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Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft

Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

  • Sie enthält die wichtigsten Grundsätze und Regeln, die Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft (PPP-Einrichtungen)* nach Artikel 71 der Haushaltsordnung (siehe Zusammenfassung) einhalten müssen, wenn sie ihre eigenen spezifischen Finanzregelungen erlassen.
  • Der Zweck der delegierten Verordnung ist die Sicherstellung der wirtschaftlichen Verwendung der Mittel der Europäischen Union (EU), die diesen Einrichtungen zugewiesen wurden.
  • Jede PPP-Einrichtung erlässt ihre eigenen Finanzregelungen im Einklang mit der delegierten Verordnung. Die PPP-Einrichtungen dürfen von ihren Regelungen nur abweichen, wenn dies wegen besonderer Merkmale erforderlich ist und sofern die Europäische Kommission dem vorab zugestimmt hat.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Der jährliche Haushaltsplan der PPP-Einrichtung muss sämtliche Einnahmen und Ausgaben veranschlagen und bewilligen. Er umfasst:

  • die Finanzbeiträge der Mitglieder zu den Verwaltungs- und operativen Kosten;
  • bestimmten Ausgaben zugewiesene Einnahmen;
  • die von der PPP-Einrichtung erzielten Einnahmen;
  • die Ausgaben, einschließlich der Verwaltungsausgaben.

Die PPP-Einrichtung muss die folgenden Haushaltsgrundsätze wahren:

  • Einheit und Haushaltswahrheit
    • Sämtliche Einnahmen und Ausgaben müssen bei einer Haushaltslinie veranschlagt werden.
    • Ausgaben dürfen die im Haushaltsplan bewilligten Mittel nicht übersteigen.
  • Jährlichkeit
    • Das Haushaltsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember eines jeden Jahres.
    • Mittel für Verpflichtungen* decken die Gesamtkosten ab, die rechtmäßig im Laufe des Haushaltsjahres eingegangen wurden.
    • Mittel für Zahlungen* decken die Ausgaben zur Erfüllung der im laufenden Haushaltsjahr oder in vorangegangenen Haushaltsjahren eingegangenen rechtlichen Verpflichtungen ab.
  • Haushaltsausgleich
    • Die Einnahmen und Mittel für Zahlungen müssen ausgeglichen sein.
    • Die PPP-Einrichtung darf keine Darlehen innerhalb des Haushaltsplans aufnehmen.
  • Rechnungseinheit
    • Der Entwurf des Haushaltsplans sowie der Haushaltsvollzug erfolgen in Euro.
    • Für die Kassenführung ist der Rechnungsführer befugt, Transaktionen in anderen Währungen vorzunehmen.
  • Gesamtdeckung
    • Alle Einnahmen dienen zur Deckung der Gesamtausgaben.
    • Zweckbestimmte Einnahmen, beispielsweise aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, müssen für den bestimmten Zweck verwendet werden.
  • Spezialität
    • Die Mittel werden nach Titeln und Kapiteln sachlich gegliedert.
    • Der Direktor kann unter bestimmten Bedingungen Mittel von einer Haushaltslinie und einem Kapitel zu einer anderen übertragen.
  • Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und der Leistungsorientierung
    • Die Mittel müssen nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit verwendet werden.
    • Die Mittel werden leistungsorientiert ausgeführt basierend auf Zielen und Indikatoren zur Messung des erreichten Fortschritts.
  • Interne Kontrolle des Haushaltsvollzugs
    • Wird auf allen Ebenen der Verwaltung angewandt.
    • Zielt auf die hinreichende Gewähr ab für:
      • Wirksamkeit, Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Vorgänge;
      • eine zuverlässige Berichterstattung;
      • die Sicherung der Vermögenswerte und der Informationen;
      • die Prävention, Aufdeckung, Berichtigung und Weiterverfolgung von Betrug und Unregelmäßigkeiten;
      • eine angemessene Behandlung der Risiken der zugrunde liegenden Vorgänge.
  • Transparenz
    • Die PPP-Einrichtung muss den Haushaltsplan, Empfänger von Mitteln und andere relevante Informationen leicht zugänglich, transparent und umfassend auf der Website veröffentlichen.
    • Hinsichtlich Interessenkonflikte veröffentlicht die PPP-Einrichtung jedes Jahr auf ihrer Website die Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten der Mitglieder des Verwaltungsrates.

Für die Finanzplanung muss

  • die PPP-Einrichtung der Kommission und den anderen Mitgliedern spätestens am 31. Januar einen detaillierten Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Folgejahres sowie einen Entwurf des jährlichen Arbeitsprogramms übermitteln;
  • der Verwaltungsrat der PPP-Einrichtung den Haushalts- und Stellenplan der PPP-Einrichtung annehmen.

