This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Agreement between the EU and the Kingdom of Norway on administrative cooperation in the field of value-added tax (VAT)
Übereinkunft zwischen der EU und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer (MwSt.)
Übereinkunft zwischen der EU und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer (MwSt.)
Das Abkommen sieht eine Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden zwischen der Europäischen Union (EU) und Norwegen vor:
Mit Beschluss (EU) 2017/2381 wird die Unterzeichnung des Abkommens besiegelt und der Beschluss (EU) 2018/1089 gibt die formelle EU-Genehmigung dafür.
Ein Änderungsabkommen soll den EU-Mitgliedstaaten neue Instrumente für die Zusammenarbeit mit Norwegen bei der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, der Betrugsbekämpfung und der Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer an die Hand geben, ähnlich den in der Verordnung (EU) 2018/1541 zur Änderung der Verordnung (EU) 904/2010 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer vorgesehenen Instrumenten.
Der Beschluss (EU) 2024/2888 schließt das geänderte Abkommen mit Norwegen im Namen der EU ab.
Das Abkommen sieht Folgendes vor:
Die Mitgliedstaaten und Norwegen
Die Mitgliedstaaten und Norwegen werden die Informationen anhand eines Standardformulars übermitteln. Sie können auch um Rückmeldungen bitten:
Die Mitgliedstaaten und Norwegen können die Erteilung von Auskünften verweigern, wenn:
Die Mitgliedstaaten und Norwegen werden sich gegenseitig bei der Beitreibung von Mehrwertsteuerforderungen unterstützen:
Die Mitgliedstaaten und Norwegen können:
Streitigkeiten über den ursprünglichen Anspruch und die Vollstreckungsanordnung eines Landes werden in seinem Zuständigkeitsbereich behandelt. Streitigkeiten über die Art und Weise, wie ein anderes Land diesem Antrag nachkommt, werden von seinem Rechtssystem behandelt.
Das Abkommen ermöglicht Norwegen die Teilnahme an Eurofisc, einem Netzwerk von Betrugsbekämpfungsexperten der Steuerverwaltung. Im Rahmen des Änderungsabkommens können die Mitgliedstaaten und Norwegen die administrativen Ermittlungen der teilnehmenden Länder in Bezug auf Betrugsfälle, die von Eurofisc-Verbindungsbeamten festgestellt wurden, koordinieren.
Durch das Abkommen wird ein Gemeinsamer Ausschuss von Vertretern der EU und Norwegens geschaffen, um dessen ordnungsgemäße Funktionsweise und Umsetzung sicherzustellen. Dieses Komittee:
Das Änderungsabkommen:
Das Abkommen ist auf unbestimmte Zeit gültig. Es kann sechs Monate nach der schriftlichen Mitteilung einer Partei über die Kündigungsabsicht gekündigt werden.
Die Vereinbarung ist am in Kraft getreten.
Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer (ABl. L 195 vom , S. 3-22).
Beschluss (EU) 2017/2381 des Rates vom über die Unterzeichnung — im Namen der Union — der Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer (ABl. L 340 vom , S. 4-5).
Beschluss (EU) 2018/1089 des Rates vom über den Abschluss — im Namen der Union — der Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer (ABl. L 195 vom , S. 1-2).
Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen zur Änderung der Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer (ABl. L, 2024/2889, ).
Beschluss (EU) 2024/2888 des Rates vom über den Abschluss der Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen zur Änderung der Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer (ABl. L, 2024/2888, ).
Letzte Aktualisierung: