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EZB-Leitlinie über TARGET2

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EZB-Leitlinie über TARGET2

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Leitlinie 2013/47/EU der Europäischen Zentralbank über ein transeuropäisches automatisiertes Echtzeit-Brutto-Express-Zahlungsverkehrssystem (TARGET2) (EZB/2012/27)

WAS IST DER ZWECK DER LEITLINIE?

Damit wird das transeuropäische automatisierte Echtzeit-Brutto-Express-Zahlungsverkehrssystem (TARGET2) Echtzeit-Brutto-Zahlungsverkehrssystem (RTGS-System) geregelt. TARGET2 ist ein Zahlungssystem, mit dem die EU-Banken in Echtzeit Geld untereinander überweisen können. Zentral- und Geschäftsbanken können Zahlungsaufträge in Euro an TARGET2 senden, wo sie verarbeitet und in Geld auf einem Konto bei einer Zentralbank verrechnet werden.

Das Ziel von TARGET2 besteht darin,

  • die Umsetzung der Geldpolitik des Eurosystems und das Funktionieren des Euro-Geldmarkts zu unterstützen;
  • das Systemrisiko auf dem Zahlungsmarkt zu minimieren, d. h. die Möglichkeit, dass ein einzelner Akteur den Zusammenbruch eines gesamten Marktes verursacht;
  • die effiziente Abwicklung grenzüberschreitender Zahlungen in Euro sicherzustellen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

TARGET2 gehört dem Eurosystem und wird von diesem verwaltet. Jede Zentralbank im Eurosystem betreibt eine eigene TARGET2-Komponente.

Die Zentralbanken in Ländern außerhalb des Euroraums können über die Plattform an Euro-Transaktionen teilnehmen und diese abwickeln und dabei die diesbezügliche Leitlinie befolgen.

Andere Finanzinstitute können über eine teilnehmende Zentralbank an TARGET2 teilnehmen, unter anderem durch

  • direkte Teilnahme (im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie durch Senden und Empfangen von Zahlungen im eigenen Namen oder im Namen ihrer Kunden);
  • indirekte Teilnahme (im EWR und Kanalisierung von Zahlungen über einen direkten Teilnehmer an TARGET2);
  • Multi-Adressaten-Zugang (Zweigstellen und Tochterunternehmen eines direkten Teilnehmers am EWR, der zur Abwicklung von Zahlungen über sein Konto berechtigt ist);
  • erreichbarer BIC-Inhaber, der Korrespondent eines direkten Teilnehmers, der Inhaber eines Bankenidentifizierungscodes (BIC) ist, unabhängig von seinem Ort der Niederlassung.

Die Verwaltung von TARGET2 basiert auf einer dreistufigen Leitungsstruktur.

  • Stufe 1: der EZB-Rat ist für die allgemeine Ausrichtung, Verwaltung und Kontrolle von TARGET2 verantwortlich, einschließlich gemeinsamer Kosten- und Preisfindungsmethoden, Sicherheit und Strategien.
  • Stufe 2: die Zentralbanken des Eurosystems sind für bestimmte technische und operative Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit TARGET2 verantwortlich.
  • Stufe 3: Deutsche Bundesbank, Banque de France und Banca d’Italia fungieren im Auftrag des Eurosystems als Dienstleister für die Infrastruktur einer einzelnen gemeinsam genutzten Plattform.

Die vier Hauptaufgaben und Verantwortlichkeiten innerhalb des TARGET2-Systems sind:

  • Rahmensetzung durch das Eurosystem durch Erstellung von Leitlinien mit gemeinsamen Anforderungen an die Nutzer;
  • Konformitätsprüfung durch die Zentralbanken;
  • Bereitstellung relevanter Informationen an die Zentralbanken durch die Nutzer;
  • Überwachungs- und Folgemaßnahmen der Zentralbanken.

Die Leitlinie enthält spezifische Regeln für den Betrieb von TARGET2, d. h.

  • die Eröffnung und die Führung eines Kontos;
  • Gebühren für TARGET2-Kerndienste;
  • Liquiditätspooling;
  • Innertageskredite (ein kurzer Zeitraum, in dem ein Konto überzogen werden kann);
  • Suspendierung oder Beendigung der Teilnahme;
  • Ablehnung eines Antrags auf Teilnahme an TARGET2;
  • Ausgleich und Behandlung von Schäden, die durch eine technische Störung verursacht wurden;
  • die Regelung von Streitfragen.

WANN TRITT DIE LEITLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 7. Dezember 2012 in Kraft getreten und gilt seit dem 1. Januar 2013. Mit der Leitlinie EZB/2012/27 wurde die Leitlinie EZB/2007/2 aufgehoben.

HINTERGRUND

  • TARGET2 ist das Interbank-Geldtransfersystem des Eurosystems, das die Ziele des Eurosystems unterstützen soll, die Geldpolitik des Euroraums zu definieren und umzusetzen und den reibungslosen Betrieb der Zahlungssysteme zu fördern.
  • TARGET2-Dienste werden vom Eurosystem entwickelt und betrieben, um den sicheren und wirksamen Fluss von Bargeld, Wertpapieren und Sicherheiten in ganz Europa zu gewährleisten. Dies trägt zur Stabilität des Euro bei.
  • Der Vorgänger von TARGET2, TARGET, verband verschiedene nationale RTGS-Strukturen miteinander und nahm wenige Tage nach Einführung des Euro am 4. Januar 1999 den Betrieb auf.
  • TARGET2, eingeführt am 19. November 2007, ersetzte TARGET der ersten Generation bis Mai 2008 vollständig durch die Bereitstellung harmonisierter Kerndienste auf einer einzigen gemeinsamen Plattform, die von der Banque de France, der Deutschen Bundesbank und der Banca d’Italia (bekannt als 3CB) entwickelt wurde.
  • TARGET2 ist eines der größten Zahlungssysteme der Welt. Damit werden mehr als 52 000 Banken erreicht, und alle fünf Tage werden Zahlungen mit einem Volumen in der Größenordnung des BIP im Euroraum getätigt.
  • Das Eurosystem hat ein Projekt zur Konsolidierung von TARGET2 und TARGET2-Wertpapieren sowohl in technischer als auch in funktionaler Hinsicht gestartet. Ziel ist es, den sich ändernden Marktanforderungen gerecht zu werden, indem TARGET2 durch ein neues RTGS-System namens T2 ersetzt und das Liquiditätsmanagement für alle TARGET-Dienste optimiert wird. Die neue konsolidierte Plattform wird im November 2022 eingeführt.
  • Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Leitlinie 2013/47/EU der Europäischen Zentralbank vom 5. Dezember 2012 über ein transeuropäisches automatisiertes Echtzeit-Brutto-Express-Zahlungsverkehrssystem (TARGET2) (Neufassung) (EZB/2012/27) (ABl. L 30 vom 30.1.2013, S. 1-93)

Nachfolgende Änderungen wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Beschluss 2007/601/EG der Europäischen Zentralbank vom 24. Juli 2007 über die Bedingungen von TARGET2-EZB (EZB/2007/7) (ABl. L 237 vom 8.9.2007, S. 71-107)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 03.03.2021

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