Die Verordnung enthält die folgenden Aussagen:

  • Anweisungsbefugnis und Rechnungsführung sind getrennte Funktionen und schließen einander aus.
  • Der Direktor übt die Funktion des Anweisungsbefugten aus. Dazu gehören:
    • Wahrung der Finanzregelungen der PPP-Einrichtung und des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung;
    • Anwendung von Kontrollen vor und möglicherweise nach der Leistung von Zahlungen;
    • jährliche Berichterstattung an den Verwaltungsrat durch Übermittlung eines konsolidierten jährlichen Tätigkeitsberichts;
    • bei Bedarf Handlung zum Schutz der finanziellen Interessen der EU.
  • Der Verwaltungsrat ernennt einen Rechnungsführer, der verantwortlich ist für:
    • Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit der Zahlungen, der Annahme der Einnahmen und der Einziehung fälliger Forderungen;
    • Rechnungsführung sowie Erstellung und Vorlage der Jahresrechnungen;
    • Umsetzung der Rechnungsführungsvorschriften und des Kontenplans;
    • Festlegung und Validierung der Rechnungsführungssysteme;
    • Kassenführung.
  • Anweisungsbefugte, Rechnungsführer, Mitglieder des Verwaltungsrates und andere am Haushaltsvollzug und an der Mittelverwaltung Beteiligte müssen jegliche Interessenkonflikte vermeiden.

PPP-Einrichtungen müssen über das Amt eines Internen Prüfers verfügen. Der Interne Prüfer der Kommission erfüllt diese Rolle durch:

  • Beratung zu Risiken, der Qualität der Verwaltungs- und Kontrollsysteme und möglichen Verbesserungen;
  • völlige Unabhängigkeit bei der Arbeit.

Die Einnahme- und Ausgabevorgänge umfassen:

  • Einnahmen: Erstellung der Forderungsvorausschätzungen, Feststellung der Forderungen und die Einziehung zu Unrecht gezahlter Beträge;
  • Ausgaben: Jede Ausgabe ist Gegenstand von vier Vorgängen: Mittelbindung, Feststellung, Zahlungsanordnung und Zahlung.

Die finanziellen Beiträge der PPP-Einrichtung müssen die Verwirklichung eines politischen Ziels der EU mit festgelegten Ergebnissen fördern. Sie reichen von Erstattungen förderfähiger Kosten zu Pauschalfinanzierungen.

Die PPP-Einrichtung informiert die Kommission unverzüglich über Fälle, in denen es mutmaßlich zu Betrug oder anderen finanziellen Unregelmäßigkeiten gekommen ist.

Die Rechnungsführungsvorschriften verlangen von der PPP-Einrichtung:

  • die Einrichtung eines Rechnungsführungssystems, das zeitnah genaue, vollständige und sachlich richtige Daten bereitstellt;
  • die Einhaltung von Verfahrensstandards bei Bereitstellung von Belegen, Jahresabschlüssen, Haushaltsrechnungen, vorläufigen Rechnungen und endgültigen Rechnungen sowie einem jährlichen Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement.

Ein unabhängiger externer Prüfer überprüft die Jahresrechnungen der PPP-Einrichtung, und das Europäische Parlament ist verantwortlich für die Genehmigung des Haushaltsvollzugs (das „Entlastungsverfahren“).

Bedienstete der Kommission und des Rechnungshofs haben Zugang zu den Standorten und Räumlichkeiten der PPP-Einrichtung, um Kontrollen durchzuführen, und das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) kann Untersuchungen, Vor-Ort-Kontrollen und Inspektionen durchführen.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die Verordnung ist am 30. Mai 2019 in Kraft getreten, mit Ausnahme der Regelungen zum konsolidierten Tätigkeitsbericht (Artikel 23) und des jährlichen Arbeitsprogramms (Artikel 33 Absatz 4), die am 1. Januar 2021 in Kraft getreten sind.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft: Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit, die durch einen Basisrechtsakt eingerichtet und mit der Umsetzung einer öffentlich-privaten Partnerschaft zu Forschungs- und Innovationsmaßnahmen sowie anderen EU-Programmen betraut wurden, gemäß Artikel 71 der Haushaltsordnung. Diese Einrichtungen ziehen sowohl den öffentlichen als auch den privaten Sektor für die Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen heran, die üblicherweise vom öffentlichen Sektor zur Verfügung gestellt werden. Sie übergeben verschiedene Verantwortlichkeiten und Risiken an den privaten Partner und lockern gleichzeitig strenge Haushaltszwänge der öffentlichen Ausgaben.

Sie können unterschiedlich strukturiert sein, um ein breites Spektrum von Zielen in Bereichen wie Verkehr oder Gesundheit zu erreichen.

Mittel für Verpflichtungen: Zahlungsverpflichtungen zu bestimmten Bedingungen.
Mittel für Zahlungen: Ausgaben für Verpflichtungen im laufenden Haushaltsjahr oder vorhergehenden Haushaltsjahren.

HAUPTDOKUMENT

Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16-42)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Bekanntmachung der Kommission – Leitlinien zur Vermeidung von und zum Umgang mit Interessenkonflikten gemäß der Haushaltsordnung (ABl. C 121 vom 9.4.2021, S. 1-43)

Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1-222)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 05.11.2021

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