This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Management, conservation and control measures in the Inter-American Tropical Tuna Convention area
Bewirtschaftungs-, Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Bereich des Interamerikanischen Übereinkommens für tropischen Thunfisch
Bewirtschaftungs-, Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Bereich des Interamerikanischen Übereinkommens für tropischen Thunfisch
Erhaltung und Bewirtschaftung
Schutz von Meerestieren
Wissenschaftliche Beobachter auf Langleinenfängern
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass bei mindestens 5 % des Fischereiaufwands durch Langleinenfänger, die eine Länge von mehr als 20 Metern aufweisen, ein wissenschaftlicher Beobachter an Bord ist, der die Fänge von Zielfischarten, die Artenzusammensetzung und andere verfügbare biologische Informationen sowie alle Interaktionen mit Nichtzielarten wie Meeresschildkröten, Seevögeln und Haien erfasst. Die Verordnung sieht ausführliche Vorschriften für die Sicherheit wissenschaftlicher Beobachter auf See vor.
Schiffsanforderungen
Fangdaten
Die Mitgliedstaaten melden der Kommission jährlich die Fangdaten für unter das Antigua-Übereinkommen fallende Arten, dabei gelten besondere Vorschriften für die Meldung von Großaugenthun, der von Ringwadenfängern und Köderschiffen gefangen wird.
Sie ist am 15. Februar 2021 in Kraft getreten.
Die EU schloss das Übereinkommen im Jahr 2006 als Vertragspartei des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (siehe Zusammenfassung).
Siehe auch:
Verordnung (EU) 2021/56 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2021 zur Festlegung von Bewirtschaftungs-, Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Bereich des Interamerikanischen Übereinkommens für tropischen Thunfisch und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 520/2007 des Rates (ABl. L 24 vom 26.1.2021, S. 1-18)
Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur Einführung einer Kontrollregelung der Union zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 847/96, (EG) Nr. 2371/2002, (EG) Nr. 811/2004, (EG) Nr. 768/2005, (EG) Nr. 2115/2005, (EG) Nr. 2166/2005, (EG) Nr. 388/2006, (EG) Nr. 509/2007, (EG) Nr. 676/2007, (EG) Nr. 1098/2007, (EG) Nr. 1300/2008, (EG) Nr. 1342/2008 sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93, (EG) Nr. 1627/94 und (EG) Nr. 1966/2006 (ABl. L 343 vom 22.12.2009, S. 1-50)
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates vom 29. September 2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93, (EG) Nr. 1936/2001 und (EG) Nr. 601/2004 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1093/94 und (EG) Nr. 1447/1999 (ABl. L 286 vom 29.10.2008, S. 1-32)
Siehe konsolidierte Fassung.
Verordnung (EG) Nr. 520/2007 des Rates vom 7. Mai 2007 mit technischen Erhaltungsmaßnahmen für bestimmte Bestände weit wandernder Arten und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 973/2001 (ABl. L 123 vom 12.5.2007, S. 3-13)
Siehe konsolidierte Fassung.
Beschluss 2006/539/EG des Rates vom 22. Mai 2006 über den Abschluss, im Namen der Europäischen Gemeinschaft, des Übereinkommens zur Stärkung der Interamerikanischen Kommission für Tropischen Thunfisch, die mit dem Übereinkommen aus dem Jahr 1949 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Republik Costa Rica eingesetzt wurde (ABl. L 224 vom 16.8.2006, S. 22-23)
Übereinkommen zur Stärkung der mit dem Übereinkommen von 1949 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Republik Costa Rica eingesetzten Interamerikanischen Kommission für Tropischen Thunfisch („Antigua-Übereinkommen“) (ABl. L 224 vom 16.8.2006, S. 24-42)
Beschluss 2005/26/EG des Rates vom 25. Oktober 2004 über die Unterzeichnung, im Namen der Europäischen Gemeinschaft, des Übereinkommens zur Stärkung der Interamerikanischen Kommission für Tropischen Thunfisch, die mit dem Übereinkommen aus dem Jahr 1949 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Republik Costa Rica eingesetzt wurde („Antigua-Übereinkommen“) (ABl. L 15 vom 19.1.2005, S. 9)
Verordnung (EG) Nr. 1185/2003 des Rates vom 26. Juni 2003 über das Abtrennen von Haifischflossen an Bord von Schiffen (ABl. L 167 vom 4.7.2003, S. 1-3)
Siehe konsolidierte Fassung.
Beschluss 98/392/EG des Rates vom 23. März 1998 über den Abschluss des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 und des Übereinkommens vom 28. Juli 1994 zur Durchführung des Teils XI des Seerechtsübereinkommens durch die Europäische Gemeinschaft (ABl. L 179 vom 23.6.1998, S. 1-2)
Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und Übereinkommen zur Durchführung des Teils XI des Seerechtsübereinkommens (Montego Bay-Übereinkommen) (ABl. L 179 vom 23.6.1998, S. 3-134)
Letzte Aktualisierung: 09.04.2021