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EU-Programme – Agenturen

EU-Programme – Agenturen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/173 zur Einrichtung der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt, der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales, der Europäischen Exekutivagentur für die Forschung, der Europäischen Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU, der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats sowie der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur

WAS IST DER ZWECK DES BESCHLUSSES?

Durch den Beschluss werden sechs Exekutivagenturen eingerichtet, die im mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021-2027 EU-Programme durchführen. Er legt Folgendes fest:

  • die Aufgaben, Portfolios und allgemeinen Vorschriften für den Dienstbetrieb;
  • den Rechtsrahmen für den Übergang zwischen den Agenturen und zwischen der Europäischen Kommission und den Agenturen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Durch den Beschluss werden bis 31. Dezember 2028 sechs Exekutivagenturen eingerichtet (die ersten fünf ab 1. April 2021, die sechste Agentur ab 16. Februar 2021):

Jede Agentur ist für die folgenden allgemeinen Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der ihnen übertragenen Programme und Tätigkeiten zuständig:

  • Verwaltung einiger oder aller Etappen der Programmdurchführung, von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen;
  • gegebenenfalls die Bereitstellung allgemeiner administrativer und logistischer Unterstützungsdienste;
  • Bereitstellung von Informationen, mit denen die Kommission bei der Entwicklung ihrer politischen Strategien unterstützt wird;
  • Annahme der Instrumente für den Haushaltsvollzug im Hinblick auf Einnahmen und Ausgaben und Ergreifen aller für die Programmverwaltung erforderlichen Maßnahmen;
  • Verwendung zusätzlicher Finanzmittel auf der Basis des bzw. der einschlägigen Arbeitsprogramm(e) und unter bestimmten Bedingungen.

Die Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt ist die Nachfolgeagentur der Exekutivagentur für Innovation und Netze und führt Folgendes durch:

Die neu eingerichtete Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales führt Folgendes durch:

Die Europäische Exekutivagentur für die Forschung ist die Nachfolgeagentur der Exekutivagentur für die Forschung und führt Folgendes durch:

  • Horizont Europa (Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen und Forschungsinfrastrukturen);
  • Horizont Europa (Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft; zivile Sicherheit; Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt);
  • Horizont Europa (Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums, Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung, Reformierung und Stärkung des Europäischen FuI-Systems);
  • Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse;
  • Forschungsprogramm des Forschungsfonds für Kohle und Stahl;
  • allgemeine administrative und logistische Unterstützungsdienste, insbesondere den Zentralen Validierungsdienst (SEDIA), die Planung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen bzw. zur Beteiligung an Wettbewerben für eGrants-Programme und -Dienste sowie das Sachverständigenmanagement.

Die Europäische Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU ist die Nachfolgeagentur der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen und führt Folgendes durch:

  • Horizont Europa (Europäischer Innovationsrat und europäische Innovationsökosysteme);
  • interregionale Innovationsinvestitionen;
  • Binnenmarktprogramm (COSME, Binnenmarkt, Normungstätigkeit, Verbraucher).

Die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur ist die Nachfolgeagentur der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur und führt Folgendes durch:

Die Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats ist die Nachfolgeagentur der früheren Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats und führt Folgendes durch:

  • Horizont Europa (Europäischer Forschungsrat).

Die Agenturen

  • haben ihren Sitz in Brüssel;
  • haben einen Lenkungsausschuss und einen Direktor sowie abgeordnete Beamtinnen und Beamte, Bedienstete auf Zeit und Vertragsbedienstete;
  • erstatten der Kommission, die sie beaufsichtigt und ihre Fortschritte bewertet, regelmäßig Bericht;
  • lassen sich im Rahmen des europäischen Systems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) registrieren und wenden es an und können an der EMAS-Sammelregistrierung der Kommission teilnehmen;
  • führen ihren eigenen Verwaltungshaushaltsplan gemäß den Vorschriften der Kommission aus.

Die Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmittel mit Sitz in Luxemburg wurde am 1. April 2021 aufgelöst. Ihre Aufgaben wurden an mehrere der neuen Agenturen mit Sitz in Brüssel übertragen, insbesondere an die am 16. Februar 2021 eingerichtete Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales.

Durch den Beschluss werden die Durchführungsbeschlüsse 2013/801/EU (Exekutivagentur Innovation und Netze), 2013/771/EU (EU-Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen), 2013/778/EU (Exekutivagentur für die Forschung), 2013/779/EU (Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats), 2013/776/EU (Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur) und 2013/770/EU (Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit und Lebensmittel) aufgehoben.

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Er ist am 1. April 2021 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Die Kommission delegiert Befugnisse zur Durchführung von EU-Programmen an Exekutivagenturen, damit sie sich auf ihre eigenen Kerntätigkeiten konzentrieren kann. Sie behält die Kontrolle über und die letztendliche Verantwortung für die Tätigkeit der Agenturen.

Um eine kohärente Identität der sechs Agenturen und Synergien zwischen verschiedenen Programmen sicherzustellen, sind die neuen Aufgaben der Agenturen anhand von politischen Themen eingeteilt.

HAUPTDOKUMENT

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/173 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt, der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales, der Europäischen Exekutivagentur für die Forschung, der Europäischen Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU, der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats sowie der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur und zur Aufhebung der Durchführungsbeschlüsse 2013/801/EU, 2013/771/EU, 2013/778/EU, 2013/779/EU, 2013/776/EU und 2013/770/EU (ABl. L 50 vom 15.2.2021, S. 9-28)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 11-22)

Letzte Aktualisierung: 09.04.2021

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