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Ökodesignanforderungen — externe Netzteile

Ökodesignanforderungen — externe Netzteile

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2019/1782 - zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an externe Netzteile

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Mit der Verordnung werden Ökodesign* Anforderungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von externen Netzteilen* festgelegt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Die Verordnung gilt nicht für:
    • Spannungswandler;
    • unterbrechungsfreie Stromversorgungen;
    • Batterieladegeräte ohne Stromversorgungsfunktion;
    • Konverter für Lampen;
    • externe Stromversorgungsgeräte für medizinische Geräte;
    • aktive Power-over-Ethernet-Injektoren;
    • Dockingstationen für autonome Geräte;
    • externe Netzteile, die vor dem 1. April 2025 ausschließlich als Zubehörteil oder Ersatzteil für ein vor dem 1. April 2020 in Verkehr gebrachtes identisches externes Netzteil in Verkehr gebracht werden.
  • Die Ökodesign-Anforderungen sind in Anhang II festgelegt.
  • Mit der Verordnung wird das Konformitätsbewertungsverfahren festgelegt, und in Anhang III, Punkt 3, die Messmethoden und Berechnungen, die zu befolgen sind.
  • Die nationalen Behörden haben die in Anhang III festgelegten Nachprüfungsverfahren bei der Durchführung von Marktaufsichtsprüfungen anzuwenden.
  • In Anhang IV sind unverbindliche Referenzwerte für die leistungsfähigsten Produkte und Technologien auf dem Markt festgelegt.
  • Die Europäische Kommission muss diese Verordnung vor dem Hintergrund des technischen Fortschritts überprüfen und die Ergebnisse der Prüfung sowie gegebenenfalls den Entwurf eines Überarbeitungsvorschlags spätestens am 14. November 2022 vorlegen.

WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie tritt am 1. April 2020 in Kraft und ersetzt an diesem Tag die Verordnung (EG) Nr. 278/2009.

HINTERGRUND

Mit der Richtlinie 2009/125/EG wird ein Rahmen zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte eingeführt. Die Kommission muss diese Anforderungen für Produkte festlegen, die in der gesamten EU verkauft und gehandelt werden und erhebliche Umweltauswirkungen haben.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Ökodesign: Politik zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit der Produkte hinsichtlich ihres gesamten Lebenszyklus, insbesondere ihrer Energieeffizienz, durch besseres Design.
Externe Netzteile: ein Gerät, dass alle folgenden Kriterien entspricht:
  • es ist dafür konzipiert, Wechselstrom (AC) aus dem öffentlichen Stromnetz in Wechselstrom (AC) oder Gleichstrom (DC) niedrigerer Spannung(en) umzuwandeln;
  • es wird mit einem oder mehreren separaten Geräten — dem/den Primärverbraucher(n) — betrieben;
  • es befindet sich in einem von dem/den Primärverbraucher(n) physisch getrennten Gehäuse;
  • es ist über abnehmbare oder fest verdrahtete elektrische Anschlüsse mit Stecker und Kupplung, Kabel, Litzen oder eine sonstige Verdrahtung mit dem/den Primärverbraucher(n) verbunden;
  • es verfügt über eine Ausgangsleistung laut Typenschild von höchstens 250 Watt und
  • es wird mit elektrischen und elektronischen Haushalts- und Bürogeräten gemäß Anhang I betrieben.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2019/1782 der Kommission vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an externe Netzteile gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 278/2009 der Kommission (ABl. L 272 vom 25.10.2019, S. 95-106)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (ABl. L 285 vom 31.10.2009, S. 10-35)

Die im Nachhinein vorgenommen Änderungen der Richtlinie 2009/125/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 29.01.2020

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