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Agentur für die Zusammenarbeit der nationalen Energieregulierungsbehörden

Agentur für die Zusammenarbeit der nationalen Energieregulierungsbehörden

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2019/942 zur Gründung einer Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Rolle der Agentur

  • Die Regulierungsbehörden werden dabei unterstützt, die in den EU-Ländern wahrgenommenen Regulierungsaufgaben auf EU-Ebene zu erfüllen.
  • Die Maßnahmen der Regulierungsbehörden werden koordiniert und in Meinungsverschiedenheiten zwischen ihnen vermittelt und diese beigelegt.
  • Es wird ein Beitrag zur Festlegung gemeinsamer Regulierungs- und Aufsichtsverfahren von hoher Qualität geleistet, die zu einer konsequenten, effizienten und wirksamen Anwendung des Unionsrechts beitragen, damit die Klimaschutz- und Energieziele der EU erreicht werden.

Status

  • Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben handelt ACER unabhängig, objektiv und im Interesse der EU.
  • Die Agentur trifft unabhängig von Privat- und Unternehmensinteressen selbstständige Entscheidungen.

Stellungnahmen, Empfehlungen und Entscheidungen

Die Agentur gibt Stellungnahmen und Empfehlungen ab,

Die Agentur ist befugt, Entscheidungen zu treffen, besonders

  • betreffend die Genehmigung der in allen EU-Ländern anwendbaren Methoden, Modalitäten und Bedingungen, die in Netzkodizes und Leitlinien erlassen wurden;
  • im Zusammenhang mit der Überprüfung der Gebotszonen;
  • betreffend die Schlichtung zwischen Regulierungsbehörden in grenzüberschreitenden Fragen;
  • über Ausnahmen von bestimmten Marktvorschriften;
  • betreffend Infrastrukturfragen;
  • betreffend Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Integrität und Transparenz des Großhandelsmarkts;
  • zu dem Zweck von Informationsanträgen.

Beobachtung und Berichterstattung

In Zusammenarbeit mit der Kommission, den EU-Ländern und den maßgeblichen nationalen Behörden einschließlich der Regulierungsbehörden beobachtet ACER die Großhandelsmärkte und Endkundenmärkte für Strom und Erdgas, insbesondere

  • die Endkundenpreise von Strom und Erdgas;
  • die Einhaltung der Verbraucherrechte;
  • die Auswirkungen der Marktentwicklungen auf Haushaltskunden;
  • den Zugang zu den Netzen, einschließlich des Zugangs für den Strom aus erneuerbaren Energiequellen.

ACER veröffentlicht jährlich einen Bericht über die Hemmnisse für die Vollendung des Binnenmarktes für Elektrizität und Erdgas.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die Verordnung ist am 4. Juli 2019 in Kraft getreten. Die Verordnung (EG) 713/2009 und ihre nachträglichen Änderungen wurden durch die Verordnung (EU) Nr. 2019/942 geändert und ersetzt.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2019/942 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 zur Gründung einer Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Neufassung) (ABl. L 158 vom 14.6.2019, S. 22-53)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2019/941 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/89/EG (ABl. L 158 vom 14.6.2019, S. 1-21)

Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über den Elektrizitätsbinnenmarkt (ABl. L 158 vom 14.6.2019, S. 54-124)

Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU (ABl. L 158 vom 14.6.2019, S. 125-199)

Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 663/2009 und (EG) Nr. 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 94/22/EG, 98/70/EG, 2009/31/EG, 2009/73/EG, 2010/31/EU, 2012/27/EU und 2013/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2009/119/EG und (EU) 2015/652 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 328 vom 21.12.2018, S. 1-77)

Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (ABl. L 328 vom 21.12.2018, S. 82-209)

Richtlinie (EU) 2018/844 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Richtlinie 2012/27/EU über Energieeffizienz (ABl. L 156 vom 19.6.2018, S. 75-91)

Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG (ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 1-56)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2012/27/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (ABl. L 153 vom 18.6.2010, S. 13-35)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 09.09.2019

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