sowie die Bedeutung einer effizienteren Bereitstellung humanitärer Hilfe mit den verfügbaren Ressourcen;
  • die wesentliche Koordinierungsfunktion der Vereinten Nationen bei der Reaktion auf humanitäre Krisen und die Notwendigkeit, die Unterstützung lokaler und nationaler Akteure zu verstärken und ihr Wissen und ihre Erfahrung als Ersthelfende vor, während und nach Notfällen anzuerkennen;
  • seine Unterstützung für das Vorhaben der Kommission, ein Europäisches Forum für humanitäre Hilfe zu veranstalten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über humanitäre Maßnahmen der EU: neue Herausforderungen, unveränderte Grundsätze (COM(2021) 110 final vom 10.3.2021).

Schlussfolgerungen des Rates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über humanitäre Maßnahmen der EU: neue Herausforderungen, unveränderte Grundsätze vom 20.5.2021.

Letzte Aktualisierung: 18.06.2021

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